Beschreibung
:
Ergänzende Ausführungen zu "Verfahren, Zusätzliche Informationen (BT-300) 2.7 Technische Beschreibung": Wir bitten um Angaben, ob Ihr Unternehmen auch das Projektmanagement übernehmen würde und hierbei ganzheitlich folgende Leistungen koordinieren könnte: 1. Ausführung der Arbeiten 2. Koordination der Arbeiten 3. Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens 4. Einhaltung der folgenden Vorgaben: Es wird eine fachgerechte Ausführung der Leistungen und Montagen erwartet, die gemäß den einschlägigen Richtlinien erfolgt. Insbesondere sind hierbei zu beachten: - Straßenverkehrsordnung (StVO) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - die betreffenden DIN- Normen, insbesondere DIN 14093 - den betreffenden Feuerwehrdienstvorschriften(FwDV), insbesondere FwDV 2 und FwDV 7 - den betreffenden DGUV Regeln - den betreffenden Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) - den betreffenden Unfallverhütungsvorschriften - den Vorgaben der betreffenden Zulassungsbehörden - sowie weitere für die Erfüllung des Projektes notwendigen Vorgaben (z.B. VDE) Die Ausführung der Atemschutzübungsanlage ist so vorgesehen, dass diese sowohl mobil an verschiedenen Aufstellorten in der Woche, als auch über mehrere Tage an einem Aufstellort betrieben werden kann. Sie wird von einer Person mittels geeignetem Fahrzeug transportiert und aufgebaut. Es ist außerdem vorgesehen, dass diese Person beim Verbleib der Atemschutzübungsanlage an einem Aufstellort diesen wieder ohne externe Hilfe verlassen kann. Vorgesehene Aufteilung und Ausstattung: Die Mobile Atemschutzübungsanlage wird aufgeteilt in die folgenden Bereiche: Leitstand, Konditionsraum, Übungsraum,Vorbereitungsraum. Diesbezüglich kommen bei der Planung der mobilen Atemschutzübungsanlage auch nur die Punkte der DIN 14093 zu tragen, welche im direkten Zusammenhang dazu stehen. Weitere Punkte, wie beispielsweise der Zielraum, finden in diesem Projekt keine Anwendung und werden durch externe Räume bereitgestellt. Leitstand: Der Leitstand muss so eingerichtet werden, dass dieser alle Bereiche der mobilen Atemschutzübungsanlage überwachen und steuern kann. Die Überwachung kann sowohl durch das direkte Einsehen als auch durch technische Einrichtungen wie zum Beispiel dem Übertagen von Bildern auf Bildschirmen oder durch Signale von elektrischen Kontakten erfolgen. Der Leitstand muss so ausgelegt sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt etwaige externe Übungs-/ Überwachungsbereiche mit implementiert werden können. Konditionsraum: Im Konditionsraum sind, wie in der DIN 14093 beschrieben, mindestens drei unterschiedliche Arbeitsmessgeräte zu installieren, diese müssen so angeordnet werden, dass eine ausreichende Bewegungsfreiheit für die Atemschutzgeräteträger um die Geräte gewährleistet ist. Die Arbeitsmessgeräte müssen über den Leitstand überwacht und gesteuert werden können. Übungsraum: Im Übungsraum wird eine Hindernisstrecke nach DIN 14093 eingerichtet, die einzelnen Elemente der Strecke sollen ein Innenmaß von mindestens 900 x 900 x 900 mm vorweisen. Für die Rettung etwaiger verletzter Teilnehmer müssen Rettungsöffnungen in der Hindernisstrecke vorgesehen sein, welche sich in einer maximalen Höhe von 1200 mm befinden. Im Rahmen der weiteren Beschaffung soll dahingehend vom Auftragnehmer auch ein Konzept zur Rettung verunfallter Teilnehmer erstellt werden. Die in der DIN 14093 geforderte Tankübungsanlage kann dabei unberücksichtigt bleiben, da diese zum späteren Zeitpunkt extern eingerichtet wird. Der Übungsraum muss vernebelt werden können. Daher muss dieser vom Leitstand, sowie dem Konditionsraum räumlich abgetrennt sein, so dass kein Nebel in den Leitstand oder den Konditionsraum gelangt. Des Weiteren muss der Übungsraum mit einer Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet sein, um diesen in maximal zwei Minuten, wie in der DIN 14093 beschrieben, rauchfrei zu bekommen. Vorbereitungsraum: Der Vorbereitungsraum wird an den Aufstellorten temporär durch die Bediener der Anlage eingerichtet. Dazu müssen Materialien wie z.B. Tische und Lagermöglichkeiten für Atemschutzgeräte, Flaschen, Lungenautomaten und Atemanschlüsse in der mobilen Atemschutzübungsanlage vorgesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass an einem Übungstag bis zu 48 Teilnehmer eine Belastungsübung durchführen werden. Die Lagerkapazität der Materialien, Tische und Bänke sind auf die maximale Anzahl der Teilnehmer auszurichten. Diese Materialen müssen sowohl zeitsparend als auch ergonomisch und ohne externe Hilfsmittel, wie zum Beispiel Flurförderzeuge, entnommen werden können. Eine Ladebordwand würde in diesem Zusammenhang nicht als externes Hilfsmittel angesehen. Die mobile Atemschutzübungsanlage an sich muss sowohl autark als auch in Anbindung an ein Feuerwehrhaus betrieben werden können. Daher ist ein ausreichend dimensionierter Stromerzeuger, sowie eine für den Vollbetrieb ausgelegte Einspeisemöglichkeit vorzusehen. Der Stromerzeuger muss dabei fest im Fahrgestell bzw. Aufbau integriert werden und im Betrieb so geräuscharm wie technisch möglich sein.