Beschreibung
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Die Gemeinde Swisttal schreibt vorliegend die Objektplanung für den Errich-tung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen aus. 1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel Zur Entwicklung der Gemeinde Swisttal Die Orte der Gemeinde Swisttal liegen in der sogenannten Voreifel, an der westlichen Grenze des Rhein-Sieg-Kreises. Die Gemeinde grenzt an die Städte Euskirchen, Weilerswist und Bornheim sowie an die Gemeinde Alfter und die Stadt Rheinbach. Das Umland, insbesondere die räumliche Nähe zur Eifel und zu den Oberzentren Bonn und Köln prägen die einzelnen ländlich gelegenen Ortsteile und das Selbstverständnis der Bürger. Zum Gemeindegebiet gehören zehn Ortsteile mit größtenteils eigenständigen Ortskernen. Die polyzentrische Struktur der Flächengemeinde Swisttal ist auf die kommunale Neugliederung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 1969 zurückzuführen. Die Gemeinde Swisttal hat 19.701 Einwohner (Stand 2024). Im Zeitraum von 2013 bis 2024 entwickelte sich die Bevölkerungszahl positiv. Bis zum Jahr 2030 wird für die Gemeinde weiterhin eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert. Projekt Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen Das alte Feuerwehrgerätehaus des Ortsteils Buschhoven entspricht gemäß Brandschutzbedarfsplan vom 01.07.2017 nicht mehr den Standards eines mo-dernen Feuerwehrhauses. Es beginnt mit der Torbreite, bei der Fahrzeuge nur mit äußerster Vorsicht ein- und ausfahren können, über fehlende Lagermög-lichkeiten bis hin zu fehlenden Unterrichträumen. Eine Modernisierung des Gebäudes an der zentralen Stelle im Ortsinneren oder ein Neubau ist aufgrund der beengten Grundstückverhältnisse nicht möglich. Daher hat die Gemeinde Swisttal ein Gebäude erworben, welches sich auf dem Grundstück “Am Fienacker 18“ befindet. Dieses Gebäude lässt sich wirtschaft-lich und nachhaltig nicht in ein Feuerwehrgerätehaus umwandeln. Das Bauwerk ist abgängig und weist enorme, nicht einschätzbare Baumängel auf. Das vorhandene Gebäude soll demnach vor Errichtung des Neubaus abge-rissen werden. Die Abbruchplanung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und wurde bereits gesondert vergeben. Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, eine Bedarfsplanung inklusive Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“ (siehe Anlage Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehr-hauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“) der Planung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses vorzuschalten. Die Bedarfsplanung hat den baulichen Bedarf, sowie die funktionalen Zusammenhänge für eine zukunftsfähige Nut-zung des Feuerwehrgerätehauses ermittelt und die daraus aktuellen Anforde-rungen und Umstrukturierungen an ein Raumprogram abgeleitet. In der Sitzung des Bau-, Vergabe- und Denkmalausschusses am 01.03.2023 wurde die vorliegende Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrgerä-tehauses Buschhoven vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und die Umset-zung des Projekts auf dieser Grundlage (Machbarkeitsstudie „Neubau des Feu-erwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“) beschlossen. Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Fahrzeughalle / des Feuer-wehrgerätehaus: Fahrzeughalle Das von der Gemeinde Swisttal erworbene Gebäude, welches sich auf dem Grundstück “Am Fienacker 18“ befindet, lässt sich wirtschaftlich und nachhal-tig nicht in ein Feuerwehrgerätehaus umwandeln. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll in einer Hybridbauweise (Stahlbeton/Holz) neu erstellt werden. Die Fahrzeughalle besitzt 2 Stellplätze in Stellplatzgröße 1 (Tiefe 12,50 m; Breite 4,50 m) und 2 Stellplätze in Stellplatzgröße 2 (Tiefe 10 m und Breite 4,50 m). Zudem befindet sich im rückwärtigen Bereich der Halle hinter den 10 m tiefen Stellplätzen eine Lagerempore, welche mittels Gabelstapler aus der Halle ange-dient und vom Schulungsraum/ Stuhllager aus betreten werden kann. Weiterhin befindet sich ein Lagerraum/Werkstatt im Bereich der 12,50 m lan-gen Stellplätze mit Möglichkeit der Belichtung mit Tageslicht durch Fenster. Feuerwehrgerätehaus Im Erdgeschoss befindet sich der Alarmbereich mit getrennten Umkleideberei-chen für Damen und Herren, die Jugendbereiche sollten in der jeweiligen Um-kleide u. U. sichtgeschützt angeordnet werden. Im Bereich der Umkleiden gibt es eine strikte Schwarz-Weiß-Trennung durch Schleusen (für beide Bereiche mit Türkennzeichnung) auf dem Rückweg vom Einsatz zur Umkleide, um die Kontamination der Einsatzkräfte mit Gift-stoffen und die Eintragung derselben in den Umkleidebereich zu unterbinden. Die kontaminierte Einsatzkleidung wird im Schleusenbereich bereits in Contai-nern abgelegt und die Einsatzkräfte haben in der Folge die Möglichkeit sich im Sanitärbereich zu waschen. Nach Einsätzen ohne Kontamination (Rettung von Tieren usw.) besteht aber auch die Möglichkeit, die Umkleide von der Fahr-zeughalle aus direkt zu betreten. Jede Umkleide verfügt über eine Toilettenanlage, der Herrenbereich noch über einen 4 m² großen Lagerraum, z.B. für Einsatzkleidung. Ebenfalls im Erdge-schoss, nahe des Haupteingangs findet sich zudem noch eine barrierefreie roll-stuhlgerechte Toilette, die von Menschen mit Behinderung (z.B. bei Veranstal-tungen) genutzt werden kann. Im Südosten des Erdgeschosses, mit Zugang von außen, ist zudem noch der Hausanschlussraum angeordnet. Über das barrierefreie Treppenhaus (mit Aufzug) erreicht man das Oberge-schoss indem sich weitere, im Raumprogramm aufgeführte, Räume befinden: - der Schulungsraum mit Küchenzeile und dazugehörigem Küchenlager, - angrenzend ein Stuhl- bzw. Instrumentenlager für den Musikzug der Feuerwehr, - der 2,9 m² große Serverraum ist vom Stuhllager aus erreichbar, um Unbefugten das Betreten zu erschweren, - im Flurbereich des Obergeschosses ist eine zentrale Toilettenanlage für Damen und Herren angeordnet, - zusätzlich ein vom Flur erschlossener Lagerraum, - direkt erreichbar vom T