1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung
:
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Rechtsform der zuständigen Behörde
:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber