Markterkundung für Elektromaschinelle Ausrüstung „KW-Schneiderau Neu“

Allgemeine Informationen - Projektbeschreibung: Die Österreichischen Bundesbahnen betreiben im Salzburger Stubachtal mehrerer Wasserkraftwerke. Das Kraftwerk Schneiderau [SN] ist die Mittelstufe (Höhenkote: 1040m) zwischen den Kraftwerken Enzingerboden und Uttendorf I. Es wurde im Oktober 1941 in Betrieb genommen und hat das Ende seiner wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht. Ein Weiterbetrieb bis 2030 wird …

CPV: 45251120 Trabajos de construcción de centrales hidroeléctricas, 45251100 Trabajos de construcción de centrales eléctricas
Lugar de ejecución:
Markterkundung für Elektromaschinelle Ausrüstung „KW-Schneiderau Neu“
Organismo adjudicador:
ÖBB-Infrastruktur AG
Número de premio:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ÖBB-Infrastruktur AG
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Markterkundung für Elektromaschinelle Ausrüstung „KW-Schneiderau Neu“
Beschreibung : Allgemeine Informationen - Projektbeschreibung: Die Österreichischen Bundesbahnen betreiben im Salzburger Stubachtal mehrerer Wasserkraftwerke. Das Kraftwerk Schneiderau [SN] ist die Mittelstufe (Höhenkote: 1040m) zwischen den Kraftwerken Enzingerboden und Uttendorf I. Es wurde im Oktober 1941 in Betrieb genommen und hat das Ende seiner wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht. Ein Weiterbetrieb bis 2030 wird angestrebt. Im Zuge der Neuerrichtung am selben Standort werden auch die Druckrohrleitung und die Freiluftschaltanlage erneuert. Diese beiden Komponenten sind jedoch nicht Gegenstand der Markterkundung. Gemäß aktuellem Wasserrechtsbescheid beträgt die Konsenswassermenge 12m3/s. Das neue Kraftwerk soll ebenso wie das bestehende Kraftwerk in die 110kV Bahnstromleitung einspeisen. Die Netzfrequenz des bahneigenen Stromnetzes beträgt 16,7 Hz. In der ursprünglichen Konstellation wurden im Krafthaus 3 baugleiche Maschinensätze mit horizontalachsigen 2-düsigen Peltonturbinen installiert, welche jeweils einen Einphasen Wechsel- stromgenerator antreiben. Dem Kraftwerk Schneiderau ist das Ausgleichsbecken Enzingerboden (Stauziel 1463,5 – 1459m) mit einem nutzbaren Speichervolumen von 200.000 m3 vorgelagert. Die Nettofallhöhe des KW-Schneiderau beträgt bei 12m3/s ca. 410m. Das Kraftwerk Uttendorf I mit 3 Stk. horizontalachsigen Doppelturbinen (je 2 Düsen, somit gesamt 12 Düsen) ist dem Kraftwerk Schneiderau hydraulisch nachgereiht. Über das Zwischeneinzugsgebiet stehen dem KW-Uttendorf I zusätzlich bis zu 4,5 m3/s zur Verfügung (Ausbauwassermenge lt. Wasserrecht: 16,5 m3/s). Parallel zu den Kraftwerken „Schneiderau und Uttendorf I“ wurde 1991 das Kraftwerk Uttendorf II in Betrieb genommen, welches mit 2 leistungsstarken horizontalachsigen Peltonturbinen ausgestattet wurde und während der Erneuerung des Kraftwerkes Schneiderau die gesamte Wasserfracht abarbeiten kann. Da zwischen KW-Schneiderau und KW-Uttendorf I kein Ausgleichsbecken vorhanden ist müssen beide Kraftwerke in der Leistungsregelung aufeinander abgestimmt werden. Das KW-Schneiderau trägt mit einer Engpassleistung von ca. 40 MW einen wichtigen Beitrag zur Eigenstromversorgung der österreichischen Bundesbahnen bei. Um eine entsprechende Effizienz im Teillastbereich sicherzustellen, sollte die zur Verfügung stehende Wassermenge auf mehrere Düsen (mind. 6 Stk.) aufgeteilt werden (im Unterliegerkraftwerk stehen 12 Düsen zur Verfügung). Die Projektumsetzung ist ab 2030 geplant. Da für die Erneuerung der Druckrohrleitung voraussichtlich 2 Bausaisonen erforderlich sind, ist die Lieferung und Montage der elektromaschinellen Kaftwerksausrüstung im groben Zeitplan für das Kalenderjahr 2031 vorgesehen. Die Schnittstellen sind einerseits der zuflussseitige Flansch zum notschlusstauglichen Absperrorgan (Kugelhahn mit Fallgewichtsantrieb) und auf der elektrotechnischen Seite der elektrische Abgang an den Generatorklemmen, wobei geplant ist die Turbine(n) und Generator(en) als eigene Lose auszuschreiben, um den Bieterkreis nicht einzuschränken. Anforderungen – Ziele: Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt im Zuge der Markterkundung unverbindliche Vorschläge und Ansätze zur Projektoptimierung sowie zu Einsparungen beim Bauablauf zu erhalten. Bei der Neuerrichtung soll auf erprobte Lösungen zurückgegriffen werden, die jedoch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Ziel ist es das über den gesamten Lebenszyklus kostengünstigste Konzept herauszufinden und entsprechend umzusetzen. Bei der gesamtheitlichen Betrachtung werden nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung über den gesamten Produktlebenszyklus, welcher für die elektromaschinelle Ausrüstung mit 45 Jahren vorgesehen ist, berücksichtigt. In die Betrachtung werden somit neben den reinen Anschaffungs- und Installationskosten auch folgende Faktoren mitberücksichtigt: - Effizienz (Turbinenwirkungsgrade, speziell auch im Teillastbereich) - Erforderlicher Platzbedarf (Kubatur des Krafthauses (L/B/H) inkl. Kranhakenhöhe und größtem Stückgewicht (für die Dimensionierung des Krafthauskranes). - Wartungsaufwand: Bevorzugt werden Designs, die einerseits geringe Wartung erfordern und andererseits so konzipiert sind, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten mit möglichst geringem Aufwand durchgeführt werden können. ÖBB intern wurden 3 mögliche Konzepte für die 16,7 Hz – Turbinensätze ausgearbeitet welche interessierten Unternehmen als PDF-Files auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Diese Files dienen rein der Veranschaulichung der Anforderungen und haben keinen Anspruch auf technische Korrektheit bzw. Umsetzbarkeit. Dies zu überprüfen bzw. anzupassen ist Aufgabe der interessierten Unternehmen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45251120 Bau von Wasserkraftwerken
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke

2.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Salzburg, Österreich

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die ÖBB-Infrastruktur AG führt eine unverbindliche Marktuntersuchung für das Projekt „elektromaschinelle Ausrüstung KW-Schneiderau Neu“ durch, um die Projekt- und Ausschreibungs-unterlagen erstellen bzw. optimieren zu können sowie potenziell interessierte Unternehmer über die Pläne und Anforderungen zu informieren. Weiters soll untersucht werden, welche Lösungen zur Verfügung stehen und welche Konzepte angeboten werden könnten. Auf Basis der Unterlagen zur Markterkundung können die teilnehmenden Unternehmer (Interessenten) ihre bestehenden technischen Lösungen sowie ihre konzeptionellen Ansätze zum Projekt darstellen und ihr Unternehmen vorstellen sowie Feedback und Anregungen zu dem Projekt einreichen. Dieses Dokument stellt die Rahmenbedingungen und den Ablauf dieser Markterkundung gemäß § 197 BVergG 2018 dar. Jedem interessierten Unternehmern ist es möglich, sich bei technischen Rückfragen via E-Mail an bernhard.zimmerling@oebb.at zu wenden, um Interesse am Projekt zu bekunden. Fragen zu kaufmännischen Belangen richten Sie bitte an edward.czerny@oebb.at . Mit der Interessensbekundung sollen zumindest folgende Unterlageneingereicht werden, um der ÖBB-Infrastruktur AG einen Überblick über am Markt vorhandene technische Lösungen, Ihre konzeptionellen Ansätze zum Projekt sowie Ihr Unternehmen zu verschaffen: 1. Referenzliste von bereits umgesetzten Pelton Referenzanlagen in diesem Leistungssegment 2. Darstellung der Lösungsansätze in schematischer Form bzw. Kurzbeschreibung des Konzeptes. 