Korruption
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Es wird darauf hingewiesen, dass das System zur Erstellung einer EU-Bekanntmachung keine Globalbestimmung gemäß §§ 123 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermöglicht, daher werden an dieser Stelle nur die wesentlichen Ausschlussgründe aufgeführt, welche hier nicht abschließend hinterlegt sind. Es gelten unabhängig hiervon das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die darauf basierenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen auf Bundes- und auf Landesebene, als auch die Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Entscheidungen und sonstigen Rechtserlasse der Europäischen Union, als auch weiterer bilateraler oder multilateraler Übereinkommen/Verträge des Völkerrechtes zu deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Ausschlussgründe sind insbesondere, die unten stehenden - vorbehaltlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, für die Nachweise dem Angebot beizufügen sind:
Betrugsbekämpfung
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§123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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§123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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§123 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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§124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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§123 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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§124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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§124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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§124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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§123 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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§124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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§124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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§124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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§124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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§124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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§124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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§123 GWB
Entrichtung von Steuern
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§123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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§124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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§124 GWB
Zahlungsunfähigkeit
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§124 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.