Zusätzliche Informationen
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Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung zur Baufeldfreimachung/Rückbau des Bestandsgebäudes inkl. fachgerechte Entsorgung der baujahresspezifischen Schadstoffe in Objekten von baulichen und technischen Anlagen (Bestandsgebäude der Erich Kästner-Grundschule), sowie Auffüllen der Baugrube, die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes entsteht inkl. gutachterliche Leistungen zu den vorhandenen Schadstoffen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 17.01.2025: Versand Auftragsbekanntmachung an BKMS/EU-Amtsblatt, 20.01.2025 - 19.02.2025: Bearbeitungszeit für Angebot, 20.02.2025, 10:00 Uhr (Ortszeit): Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 17.03.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 24.03.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 02.02.2029. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder vergeben. Der Lösungsvorschlag der Architekten, die Bedarfsplanung im Bauwesen des Auftraggebers, die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022 sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022 dienen hierbei als Planungsgrundlage. Der Neubau soll im jetzigen Schulhof der Erich Kästner-Grundschule errichtet werden. Der neue Schulhof soll dann im Bereich des jetzigen Bestandsgebäudes entstehen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es dem Bauherrn, dass auf ein kostenintensives Ausweichquartier verzichtet werden kann. Neben der Planung des Neubaus und dem fachgerechten Rückbau des Bestandsgebäudes ist eine besondere Betrachtung der verkehrlichen Situation im Rahmen der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Wichtig ist bei der Baudurchführung Lösungsmöglichkeit zur sicheren Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs in Hinblick auf die Hauptbring- und Abholzeiten von rund 300 Schulkindern und 75 Kindergartenkindern aufzuzeigen. Sowie Maßnahmen zur Lärm- und Staubminimierung, insbesondere bei den Abbrucharbeiten, auszuarbeiten. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 08/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung der "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Planungsleistungen) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung sowie die Fach- und Sachkunde, insbesondere nach TRGS 519 und 524, muss jeweils für jeden Planungsbereich verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. Es soll-/en der/die Bieter den Zuschlag erhalten, welche/r unter Berücksichtigung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, und Honorarangebot das bestmögliche Ergebnis erwarten lässt (§ 58 VgV). Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 3 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 3) und 1 Preiskriterium (Kriterium 4). Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Max. erreichbare Höchstpunktzahl: 1 000 Punkte. Nachforderungen von Unterlagen erfolgen auf Grundlage von § 56 VgV. Die Vergabestelle weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, rechtlich ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 3 VgV). Der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zugrunde gelegte Zeitraum von höchstens 3 Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Betrachtungszeitraum nicht geeignet, da es sich um ein Projekt mit umfassenden Planungsleistungen im Bereich Rückbau und Schadstoffbeseitigung handelt. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der Betrachtungszeitraum für die einzureichenden Referenzen deshalb auf 5 Jahre, 01.01.2020 bis 31.12.2024, erhöht. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.