Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Insolvenz oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Korruption
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 123 und 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind:: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Vestöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Betrugsbekämpfung
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Betrug oder Subventionsbetrug gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Zahlungsunfähigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Insolvenz gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Interessenkonflikt gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Schwere Verfehlung gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §§ 123 und 124 GWB,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Einstellung der beruflichen Tätigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von Steuern
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Formale allgemeine Ausschlussgründe sind: Bildung terroristischer Vereinigung gemäß §§ 123 und 124 GWB.