3. Eigener Lieferumfang, bzw. mit welchen Unternehmen als Subfirmen (mögliche Lieferanten von essenziellen Komponenten) das Projekt umgesetzt werden würde. 4. Turbinenwirkungsgrade, speziell auch im Teillastbereich. Bitte Wirkungsgradverlauf oder Wirkungsgrade in 10% Schritten, bezogen auf die Ausbauwassermenge anführen. 5. Für den Vergleich der Konzepte ist ein Rohentwurf, aus dem die erforderlichen Abmessungen des Krafthauses inkl. erforderlichen freien Flächen für Montage, Wartung und Instandhaltung sowie die Lage des zuflussseitigen Flansches der Druckrohrleitung und das Niveau des Unterwasserspiegels ersichtlich sind erforderlich (vergleichbar mit den ÖBB intern ausgearbeiteten Konzepten für Ein- und Zweimaschinenlösungen mit horizontaler bzw. vertikaler Wellenlage). 6. Richtpreise für die Anschaffung und Installation vorhandener Lösungen aber auch Schätzwerte für die Umsetzung einer konzeptionellen Lösung Im Zuge der Markterkundung werden Unterlagen übermittelt, welche einen entsprechenden Einblick in das Projekt ermöglichen. Die teilnehmenden Unternehmer sind dazu angehalten ihre Interessensbekundung mit den oben angeführten Unterlagen in elektronischer Form an die hier angeführte E-Mail-Adresse bis spätestens 10.03.2025 zu übermitteln. Vertraulichkeit von Unterlagen: Mit der Interessensbekundung verpflichtet sich der Interessent, (1) die im Zuge der Markterkundung erhaltenen Unterlagen sowie alle ihm sonst im Zusammenhang mit der Markterkundung bekannt gewordenen und noch bekanntwerdenden technischen und kaufmännischen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der ÖBB-Infrastruktur AG (im Folgenden kurz: vertrauliche Informationen) – gleichviel, ob sie in mündlicher, schriftlicher, visueller, elektronischer oder sonstiger Form vorliegen, – vertraulich zu behandeln; (2) allen für ihn tätigen Personen, welchen er Zugang zu diesen vertraulichen Informationen verschafft, die Verpflichtung zur Geheimhaltung zu übertragen; (3) die vertraulichen Informationen ausschließlich im Rahmen der Markterkundung und nicht auch für eigene andere sowie für Zwecke Dritter zu nutzen; (4) die vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die ÖBB-Infrastruktur AG offenzulegen, zu veröffentlichen, kommerziell zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Markterkundung, sowohl örtlich, zeitlich und auch sonst in jeder Hinsicht uneingeschränkt fort, soweit nicht der folgende Absatz einschlägig ist. Von dieser Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Unterlagen und Informationen, für die der Interessent den Nachweis erbringt, dass sie allgemein bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass dies von ihm zu vertreten ist, oder dass diese ihm bereits bekannt waren, bevor sie ihm die ÖBB-Infrastruktur AG zugänglich machte, oder dass sie ihm durch einen Dritten zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass er die der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber bestehende Geheimhaltungspflicht verletzt hat. Wichtige Hinweise: Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Markterkundung. Eine