Mittelbahnsteig Ausbau Treppe / Posttunnel & Vorbereitung Aufzugsschacht

Herstellen erster Abschnitt der bauprovisorischen Reisendenwegleitung, Treppenausbau zum Posttunnel und Vorbereitung des Aufzugschachtes. Herstellen erster Abschnitt der bauprovisorischen Reisendenwegleitung, Treppenausbau zum Posttunnel und Vorbereitung des Aufzugschachtes.

CPV: 45213321 Trabajos de construcción de estaciones de ferrocarril
Lugar de ejecución:
Mittelbahnsteig Ausbau Treppe / Posttunnel & Vorbereitung Aufzugsschacht
Organismo adjudicador:
DB Station&Service AG (Bukr 11)
Número de premio:
23FEI70036

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : DB Station&Service AG (Bukr 11)

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Mittelbahnsteig Ausbau Treppe / Posttunnel & Vorbereitung Aufzugsschacht
Beschreibung : Herstellen erster Abschnitt der bauprovisorischen Reisendenwegleitung, Treppenausbau zum Posttunnel und Vorbereitung des Aufzugschachtes.
Kennung des Verfahrens : 48f6f7a3-a117-4638-a22d-fc31d7313df3
Interne Kennung : 23FEI70036

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45213321 Bau von Bahnhöfen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Frankfurt am Main
Postleitzahl : 60486
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Mittelbahnsteig Ausbau Treppe / Posttunnel & Vorbereitung Aufzugsschacht
Beschreibung : Herstellen erster Abschnitt der bauprovisorischen Reisendenwegleitung, Treppenausbau zum Posttunnel und Vorbereitung des Aufzugschachtes.
Interne Kennung : dadc24cc-58e8-41a2-af36-a5c2bb1398cd

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45213321 Bau von Bahnhöfen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 13/12/2023
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2024

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB Station&Service AG (Bukr 11)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Bauunternehmung Albert Weil AG
Angebot :
Kennung des Angebots : 2023930883
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert des Ergebnisses : 0 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001 - Bauunternehmung Albert Weil AG
Datum der Auswahl des Gewinners : 23/11/2023
Datum des Vertragsabschlusses : 27/11/2023

7. Änderung

Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung : 928b001b-a30d-4c21-a6ac-1110192e5400-01
Grund für die Änderung : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung : Aus mehreren Gründen wurde die Ausführung abgeändert: 1. Fehlender Kontrast, zu viele unterschiedliche Oberflächen; nach Auffassung der Bauüberwachung und des BVB entspricht die Planung nicht den Vorgaben der Ril 8130205. Danach ist ein Begleitstreifen als visueller und taktiler Kontrast zum Leitstreifen herzustellen. Dieser hätte zur Gleisseite hin gefehlt, da dort wieder an den ursprünglichen Belag (Doppel T-Verbundpflaster) angeschlossen worden wäre. Im Bereich der Bahnsteigkante wäre 4-mal zwischen unterschiedlichen Belägen mit abweichenden visuellen und taktilen Kontrasten gewechselt worden. 2. Das Bestandspflaster weist durch die lange Liegezeit und Beanspruchung eine Vielzahl an Unebenheiten auf. An der Schnittkante zum Begleitstreifen müssen diese Unebenheiten, soweit möglich, angeglichen werden (Toleranzen nach DIN 18318). Bei einer weiteren Schnittkante, zwischen dem Leitstreifen und dem Altbestand in Richtung Gleis, muss auch dieser Übergang angeglichen werden. Im Übergangsbereich zum Leitstreifen ist, auf Grund seiner Funktion, mit besonderer Sorgfalt zu arbeiten. Idealerweise sind die Oberflächen der Pflasterplatte und des Leitstreifens eben, damit sich die Rippen des Leitstreifens deutlich hervorheben (Funktion Blindenleitsystem). Um Unebenheiten in diesem Bereich auszuschließen, ist der Anschluss an neu zu verlegende Platten, somit weiterer Begleitstreifen zwingend auch aus technischer Sicht erforderlich. Der Erhalt des dann noch verbliebenen Doppel T-Verbundpflaster (~30 cm) ist nicht zu rechtfertigen, weshalb die Neuverlegung bis zum Abdeckstein auszuführen ist. 3. Einheitliches Bild und Ebenheit durch die Neuverlegung. Mehrere Schachtabdeckungen liegen im Bereich des Leitstreifens. Die Position ist nicht ausreichend beschrieben und die Menge erhöht sich. Vorleistungen und Kenntnisse zum Bestand vorhanden. Eine Erneute Begehungen und Einarbeitung ist nicht erforderlich. Die Ergänzungen sind mit geringem Aufwand möglich. Ein Wechsel bedeutet erneute Einarbeitung und höhere Projektkosten und zu nicht kompensierbaren Zeitverzug im Projekt und die Überschreitung der Sperrpause bedeuten. Somit für den Werkerfolgt zwingen notwendig. Die zwingend benötigte Leistung baut auf den bereits erstellten Ausführungsplänen für diesen Bauabschnitt auf. Albert Weil hat bereits umfangreiche Baugeräte und Personal vor Ort. Sie verfügen über spezifisches Fachwissen und tiefgreifendes Verständnis unserer Anforderungen und Bedürfnisse. Alle relevanten Daten und Informationen, die für die Erstellung des Bauabschnittes benötigt werden, liegen bereits bei dem Bau AN vor. Dies gewährleistet die wirtschaftlich effizienteste und zeitlich effektivste Bearbeitung des Projekts. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Qualität und Zuverlässigkeit um den Werkerfolges zu gewährleisten und die Sperrpausen einzuhalten.

7.1 Änderung

Abschnittskennung : CON-0001
Beschreibung der Änderungen : 23FEI70036_92331207_MKA02: Gegenstand des Vertrages mit der Firma Bauunternehmung Albert Weil ist die Herstellung des Verbaus für den Aufzug am Mittelbahnsteig, einer Treppe zum Gepäcktunnel und die Verlegung eines taktilen Leitsystems auf dem Mittelbahnsteig. Ausgeschrieben war der der Einbau des Leitstreifens sowie eines Begleitstreifens anthrazit zu beiden Gleisseiten in der Bestandspflasterflächen. Das HLV sieht den ‚Abbruch‘ befestigter Verkehrsflächen vor, ohne den Pflasterbelag zu definieren. Da der vorhandene Belag im Halbversatz-Verbund verlegt ist, kann das Pflaster nicht aufgenommen/abgebrochen, sondern muss zur Herstellung des Anschlusses, geschnitten werden. Dies geht nicht aus dem HLV oder den beiliegenden Planunterlagen hervor. Das vorhandene Doppel T-Verbundpflaster hätte nach Ausschreibung dann auch zweimal durchgehend geschnitten werden müssen. Hier wurde die Ausführung abgeändert und der Bestand zwischen Leitstreifen und Abdeckstein mit ausgebaut.

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : DB Station&Service AG (Bukr 11)
Registrierungsnummer : 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift : Europaplatz 1
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10557
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6926545633
Fax : +49 6926520071
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift : Villemomblerstr. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Bauunternehmung Albert Weil AG
Registrierungsnummer : 15a40de4-129d-4e37-ad46-365d8b738824
Postanschrift : Albert-Weil-Straße 1
Stadt : Limburg a. d. Lahn-Offheim
Postleitzahl : 65555
Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Fax : +49 64319100600
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4afe2a55-0c0b-43b5-8e84-aa1c5a4adf1a - 01
Formulartyp : Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/08/2024 10:13 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00492214-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 159/2024
Datum der Veröffentlichung : 16/08/2024