Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3HHWSM PREISE UND PREISGERICHT ANGABEN ZU PREISEN Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt 72.000 EUR netto zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 24.000 EUR netto (2.000 EUR je Teilnehmer x 12 Teilnehmer) und aus dem Preisgeld in Höhe von 48.000 EUR netto zusammen. Es werden voraussichtlich drei Preise vergeben. 1. Preis - 24.000 EUR 2. Preis - 14.400 EUR 3. Preis - 9.600 EUR Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung. Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmer ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet. ENTSCHEIDUNG DES PREISGERICHTS Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber bindend: nein NAMEN DER AUSGEWÄHLTEN PREISRICHTER: Fachpreisrichter*innen - Dipl.-Ing. Axel Lohrer, Lohrer-Hochrein GmbH - Dipl.-Ing. Till Rehwaldt, Rehwaldt Landschaftsarchitekten - Prof. Dr.-Ing. Sigrun Langner, Bauhaus-Universität Weimar - Prof. Dr. Constanze Petrow, Hochschule Geisenheim Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter - Dipl.-Ing. Marcus Hamberger, Freiraumpioniere Weimar Stellvertretende Fachpreisrichter*innen - Freya Zörntlein (M.A. Landschaftsarchitektur, LohrerHochrein GmbH, München) - Dipl.-Ing. Sebastian Pietzsch (Station C23, Leipzig) - Dipl-Ing. Maren Krebs (Freie Garten- und Landschaftsarchitekten, Weimar) - Dipl.-Ing. Ole Saß (SassGlässer & Co Landschaftsarchitekten PartGmbB) Sachpreisrichter*innen - Dr. Michael Kopatz (Stadtbaurat) - Manuela Klug (Fachdienstleitung Stadtplanung) - Ulrich Biskamp (örtl. Pfarrer und stellvertr. Dekan) Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter - Karsten Dittmar (zuk. Bauamtsleiter Stadt Marburg) Stellvertretende Sachpreisrichter*innen - Ulrike Paulus-Jung (Kirchenvorstand Lutherische Pfarrkirche St. Marien) - Bernd Nützel (Stadt Marburg, Stadtverwaltung und Denkmalschutz) Sachverständige Berater*innen - Arno Walz (bgmr) (M.Sc. Stadtplanung, externer Gutachter für Klimaanpassung) - Martha Torres (Stadt Marburg, Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz, Architektin) - ggf. Gutachter Denkmalpflege WEITERE BEARBEITUNG UND URHEBERRECHT Auftragsvergabe durch die Ausloberin Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI) übertragen. Die Verfassenden der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bietende zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird die Ausloberin das Verhandlungsverfahren nach VgV zuerst nur mit dem ersten Preisträger führen. Sollte die Exklusivverhandlung mit der oder dem ersten Preisträger*in scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen aufgenommen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen. EIGNUNGSKRITERIEN Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter*innen oder Bietergemeinschaften nach dem Abschluss des Wettbewerbs nach Aufforderung der Ausloberin Eignungskriterien nachweisen. Preisträger, die die Eignungskriterien nicht fristgerecht nachweisen können, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Preisträger können jedoch im Hinblick auf die nachzuweisende Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Landschaftsarchitekten über mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden. 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeiter*innen für Landschaftsarchitektur. Es gilt jeweils die Anzahl einschließlich dem Büroinhaber*in / Geschäftsführer*in mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Master, Bachelor in Landschaftsarchitektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss. VERHANDLUNGSVERFAHREN Eine Beurteilungskommission aus Vertreter*innen der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungsgewichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Bieter*innen zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren bekannt gegeben. ZUSCHLAGSKRITERIEN Der Auftrag wird an einen Bietenden oder eine Gemeinschaft von Bietenden vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat/haben und der/die die höchste Bewertung nach folgenden Zuschlagskriterien und durch einen Prozentsatz ausgedrückten Gewichtung im Verhandlungsverfahren erreicht/erreichen: A Platzierung im Wettbewerb 50% 1. Platz: 3 Punkte / 2. Platz: 2 Punkte / 3. Platz 1 Punkt B Projektorganisation und -koordination (bis zu 3 Pkt.) 20% C. Weiterentwicklung/ Eingehen auf die Jury-Anregungen (bis zu 3 Pkt.) 20% D. Honorar (bis zu 3 Pkt.) 10% Das Zuschlagskriterium D "Honorar" wird wie folgt gewertet: Die Höchstpunktzahl (3 Punkte) erhält der/die Bieter*in, der/die die niedrigsten Kostenansätze nach der HOAI (netto) insgesamt abgegeben hat. Bei den Zuschlagskriterien A, B,C und D wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. VERPFLICHTUNG DER WETTBEWERBSTEILNEHMENDEN: Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an und verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Sämtliche Unterlagen sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung von Wettbewerbsgrundlagen/-unterlagen bzw. deren Weitergabe an Dritte ist nur über den Verfahrensbetreuer zulässig. Zur Wahrung der Anonymität im Sinne der RPW 2013 ist jegliche Form der Veröffentlichung einer Wettbewerbsarbeit oder von Teilen derselben bis zur Erstveröffentlichung durch die Ausloberin unzulässig. Eine solche Veröffentlichung vor Abschluss der Preisgerichtssitzung führt zwingend zum Ausschluss der betreffenden Arbeit. Jede/ Jeder Teilnehmende, Preisrichter*in, Sachverständige, Gast und Auftragnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Adresse, einschließlich der elektronischen Anschriften) für die Dauer und die Zwecke dieses Verfahrens in einer elektronischen Datei beim Verfahrensbetreuer gespeichert werden.