MCM AK Aktivkomponenten-Datennetzwerk

Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien sind LAN- und WLAN Aktivkomponenten des Herstellers Cisco Systems zu planen, liefern, montieren, konfigurieren und in Betrieb zu nehmen. Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien sind LAN- und WLAN Aktivkomponenten des Herstellers Cisco Systems zu planen, liefern, montieren, konfigurieren und …

CPV: 32400000 Redes, 32410000 Red de área local, 32415000 Red Ethernet, 32422000 Componentes de red, 32424000 Infraestructura de red, 72700000 Servicios de red informática
Plazo:
26 de septiembre de 2024 a las 12:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
MCM AK Aktivkomponenten-Datennetzwerk
Organismo adjudicador:
Medizinische Universität Wien
Número de premio:
301002 AK

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Medizinische Universität Wien
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : MCM AK Aktivkomponenten-Datennetzwerk
Beschreibung : Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien sind LAN- und WLAN Aktivkomponenten des Herstellers Cisco Systems zu planen, liefern, montieren, konfigurieren und in Betrieb zu nehmen.
Kennung des Verfahrens : 4d13e87a-19a7-48c5-8a13-b2b8d00432aa
Interne Kennung : 301002 AK
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 32400000 Netzwerke
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32410000 Lokales Netz
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32422000 Netzkomponenten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32415000 Ethernet-Netz
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72700000 Computernetze

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Auszug aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Konkurs : Auszug aus Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Korruption : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018)
Korruption : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Vergleichsverfahren : Vorzulegen ist letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Betrugsbekämpfung : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Betrugsbekämpfung : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Vorzulegen ist eine Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018).
Zahlungsunfähigkeit : Auskunft aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist. Der*die Bieter*in erteilt mit der Abgabe des Angebotes sein*ihr Einverständnis zur Einholung dieser Bestätigungen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Vorzulegen ist eine Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018); Von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist. Der*die Bieter*in erteilt mit der Abgabe des Angebotes sein*ihr Einverständnis zur Einholung dieser Bestätigungen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Auskunft aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018).
Entrichtung von Steuern : Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : MCM AK Aktivkomponenten-Datennetzwerk
Beschreibung : Am MCM MedUni Campus Mariannengasse in 1090 Wien sind LAN- und WLAN Aktivkomponenten des Herstellers Cisco Systems zu planen, liefern, montieren, konfigurieren und in Betrieb zu nehmen.
Interne Kennung : 301002 AK

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 32400000 Netzwerke

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Österreich
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Sonstiges
Anwendung dieses Kriteriums : Nicht verwendet

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 80
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Verlängerung Beweislastumkehr
Beschreibung : Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Schlüsselperson Projektkoordinator
Beschreibung : Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Schlüsselperson Technischer Cisco Spezialist
Beschreibung : Siehe Verfahrensunterlagen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://meduniwien.vemap.com
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Beschaffungsportal der AuftraggeberIn bzw. der vergebenden Stelle.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://meduniwien.vemap.com
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Frist für den Eingang der Angebote : 26/09/2024 12:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht
TED eSender : vemap Einkaufsmanagement GmbH

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Medizinische Universität Wien
Registrierungsnummer : 9110010535681
Postanschrift : Spitalgasse 23
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1090
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 14016020402
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : https://meduniwien.vemap.com
Profil des Erwerbers : https://meduniwien.vemap.com
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0100

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : 9110008059823
Postanschrift : Erdbergstraße 192 - 196
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 1601490
Fax : +43 1711238891541
Internetadresse : http://www.bvwg.gv.at
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : http://www.bvwg.gv.at
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-9999

Offizielle Bezeichnung : vemap Einkaufsmanagement GmbH
Registrierungsnummer : TED20
Postanschrift : Berggasse 31
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1090
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 13157940
Internetadresse : https://www.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL) : https://www.vemap.com
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 08693e2d-822c-410d-acd5-e975a15c49cd - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/08/2024 13:01 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00488810-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 158/2024
Datum der Veröffentlichung : 14/08/2024