Beteiligung führt nicht zu einer automatischen Teilnahme an einem Verfahren oder mündet in einen Auftrag. Sämtliche Informationen, die im Rahmen der Markterkundung durch die ÖBB-Infrastruktur AG bekannt gegeben werden, sind ebenfalls unverbindlich und müssen auch nicht Teil eines allfälligen Vergabeverfahrens werden. Die ÖBB-Infrastruktur AG behält es sich vor, die Ergebnisse der Markterkundung nach freiem Ermessen, bspw für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens, die Leistungsbeschreibung und Schätzung des Auftragswertes, zu verwerten. Die teilnehmenden Unternehmer räumen der ÖBB-Infrastruktur AG mit der Zusendung von Feedback bzw. Anregungen die dazu erforderlichen Nutzungsrechte ein. Für die Teilnahme erfolgt keine Aufwandsentschädigung. Aus vergaberechtlichen Gründen ist die ÖBB-Infrastruktur AG dazu verpflichtet, im Falle von Vorarbeiten einzelner Unternehmer alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb in nachfolgenden Vergabeverfahren nicht verzerrt wird. Die teilnehmenden Unternehmer sind sich daher bewusst, dass von ihnen eingereichte Ideen, Vorschläge, Konzepte, etc. oder Teile davon zur Vorbeugung einer allfälligen Wettbewerbsverzerrung in einem späteren Vergabeverfahren als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen allen Verfahrensteilnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen. Ausgenommen davon sind von einem Unternehmen übermittelte und von diesem als vertraulich bezeichnete Informationen, sofern es sich tatsächlich um technische Geheimnisse, Betriebsgeheimnisse (insb. bekanntgegebene Richtpreise) oder andere vertrauliche Aspekte in dieser Form handelt. Aus diesem Grund wird den Teilnehmern dieser unverbindlichen Markterkundung die Möglichkeit eingeräumt derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den übermittelten Unterlagen zu kennzeichnen (bspw durch farbliche Hervorhebung), welche sodann vor der Veröffentlichung bzw Zurverfügungstellung im Hinblick auf schützenswerte Informationen einer näheren Prüfung - und gegebenenfalls einer Unkenntlichmachung (Schwärzung) - unterzogen werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU

3. Teil

3.1 Technische ID des Teils : PAR-0001

Titel : Markterkundung für Elektromaschinelle Ausrüstung „KW-Schneiderau Neu“
Beschreibung : Allgemeine Informationen - Projektbeschreibung: Die Österreichischen Bundesbahnen betreiben im Salzburger Stubachtal mehrerer Wasserkraftwerke. Das Kraftwerk Schneiderau [SN] ist die Mittelstufe (Höhenkote: 1040m) zwischen den Kraftwerken Enzingerboden und Uttendorf I. Es wurde im Oktober 1941 in Betrieb genommen und hat das Ende seiner wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht. Ein Weiterbetrieb bis 2030 wird angestrebt. Im Zuge der Neuerrichtung am selben Standort werden auch die Druckrohrleitung und die Freiluftschaltanlage erneuert. Diese beiden Komponenten sind jedoch nicht Gegenstand der Markterkundung. Gemäß aktuellem Wasserrechtsbescheid beträgt die Konsenswassermenge 12m3/s. Das neue Kraftwerk soll ebenso wie das bestehende Kraftwerk in die 110kV Bahnstromleitung einspeisen. Die Netzfrequenz des bahneigenen Stromnetzes beträgt 16,7 Hz. In der ursprünglichen Konstellation wurden im Krafthaus 3 baugleiche Maschinensätze mit horizontalachsigen 2-düsigen Peltonturbinen installiert, welche jeweils einen Einphasen Wechsel- stromgenerator antreiben. Dem Kraftwerk Schneiderau ist das Ausgleichsbecken Enzingerboden (Stauziel 1463,5 – 1459m) mit einem nutzbaren Speichervolumen von 