Begründung der Direktvergabe
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Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen
Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung
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Sachverhalt: Das LMU Klinikum betreibt derzeit 1049 Philips Monitore im Klinik-Netzwerk. Zu Forschungszwecken werden beispielsweise die Rohdaten der EKGs benötigt und in das Datawarehouse überführt. In der Vergangenheit war der Grund für die Beschaffung gerade dieser Philips Monitore jener, dass Philips der einzige Hersteller am Markt war, der dieses Vernetzungs-Merkmal aufweisen konnte. Die zu beschaffenden Monitore sind Teil eines Patientenmonitoringsystems und dienen dazu, die Vitalparameter von Patienten kontinuierlich zu überwachen. Dieses besteht aus mehreren Komponenten, einschließlich Sensoren, die am Körper des Patienten angebracht werden, einem zentralen Monitor und einer Software zur Datenanalyse. Das Patientenmonitoringsystem von Philips kann verschiedene Vitalparameter überwachen, wie zum Beispiel die Herzfrequenz, den Blutdruck, die Sauerstoffsättigung im Blut (Pulsoximetrie), die Atemfrequenz und den CO2-Gehalt in der Atemluft. Diese Parameter werden kontinuierlich gemessen und auf dem zentralen Monitor angezeigt. Ferner kann es Alarm auslösen, wenn bestimmte Parameter außerhalb eines vordefinierten Bereichs liegen. Dies ermöglicht es dem medizinischen Personal, schnell auf Veränderungen im Zustand des Patienten zu reagieren und gegebenenfalls lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Das Patientenmonitoringsystem von Philips bietet ferner die Möglichkeit, die erfassten Daten in Echtzeit zu übertragen und in elektronischen Patientenakten zu speichern. Dies erleichtert die Überwachung des Patientenverlaufs und ermöglicht eine umfassende Bewertung der Vitalparameter im Zeitverlauf. Das System trägt dazu bei, die Patientensicherheit zu verbessern, indem es eine kontinuierliche Überwachung und frühzeitige Erkennung von Veränderungen im Gesundheitszustand ermöglichen. Beschaffungsziel ist eine unterbrechungsfreie, standardisierte Patientenüberberwachung bei Verlegung des Patienten oder Transport in andere Klinikumsbereiche sowie ein einheitliches Überwachungssystem und Bedienkonzept am gesamten Klinikumsstandort Innenstadt um Schulungen und Einweisungen für das medizinische Personal zu vereinheitlichen im Sinne der Patientensicherheit (oberstes Beschaffungsziel). Technisch erforderlich dabei sind folgende Kriterien: Schnittstellen zu den vorhandenen Medizingeräten Schnittstelle zu dem PDMS (NARKODATA und QCare) Einbindung der Zentralen in die Serverstruktur Die Rohdatenspeicherung im Rahmen der Forschung Support 24/7, Reaktionszeit von 4 Stunden vor Ort bei Ausfall der Zentralen und Server Eine Kompatibilität der zu beschaffenden Monitore zu diesem vernetzten, in Nutzung befindlichen, für unsere Patienten lebenserhaltenden Equipment ist daher für unsere Klinik von entscheidender Bedeutung und daher unerlässlich. Konkret steht der Kauf folgender Monitore bevor: Das LMU Klinikum hat die Absicht, konkret folgende 14 Patientenmonitore mit X3 Transportkonzept vom Hersteller Philips zu beziehen: 14x IntelliVue Patientenmonitore MX850 mit Software für Intensivmedizin wie erweiterter Ereignisüberwachung und 8-wave capability. Dies inkludiert auch die technische Fremdgeräteanbindung von EC10 und EC5-ID: • Das IntelliBridge EC10 Modul erfasst Echtzeitdaten von Bettgeräten - z.B. mechanische Ventilatoren, Anästhesiesysteme oder Multi-Parameter-Messgeräte - zur Anzeige auf Philips IntelliVue Patientenmonitoren und verbindet externe medizinische Geräte mit RS232-/LAN-Ausgang sowie über einen Schnittstellentreiber für den Maquet SERVO-air Ventilator, das vorhandene Beatmungsgerät für die Intensivmedizin auf der H2 mit batteriebetriebener Turbine. • Die IntelliBridge EC5 ist ein Geräte-ID-Modul und dient als Anschluss zur Verbindung externer medizinischer Geräte mit IntelliBridge EC10 sowie mittels der Geräteerkennung und dem Anschluss für das mechanische Beatmungsgerät Maquet SERVO-U mit externer Druckluftversorgung für zusätzliche fortgeschrittene Beatmungsmodi und Funktionen. Rechtliche Würdigung: Die dargestellte Notwendigkeit der Kompatibilität und Vernetzung zu den bestehenden Gerätschaften stellt einen Ausnahmetatbestand des § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV dar. Eine Unvereinbarkeit mit den anderen Komponenten würde uns nicht nur vor technische Schwierigkeiten stellen, sondern vor Risiken, die den Gesundheitszustand unserer Patienten negativ beeinflussen könnte. Desweiteren sehen wir zudem eine technische Alleinstellung des Anbieters gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 2b) VgV als gegeben an. § 14 Absatz 4 VgV: (4) Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, 2. wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist 5. wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten, Absatz 6: Die in Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und c genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.