Beschreibung
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Eigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der baubetrieblichen Beratung für jeden der zwei Leistungsbereiche - genau zwei (2) Referenzen über die Prüfung von Nachträgen und Rechnungen von Unternehmen wegen gestörtem Bauablauf - genau eine (1) Referenz über die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung von Forderungen von oder gegen Unternehmen - wobei die Auftragswerte dieser insgesamt drei (3) Referenzen zusammenaddiert insgesamt mindestens 300.000,00 EUR netto betragen müssen jeweils mit Angabe - bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen, - des Auftragswerts, - des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung), - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Eine Referenz gilt jeweils als geeignet, wenn diese alle folgenden Anforderungen erfüllt: A) Referenzen für den Leistungsbereich Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Prüfung von Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf gemäß Ziffer III. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1). "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die baubetriebliche Beratung war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung von baubetrieblichen Beratungsleistungen, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen Beratervertrag beauftragt wurden, nicht zulässig; (2) Das Referenzprojekt bezieht sich auf Nachträge wegen gestörtem Bauablauf betreffend einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung eines Krankenhauses; (3) Die im Referenzprojekt geprüften Nachträge wegen gestörtem Bauablauf weisen eine geltend gemachte Höhe von in Summe mindestens 2.000.000 EUR netto auf; (4) Das Referenzprojekt bezieht sich auf die baubetriebliche Prüfung von mindestens 4 Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf; (5) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens einem (1) Jahr laufend. B) Referenz für den Leistungsbereich Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten (1) Der Umfang der dem Bewerber im Referenzprojekt isoliert beauftragten und von ihm erbrachten Leistungen der baubetrieblichen Beratung entspricht im Wesentlichen den Leistungsschwerpunkten des Leistungsbereichs Erstellung baubetrieblicher Sachverständigengutachten gemäß Ziffer V. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1); "Isoliert beauftragt" bedeutet, dass Gegenstand der referenzgegenständlichen Beauftragung ausschließlich die Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens war, d.h. zur Vergleichbarkeit mit den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wonach der AN eine übergeordnete kontrollierende/überwachende Instanz oberhalb der weiteren am Projekt beteiligten Bauunternehmen, Planungsbüros und Projektsteuerungsbüros ist (siehe Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage AV_1), ist die Referenzierung der Erstellung eines baubetrieblichen Sachverständigengutachtens, welche als Nachtrag o.Ä. zu einem Planer-, Projektmanagement- oder sonstigen Beratervertrag beauftragt wurde, nicht zulässig; (2) Das Referenzprojekt bezieht sich auf ein Sachverständigengutachten betreffend einen Neubau, eine Erweiterung oder eine Sanierung eines Krankenhauses; (3) Die im Sachverständigengutachten bewerteten Zahlungsansprüche betragen in Summe aller Ansprüche mindestens EUR 1.000.000,00 netto; (4) Die im Sachverständigengutachten bewerteten Zahlungsansprüche betreffen mindestens zwei (2) unterschiedliche TGA-Gewerke; (5) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: längstens seit 2020 abgeschlossen oder seit mindestens einem (1) Jahr laufend; (6) das Referenzprojekt hat einen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB als Auftraggeber. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben in der Anlage TW_2 verwiesen. Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in der vorgesehenen Anlage TW_2 jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1) DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.