200.000 m3 vorgelagert. Die Nettofallhöhe des KW-Schneiderau beträgt bei 12m3/s ca. 410m. Das Kraftwerk Uttendorf I mit 3 Stk. horizontalachsigen Doppelturbinen (je 2 Düsen, somit gesamt 12 Düsen) ist dem Kraftwerk Schneiderau hydraulisch nachgereiht. Über das Zwischeneinzugsgebiet stehen dem KW-Uttendorf I zusätzlich bis zu 4,5 m3/s zur Verfügung (Ausbauwassermenge lt. Wasserrecht: 16,5 m3/s). Parallel zu den Kraftwerken „Schneiderau und Uttendorf I“ wurde 1991 das Kraftwerk Uttendorf II in Betrieb genommen, welches mit 2 leistungsstarken horizontalachsigen Peltonturbinen ausgestattet wurde und während der Erneuerung des Kraftwerkes Schneiderau die gesamte Wasserfracht abarbeiten kann. Da zwischen KW-Schneiderau und KW-Uttendorf I kein Ausgleichsbecken vorhanden ist müssen beide Kraftwerke in der Leistungsregelung aufeinander abgestimmt werden. Das KW-Schneiderau trägt mit einer Engpassleistung von ca. 40 MW einen wichtigen Beitrag zur Eigenstromversorgung der österreichischen Bundesbahnen bei. Um eine entsprechende Effizienz im Teillastbereich sicherzustellen, sollte die zur Verfügung stehende Wassermenge auf mehrere Düsen (mind. 6 Stk.) aufgeteilt werden (im Unterliegerkraftwerk stehen 12 Düsen zur Verfügung). Die Projektumsetzung ist ab 2030 geplant. Da für die Erneuerung der Druckrohrleitung voraussichtlich 2 Bausaisonen erforderlich sind, ist die Lieferung und Montage der elektromaschinellen Kaftwerksausrüstung im groben Zeitplan für das Kalenderjahr 2031 vorgesehen. Die Schnittstellen sind einerseits der zuflussseitige Flansch zum notschlusstauglichen Absperrorgan (Kugelhahn mit Fallgewichtsantrieb) und auf der elektrotechnischen Seite der elektrische Abgang an den Generatorklemmen, wobei geplant ist die Turbine(n) und Generator(en) als eigene Lose auszuschreiben, um den Bieterkreis nicht einzuschränken. Anforderungen – Ziele: Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt im Zuge der Markterkundung unverbindliche Vorschläge und Ansätze zur Projektoptimierung sowie zu Einsparungen beim Bauablauf zu erhalten. Bei der Neuerrichtung soll auf erprobte Lösungen zurückgegriffen werden, die jedoch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Ziel ist es das über den gesamten Lebenszyklus kostengünstigste Konzept herauszufinden und entsprechend umzusetzen. Bei der gesamtheitlichen Betrachtung werden nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung über den gesamten Produktlebenszyklus, welcher für die elektromaschinelle Ausrüstung mit 45 Jahren vorgesehen ist, berücksichtigt. In die Betrachtung werden somit neben den reinen Anschaffungs- und Installationskosten auch folgende Faktoren mitberücksichtigt: - Effizienz (Turbinenwirkungsgrade, speziell auch im Teillastbereich) - Erforderlicher Platzbedarf (Kubatur des Krafthauses (L/B/H) inkl. Kranhakenhöhe und größtem Stückgewicht (für die Dimensionierung des Krafthauskranes). - Wartungsaufwand: Bevorzugt werden Designs, die einerseits geringe Wartung erfordern und andererseits so konzipiert sind, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten mit möglichst geringem Aufwand durchgeführt werden können. ÖBB intern wurden 3 mögliche Konzepte für die 16,7 Hz – Turbinensätze ausgearbeitet welche interessierten Unternehmen als PDF-Files auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Diese Files dienen rein der Veranschaulichung der Anforderungen und haben keinen Anspruch auf technische Korrektheit bzw. Umsetzbarkeit. Dies zu überprüfen bzw. anzupassen ist Aufgabe der interessierten Unternehmen.

