Beschreibung
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Die Ortsgemeinde Schuld beabsichtigt, Dorfgemeinschaftshaus neu zu errichten. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung Bezug genommen, welche zum Download zur Verfügung steht. In einer von der Verbandsgemeinde Adenau durchgeführten Standortanalyse nach geeigneten Ersatzflächen, kristallisierte sich aus 11 identifizierten möglichen Flächen das Grundstück Hauptstraße 16 als geeignetes Objekt heraus. Dieses Grundstück konnte zwischenzeitlich von der Gemeinde im freigeräumten Zustand erworben werden. Zudem steht das angrenzende Grundstück Hauptstraße 14, bestehend aus einem Wohnhaus und einer eingeschossigen Gewerbefläche (vor 07/2021 Frischemarkt) im Eigentum der Gemeinde. Die Eckdaten hierzu ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Bericht von "M Punkt RLP". Das Haus Schäfer wird abgerissen und ebenfalls neu errichtet. Bei der Planung ist unbedingt zu berücksichtigen, dass dort wieder eine Wohnung errichtet werden soll. Zudem muss ein Dorfladen im Erdgeschoss - zu lokaler Nahversorgung - innerhalb des Gebäudes errichtet werden. Des Weiteren ist die Charakteristik der Umgebung, vorhandene Gestaltung der Fassade im 1. OG, Fensteraufteilung sowie die Giebelrichtung entlang der Straße bei der Planung zu berücksichtigen. Ein Erwerb des angrenzenden, in der Anlage "Bestandsübersicht" mit "Grundstück G. Hoffmann" bezeichneten Grundstückes Ahrstraße 12, Flurstück Nr. 90 ist derzeit ausgeschlossen, so dass diese Fläche für das zukünftige Dorfgemeinschaftshaus vorerst nicht in Anspruch genommen werden kann. Neben der Unterbringung des sich in der Anlage befindenden Raumbedarfs des Dorfgemeinschaftshauses, strebt die Gemeinde auch "zukunftsorientierte" Räumlichkeiten an. So sollen Räumlichkeiten/Nutzungen geschaffen werden, die als Anlaufstelle für Großereignisse (Unwetter -Schnee, Orkan-, Unfälle, etc.) dienen. Davon ausgehend, dass die Umsetzung all dieser Bedarfe allein auf dem Grundstück Hauptstraße 14 nicht möglich ist; sind beide Objekte -Hauptstraße 14 und 16- planerisch miteinander zu verbinden. Das Bauvorhaben liegt im Überschwemmungsgebiet, aufgrund dessen muss die Planung hochwasserangepasst erfolgen. Die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang sind einzuhalten und entsprechend mit zuständigen Behörden abzustimmen, wobei die festgesetzten ÜSG und Anforderungen an "hochwasserangepasstes Bauen" zu berücksichtigen sind. Ansichten zu der Liegenschaft werden diesem Dokument beigefügt. Die Baukosten (netto) für die Gesamtmaßnahme werden erwartet: KG 200 - Herrichten und Erschließen - 100.000,00 EUR KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 1.850.000,00 EUR KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - 1.250.000,00 EUR KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - 150.000,00 EUR KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen - 212.500,00 EUR KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen - 325.000,00 EUR KG 440 - Elektrische Anlagen - 387.500,00 EUR KG 450 - Kommunikationsanlagen - 50.000,00 EUR KG 460 - Förderanlagen - 62.500,00 EUR KG 470 - Nutzungsspezifische Anlagen - 25.000,00 EUR KG 480 - Gebäudeautomation - 37.500,00 EUR Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro und HLS nach § 55 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9 Los 3 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, in den Leistungsphasen 1-6 Für die Realisierung der Maßnahme stehen insgesamt (KG 200-700 ca. 4,5 Mio. EUR (netto) zur Verfügung). Leistungszeit: Erstellung der Genehmigungsplanung bis zum 31.03.2026 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.