NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche

NaCl-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB NaCl 0,9_100ml Plastikflasche gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße …

CPV: 33600000 Productos farmacéuticos
Lugar de ejecución:
NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Organismo adjudicador:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Número de premio:
6002701450-BAAINBw E2.4T

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Verteidigung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung : NaCl-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche gemäß Anlage 1_Material- u. Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB NaCl 0,9_100ml Plastikflasche
Kennung des Verfahrens : f38180b5-cc5c-4b05-8b0d-50a4a165de5f
Interne Kennung : 6002701450-BAAINBw E2.4T
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit ( www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : LOS 1 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 24/03/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : LOS 2 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 24/03/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : LOS 3 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 24/03/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : LOS 4 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 24/03/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : LOS 5 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung : LOT-0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 24/03/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : LOS 6 - 50.000 BT NaCL-Lösung 0,9% 100ml Plastikflasche
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.
Interne Kennung : LOT-0006

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 24/03/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige Begründung : O.g. Artikel war bereits mehrmals ohne Erfolg ausgeschrieben.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots :
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags :
Datum des Vertragsabschlusses : 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots :
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags :
Datum des Vertragsabschlusses : 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots :
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags :
Datum des Vertragsabschlusses : 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots :
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags :
Datum des Vertragsabschlusses : 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots :
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags :
Datum des Vertragsabschlusses : 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots :
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags :
Datum des Vertragsabschlusses : 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer : 991-1951-888
Postanschrift : Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : BAAINBw E2.4T
Telefon : +49 261-400-29790
Fax : +49 261-400-25241
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t: 022894990
Postanschrift : Villemomblerstraße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 812738852
Postanschrift : Else-Kröner-Straße 1
Stadt : Bad Homburg v.d.H.
Postleitzahl : 61352
Land, Gliederung (NUTS) : Hochtaunuskreis ( DE718 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6172 686 0
Fax : +49 6172 686 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005 LOT-0006

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 18e8cabe-9cae-4851-a3cb-befc9aa9046e - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/09/2024 13:10 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00559352-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 182/2024
Datum der Veröffentlichung : 18/09/2024