MCM KT - Küchentechnik

Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien ist die Küchentechnik für die Mensa bestehend aus Küchenmöbel, Gartechnik, Verbauten, Spültechnik, Free Flow Ausgabe und der Nassmüllentsorgungstechnik zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen. Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien ist die Küchentechnik für die Mensa bestehend aus …

CPV: 39220000 Equipo de cocina, artículos de uso doméstico y artículos de catering, 39700000 Aparatos domésticos, 42990000 Máquinas diversas para usos especiales
Plazo:
20 de septiembre de 2024 a las 12:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
MCM KT - Küchentechnik
Organismo adjudicador:
Medizinische Universität Wien
Número de premio:
501000 KT

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Medizinische Universität Wien
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : MCM KT - Küchentechnik
Beschreibung : Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien ist die Küchentechnik für die Mensa bestehend aus Küchenmöbel, Gartechnik, Verbauten, Spültechnik, Free Flow Ausgabe und der Nassmüllentsorgungstechnik zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen.
Kennung des Verfahrens : 7663267c-2b14-4957-9bf6-4740ef722c56
Interne Kennung : 501000 KT
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39220000 Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39700000 Haushaltsgeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 42990000 Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Auszug aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Konkurs : Auszug aus Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Korruption : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018)
Korruption : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Vergleichsverfahren : Vorzulegen ist letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Betrugsbekämpfung : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Betrugsbekämpfung : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Zahlungsunfähigkeit : Auskunft aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist. Der*die Bieter*in erteilt mit der Abgabe des Angebotes sein*ihr Einverständnis zur Einholung dieser Bestätigungen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist. Der*die Bieter*in erteilt mit der Abgabe des Angebotes sein*ihr Einverständnis zur Einholung dieser Bestätigungen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Auskunft aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Entrichtung von Steuern : Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : MCM KT - Küchentechnik
Beschreibung : Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien ist die Küchentechnik für die Mensa bestehend aus Küchenmöbel, Gartechnik, Verbauten, Spültechnik, Free Flow Ausgabe und der Nassmüllentsorgungstechnik zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen.
Interne Kennung : 501000 KT

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 39220000 Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Sonstiges
Anwendung dieses Kriteriums : Nicht verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 80
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Verlängerung Beweislastumkehr
Beschreibung : Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Reaktionszeit
Beschreibung : Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://meduniwien.vemap.com
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Beschaffungsportal der AuftraggeberIn bzw. der vergebenden Stelle.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://meduniwien.vemap.com
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Frist für den Eingang der Angebote : 20/09/2024 12:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht
TED eSender : vemap Einkaufsmanagement GmbH

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Medizinische Universität Wien
Registrierungsnummer : 9110010535681
Postanschrift : Spitalgasse 23
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1090
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 14016020402
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : https://meduniwien.vemap.com
Profil des Erwerbers : https://meduniwien.vemap.com
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0100

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : 9110008059823
Postanschrift : Erdbergstraße 192 - 196
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 1601490
Fax : +43 1711238891541
Internetadresse : http://www.bvwg.gv.at
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : http://www.bvwg.gv.at
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-9999

Offizielle Bezeichnung : vemap Einkaufsmanagement GmbH
Registrierungsnummer : TED20
Postanschrift : Berggasse 31
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1090
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 13157940
Internetadresse : https://www.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : https://www.vemap.com
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0e0b4b41-0e60-4132-8240-435ad4b68892 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/08/2024 09:18 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00479077-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 154/2024
Datum der Veröffentlichung : 08/08/2024