Lieferung von 1 Stück Multifunktionsgerät

Für die Ausübung von Sanierungsarbeiten im ehemaligen Uranerzbergwerk Grube Schlema-Alberoda der Wismut GmbH am Standort Aue soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät beschafft werden. Dieses ist dabei für das Bohren von Sprengbohrlöchern, das Setzen von Gebirgsankern, Beraubearbeiten, das Einbringen von Getriebebau (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung) sowie für das Laden von Haufwerk vorgesehen. …

CPV: 43100000 Equipo para minería
Lugar de ejecución:
Lieferung von 1 Stück Multifunktionsgerät
Organismo adjudicador:
Wismut GmbH
Número de premio:
1233740-U63

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Wismut GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung von 1 Stück Multifunktionsgerät
Beschreibung : Für die Ausübung von Sanierungsarbeiten im ehemaligen Uranerzbergwerk Grube Schlema-Alberoda der Wismut GmbH am Standort Aue soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät beschafft werden. Dieses ist dabei für das Bohren von Sprengbohrlöchern, das Setzen von Gebirgsankern, Beraubearbeiten, das Einbringen von Getriebebau (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung) sowie für das Laden von Haufwerk vorgesehen. Zusätzlich werden als Anbauteile inkl. eines Schnellwechselsystems eine Bohrlafette, ein Hydraulikhammer sowie eine Ladeschaufel benötigt. Das Multifunktionsgerät muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten über ein Raupenfahrwerk mit 4 Stützfüßen sowie ein (nicht motorisiertes) Gleisfahrwerk verfügen. Die Steuerung soll durch eine Funkfernbedienung erfolgen. Die Arbeitsmaschine soll ohne einen separaten Trafo über das 400VAC-Netz (L1, L2, L3, PE, IT-Netz ohne verteiltem Neutralleiter) der Grube mit Strom versorgt werden. Eventuelle abweichende Steuerspannungen (z.B. 230V, 24V, etc.) müssen im Multifunktionsgerät aus der 400VAC-Ebene heraus selbst generiert werden. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten. Umgebungsbedingungen: • Streckengröße Regelprofil: ca. 5,5 m²; B 2,30 m x H 2,75 m (Anlage 2 der Leistungsbeschreibung) • minimale Streckenhöhe und –breite: H = 2 m, B = 1 m (werden durch Wettertüren definiert) • Grubenteufe: von 50 bis 100 m • Wettertemperatur: 5°C bis 15°C • Luftdruck: ca. 975 hPa • Luftfeuchtigkeit: 100 % • Stromversorgung: 400VAC (L1, L2, L3, PE, ohne Neutralleiter – IT – System) • Spurweite Gleis: 60 cm • Gleisradius. ≥ 5 m • Gesteinshärte: ≤ 150 MPa Technische Daten: • Antrieb: - elektrisch verfahrbar - Anschluss über CEE Stecker (16A/32A/63A, PE- Stellung auf 6h) - min. 40 m bis 55 m Kabel auf Auftrommelvorrichtung - Antrieb für Schwenkbare Teile u. Anbaugeräte elektrohydraulisch über integriertes Hydraulikaggregat • Anbaugeräte mit Schnellwechselsystem Hinweis: sämtliche Anbaugeräte sind auf die Umgebungsbedingungen abzustimmen. > Bohrlafette: - zum Bohren und setzen von Ankern - schwenkbar in alle Richtungen - ausgestattet mit Hydraulikbohrhammer - 38 mm Bohrlochdurchmesser - 1,80 m Bohrlochlänge - Bohrmotor mit Hexagonalaufnahme (S 22 x 108) > Hydraulikhammer: - für Nachriss- sowie Bereißarbeiten - inkl. Wassersprühdüse zur Staubbindung > Ladeschaufel: - Tieflöffel - 100 bis 150 Liter • Fahrwerk: - Raupenfahrwerk (Gummi) - Gleisfahrwerk - 4 Stützfüße.
Kennung des Verfahrens : bfb0d16c-030d-4fd9-bd5c-128907f54e7b
Interne Kennung : 1233740-U63
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 43100000 Maschinen und Geräte für den Bergbau

