Beschreibung
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1. Das Verfahren beinhaltet die Beschaffung von Batterie-Oberleitungsbussen in der Zusammensetzung: a) 10 Solobusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 16 Monate nach Auftragserteilung, b) 36 Gelenkbusse, Lieferung des ersten Fahrzeugs spätestens 13 Monate nach Auftragserteilung, c) Option auf bis zu 15 weitere Gelenkbusse. Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein. 2. Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge: 2.1. Fahrzeugbauart: Solobus: — Fahrzeug in Niederflurtechnik, — Fahrzeuglänge max.: 12 500 mm, — Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm, — Fahrzeughöhe max.: 3 650 mm, — Einstiegshöhe max.: 340 mm, — Anzahl Türen: mind. 2, max. 3, an Tür 1 abweichend einflügelige Aussenschwenkschiebetür oder zweiflügelige Innenschwenktüren, weitere Türen als zweiflügelige Aussenschwenkschiebetüren, — leistungsstarker, fremdbelüfteter Permanent-Magnet-Motor oder Asynchron-Traktionsmotor in Drehstromtechnik, Antriebsleistung min. 160 kW, Antrieb an Hinterachse, — LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: bevorzugt 75 kWh, min. 60 kWh. 2.2 Fahrzeugbauart: Gelenkbus: — Fahrzeug in Niederflurtechnik, — Fahrzeuglänge max.: 18 750 mm, — Fahrzeugbreite max.: 2 550 mm, — Fahrzeughöhe max.: 3 650 mm, — Einstiegshöhe max.: 340 mm, — Anzahl Türen: mind. 3, max. 4, an Tür 1 abweichend einflügelige Aussenschwenkschiebetür oder zweiflügelige Innenschwenktüren, weitere Türen als zweiflügelige Aussenschwenkschiebetüren, — leistungsstarke Permanent-Magnet-Motoren oder Asynchron-Traktionsmotoren in Drehstromtechnik, Antriebsleistung je Motor min. 160 kW, Antrieb an 2. und 3. Achse, — LTO- oder NMC-Traktionsbatterien, installierte Batteriekapazität: bevorzugt 90 kWh, min. 75 kWh. — Das Fahrzeugmodell, welcher der Bewerber/Bieter dem Auftraggeber für die anstehende Beschaffung der Batterie-Oberleitungsbusse anbietet, muss als Fahrzeugtyp Gelenkbus in seinen wesentlichen Grundzügen aus Konstruktion (Chassis), technischer Ausstattung sowie elektrischer Traktionsausrüstung seit mindestens drei Jahren bei mindestens einem Verkehrsunternehmen in der EU oder im EWR im regulären Linienbetrieb (Oberleitungs- und Batteriebetrieb) eingesetzt werden und muss sich im Praxiseinsatz bewährt haben. Das betreffende Fahrzeugmodell muss die hier genannten Mindestanforderungen Uausgenommen der Batteriekapazität) erfüllen. 2.3. Nachfolgende Mindestanforderungen gelten für beide Fahrzeugtypen (2.1 und 2.2): — Einsatz am bestehenden Oberleitungssystem ohne Anpassungsbedarf an der Oberleitungsinstrastruktur (Oberleitungsbetrieb) und auf Strecken ohne Oberleitung (Batteriebetrieb), — Doppelten Isolation entsprechend DIN EN 50502 — Modular aufgebaute Leistungselektrik für Bordnetzversorgung und Traktionselektrik, — geplante Nutzungsdauer: mindestens 15 Jahre, — Konformität mit Zulassungsverfahren nach deutschem Recht, insbesondere gem. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Schriften und Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) etc., 4. Eckdaten Infrastruktur: — Oberleitungsnetz mit Schrägpendeloberleitung, — Fahrdrahthöhe: im Regelfall 5,20 bis 5,50 Meter, — Abstand Fahrdrähte: 70 cm, — Nennspannung: 750 V DC (derzeit 600 V DC), — Streckennetz Oberleitung zukünftig ca. 33 km betragen, Streckennetz gesamt ca. 170 km, — Streckenneigung: max. 17 %; die Bergauffahrten umfassen bis zu 50 % eines Linienweges. 5. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen. 6. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 15 Jahren eine eigene oder vertragsgebundene Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 20 km um den Betriebssitz des Auftraggebers vorzuhalten.