3.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45251120 Bau von Wasserkraftwerken
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke

3.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Salzburg, Österreich

3.1.5 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Die ÖBB-Infrastruktur AG führt eine unverbindliche Marktuntersuchung für das Projekt „elektromaschinelle Ausrüstung KW-Schneiderau Neu“ durch, um die Projekt- und Ausschreibungs-unterlagen erstellen bzw. optimieren zu können sowie potenziell interessierte Unternehmer über die Pläne und Anforderungen zu informieren. Weiters soll untersucht werden, welche Lösungen zur Verfügung stehen und welche Konzepte angeboten werden könnten. Auf Basis der Unterlagen zur Markterkundung können die teilnehmenden Unternehmer (Interessenten) ihre bestehenden technischen Lösungen sowie ihre konzeptionellen Ansätze zum Projekt darstellen und ihr Unternehmen vorstellen sowie Feedback und Anregungen zu dem Projekt einreichen. Dieses Dokument stellt die Rahmenbedingungen und den Ablauf dieser Markterkundung gemäß § 197 BVergG 2018 dar. Ablauf der Markterkundung: Jedem interessierten Unternehmern ist es möglich, sich bei technischen Rückfragen via E-Mail an bernhard.zimmerling@oebb.at zu wenden, um Interesse am Projekt zu bekunden. Fragen zu kaufmännischen Belangen richten Sie bitte an edward.czerny@oebb.at . Mit der Interessensbekundung sollen zumindest folgende Unterlageneingereicht werden, um der ÖBB-Infrastruktur AG einen Überblick über am Markt vorhandene technische Lösungen, Ihre konzeptionellen Ansätze zum Projekt sowie Ihr Unternehmen zu verschaffen: 1. Referenzliste von bereits umgesetzten Pelton Referenzanlagen in diesem Leistungssegment 2. Darstellung der Lösungsansätze in schematischer Form bzw. Kurzbeschreibung des Konzeptes. 3. Eigener Lieferumfang, bzw. mit welchen Unternehmen als Subfirmen (mögliche Lieferanten von essenziellen Komponenten) das Projekt umgesetzt werden würde. 4. Turbinenwirkungsgrade, speziell auch im Teillastbereich. Bitte Wirkungsgradverlauf oder Wirkungsgrade in 10% Schritten, bezogen auf die Ausbauwassermenge anführen. 5. Für den Vergleich der Konzepte ist ein Rohentwurf, aus dem die erforderlichen Abmessungen des Krafthauses inkl. erforderlichen freien Flächen für Montage, Wartung und Instandhaltung sowie die Lage des zuflussseitigen Flansches der Druckrohrleitung und das Niveau des Unterwasserspiegels ersichtlich sind erforderlich (vergleichbar mit den ÖBB intern ausgearbeiteten Konzepten für Ein- und Zweimaschinenlösungen mit horizontaler bzw. vertikaler Wellenlage). 6. Richtpreise für die Anschaffung und Installation vorhandener Lösungen aber auch Schätzwerte für die Umsetzung einer konzeptionellen Lösung Im Zuge der Markterkundung werden Unterlagen übermittelt, welche einen entsprechenden Einblick in das Projekt ermöglichen. Die teilnehmenden Unternehmer sind dazu angehalten ihre Interessensbekundung mit den oben angeführten Unterlagen in elektronischer Form an die hier angeführte E-Mail-Adresse bis spätestens 10.03.2025 zu übermitteln. Vertraulichkeit von Unterlagen: Mit der Interessensbekundung verpflichtet sich der Interessent, (1) die im Zuge der Markterkundung erhaltenen Unterlagen sowie alle ihm sonst im Zusammenhang mit der Markterkundung bekannt gewordenen und noch bekanntwerdenden technischen und kaufmännischen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der ÖBB-Infrastruktur AG (im Folgenden kurz: vertrauliche Informationen) – gleichviel, ob sie in mündlicher, schriftlicher, visueller, elektronischer oder sonstiger Form vorliegen, – vertraulich zu behandeln; (2) allen für ihn tätigen Personen, welchen er Zugang zu diesen vertraulichen Informationen verschafft, die Verpflichtung zur Geheimhaltung zu übertragen; (3) die vertraulichen Informationen ausschließlich im Rahmen der Markterkundung und nicht auch für eigene andere sowie für Zwecke Dritter zu nutzen; (4) die vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die ÖBB-Infrastruktur AG offenzulegen, zu