Titel
:
Neubau der 7-gruppigen Kindertagesstätte Bierstadt-Nord, Wiesbaden, Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3+8 / LPH 1 - 9
Beschreibung
:
Ausgangslage: Bierstadt ist einer der östlich gelegenen, z.T. noch dörflich geprägten Stadtteile der Landes-hauptstadt Wiesbaden, nordöstlich der Innenstadt gelegen mit derzeit ca. 12.613 Einwohnern. Aufgrund der zugleich verkehrsgünstigen (Nähe Autobahnnetz in Richtung Frankfurt a. Main) und bereits ländlich geprägten Lage, der guten Infrastruktur und der guten ÖPNV Anbindung an die Wiesbadener Innenstadt ist Bierstadt ein vor allem auch bei jungen Familien beliebter Stadtteil. Mit einer großflächigen Erweiterung im Norden des Stadtteils, dem "Wohngebiet Bierstadt Nord" hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf reagiert. Auf 15,2 ha entstehen seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2017 auf dem großzügigen, mit der B455 und Landschaft vernetzten "Wohnquartier Bierstadt Nord" rund 450 neue Wohneinheiten. Neben zukunftsweisenden Wohnformen, familienfreundlichen, naturbezogenen und qualitäts-vollen öffentlichen Räumen, wurde die Nutzungsstruktur des neuen Wohngebietes durch eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ergänzt, zu der die zu bauende Kindertagesstätte und ein im Entwurfsstadium befindlicher Schulcampus mit Grund- und Gesamtschule und Sporthalle (benachbart) gehört. Geplant ist eine Kindertagesstätte mit 7 Gruppen mit bis zu 110 Kindern sowie mit ergänzen-den Gemeinschafts-, Wirtschafts-, und Verwaltungsflächen. Der U3 Bereich besteht aus 3 Krippengruppen (34 Kinder), hinzu kommen 4 Elementargruppen (80 Kinder). Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem vergleichsweise gering dimensionierten Baufeld / Baufenster wurde im Vorfeld anhand einer Studie durch die SEG geprüft und dem Auftraggeber, dem Amt für soziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden, vorgestellt (Anlage 1, Machbarkeitsstudie). Am 14.07.2022 wurde der Grundsatzbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der LHW für das Projekt gefasst und die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beschlossen. Aus planungsrechtlicher Sicht sind der Bebauungsplan und die Vorgartensatzung der Stadt Wiesbaden und des Weiteren die Vorgaben des Raumprogramms zwingend einzuhalten. Der B-Plan setzt das relevante Grundstück als Gemeinbedarfsfläche mit der Einrichtung einer Kindertagesstätte und dieser Nutzung dienende weitere Einrichtungen fest und setzt eine um-laufende Baugrenze. Das Maß der baulichen Nutzung sieht 2 Vollgeschosse, ohne Angabe der max. Gebäudehöhe vor. Als Dachform ist ausschließlich ein Flachdach mit einer maximalen Dachneigung von 5 Grad zulässig, welches extensiv zu begrünen ist. Offene Stellplätze sind innerhalb der Gemeinbedarfsfläche auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, gemäß HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die Besonderen Leistungen aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 gem. Teilleistungstabelle als Anlage zum Vertragsentwurf (Anlage 02d). Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-4, Stufe II: LPH 5, Stufe III: LPH 6, Stufe IV: LPH 7, Stufe V: LPH 8, Stufe VI: LPH 9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-4 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und /oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Anrechenbare Kosten (netto): Anrechenbare Kosten ALG 1 202.000,- € Anrechenbare Kosten ALG 2 192.000,- € Anrechenbare Kosten ALG 3 39.000,- € Anrechenbare Kosten ALG 8 5.000,- € Terminplan: Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2024 Abschluss Leistungsphase 3: ca. November 2024 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Februar 2025 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2025 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. Ende 2025 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2027