veröffentlichen, kommerziell zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Markterkundung, sowohl örtlich, zeitlich und auch sonst in jeder Hinsicht uneingeschränkt fort, soweit nicht der folgende Absatz einschlägig ist. Von dieser Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Unterlagen und Informationen, für die der Interessent den Nachweis erbringt, dass sie allgemein bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass dies von ihm zu vertreten ist, oder dass diese ihm bereits bekannt waren, bevor sie ihm die ÖBB-Infrastruktur AG zugänglich machte, oder dass sie ihm durch einen Dritten zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass er die der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber bestehende Geheimhaltungspflicht verletzt hat. Wichtige Hinweise: Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Markterkundung. Eine Beteiligung führt nicht zu einer automatischen Teilnahme an einem Verfahren oder mündet in einen Auftrag. Sämtliche Informationen, die im Rahmen der Markterkundung durch die ÖBB-Infrastruktur AG bekannt gegeben werden, sind ebenfalls unverbindlich und müssen auch nicht Teil eines allfälligen Vergabeverfahrens werden. Die ÖBB-Infrastruktur AG behält es sich vor, die Ergebnisse der Markterkundung nach freiem Ermessen, bspw für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens, die Leistungsbeschreibung und Schätzung des Auftragswertes, zu verwerten. Die teilnehmenden Unternehmer räumen der ÖBB-Infrastruktur AG mit der Zusendung von Feedback bzw. Anregungen die dazu erforderlichen Nutzungsrechte ein. Für die Teilnahme erfolgt keine Aufwandsentschädigung. Aus vergaberechtlichen Gründen ist die ÖBB-Infrastruktur AG dazu verpflichtet, im Falle von Vorarbeiten einzelner Unternehmer alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb in nachfolgenden Vergabeverfahren nicht verzerrt wird. Die teilnehmenden Unternehmer sind sich daher bewusst, dass von ihnen eingereichte Ideen, Vorschläge, Konzepte, etc. oder Teile davon zur Vorbeugung einer allfälligen Wettbewerbsverzerrung in einem späteren Vergabeverfahren als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen allen Verfahrensteilnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen. Ausgenommen davon sind von einem Unternehmen übermittelte und von diesem als vertraulich bezeichnete Informationen, sofern es sich tatsächlich um technische Geheimnisse, Betriebsgeheimnisse (insb. bekanntgegebene Richtpreise) oder andere vertrauliche Aspekte in dieser Form handelt. Aus diesem Grund wird den Teilnehmern dieser unverbindlichen Markterkundung die Möglichkeit eingeräumt derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den übermittelten Unterlagen zu kennzeichnen (bspw durch farbliche Hervorhebung), welche sodann vor der Veröffentlichung bzw Zurverfügungstellung im Hinblick auf schützenswerte Informationen einer näheren Prüfung - und gegebenenfalls einer Unkenntlichmachung (Schwärzung) - unterzogen werden.

3.1.8 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : ÖBB-Infrastruktur AG -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : ÖBB-Infrastruktur AG -
Organisation, die Angebote bearbeitet : ÖBB-Infrastruktur AG -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : ÖBB-Infrastruktur AG
Registrierungsnummer : FN71396
Postanschrift : Praterstern 3
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1020
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Kontaktperson : Bernhard Zimmerling
Telefon : +43 664 78051922
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : 9110008059823
Postanschrift : Erdbergstraße 192-196
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 1-60149-0
Internetadresse : https://www.bvwg.gv.at
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1227bc3d-993b-4bdf-84f6-929c84974af3 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/02/2025 08:28 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00135924-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 42/2025
Datum der Veröffentlichung : 28/02/2025