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : 08280 Aue-Bad Schlema
Land, Gliederung (NUTS) : Zwickau ( DED45 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Wenn Ihr Teilnahmeantrag berücksichtigt wird, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung über die Vergabeplattform und erst dann können Sie ein Erstangebot abgeben. Mit dem Angebot sind gemäß Formblatt 4.17-Abschließende Liste folgende Unterlagen vorzulegen: - Skizze/ Zeichnung mit Hauptabmessungen vom Multifunktionsgerät inkl. Anbauteilen und Schnellwechselsystem - Beschreibung des Produktes mit techn. Eckdaten in Bezug auf Punkt 2.1 und 2.2 der Leistungsbeschreibung, um die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung überprüfen zu können.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : keine Anwendung

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Lieferung von 1 Stück Multifunktionsgerät
Beschreibung : Für die Ausübung von Sanierungsarbeiten im ehemaligen Uranerzbergwerk Grube Schlema-Alberoda der Wismut GmbH am Standort Aue soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät beschafft werden. Dieses ist dabei für das Bohren von Sprengbohrlöchern, das Setzen von Gebirgsankern, Beraubearbeiten, das Einbringen von Getriebebau (Anlage 1 der Leistungsbeschreibung) sowie für das Laden von Haufwerk vorgesehen. Zusätzlich werden als Anbauteile inkl. eines Schnellwechselsystems eine Bohrlafette, ein Hydraulikhammer sowie eine Ladeschaufel benötigt. Das Multifunktionsgerät muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten über ein Raupenfahrwerk mit 4 Stützfüßen sowie ein (nicht motorisiertes) Gleisfahrwerk verfügen. Die Steuerung soll durch eine Funkfernbedienung erfolgen. Die Arbeitsmaschine soll ohne einen separaten Trafo über das 400VAC-Netz (L1, L2, L3, PE, IT-Netz ohne verteiltem Neutralleiter) der Grube mit Strom versorgt werden. Eventuelle abweichende Steuerspannungen (z.B. 230V, 24V, etc.) müssen im Multifunktionsgerät aus der 400VAC-Ebene heraus selbst generiert werden. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten. Umgebungsbedingungen: • Streckengröße Regelprofil: ca. 5,5 m²; B 2,30 m x H 2,75 m (Anlage 2 der Leistungsbeschreibung) • minimale Streckenhöhe und –breite: H = 2 m, B = 1 m (werden durch Wettertüren definiert) • Grubenteufe: von 50 bis 100 m • Wettertemperatur: 5°C bis 15°C • Luftdruck: ca. 975 hPa • Luftfeuchtigkeit: 100 % • Stromversorgung: 400VAC (L1, L2, L3, PE, ohne Neutralleiter – IT – System) • Spurweite Gleis: 60 cm • Gleisradius. ≥ 5 m • Gesteinshärte: ≤ 150 MPa Technische Daten: • Antrieb: - elektrisch verfahrbar - Anschluss über CEE Stecker (16A/32A/63A, PE- Stellung auf 6h) - min. 40 m bis 55 m Kabel auf Auftrommelvorrichtung - Antrieb für Schwenkbare Teile u. Anbaugeräte elektrohydraulisch über integriertes Hydraulikaggregat • Anbaugeräte mit Schnellwechselsystem Hinweis: sämtliche Anbaugeräte sind auf die Umgebungsbedingungen abzustimmen. > Bohrlafette: - zum Bohren und setzen von Ankern - schwenkbar in alle Richtungen - ausgestattet mit Hydraulikbohrhammer - 38 mm Bohrlochdurchmesser - 1,80 m Bohrlochlänge - Bohrmotor mit Hexagonalaufnahme (S 22 x 108) > Hydraulikhammer: - für Nachriss- sowie Bereißarbeiten - inkl. Wassersprühdüse zur Staubbindung > Ladeschaufel: - Tieflöffel - 100 bis 150 Liter • Fahrwerk: - Raupenfahrwerk (Gummi) - Gleisfahrwerk - 4 Stützfüße.
Interne Kennung : 1233740-U63

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 43100000 Maschinen und Geräte für den Bergbau

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erzgebirgskreis ( DED42 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Betriebsfläche am Schacht 15 IIb. Friedenstraße (K9109) 08280 Aue-Bad Schlema

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbegrenzt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Zuschlagskriterium ist einzig der Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Wismut GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 347 450,43 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Brokk DA GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : FA03 vom 03.03.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 347 450,43 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 3261919-U63
Datum des Vertragsabschlusses : 06/03/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Wismut GmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Wismut GmbH
Registrierungsnummer : USt-IdNr:DE140856559
Stadt : Chemnitz
Postleitzahl : 09117
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Telefon : +493718120431
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : unbekannt
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 49 228 94990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Brokk DA GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : UStID. DE326601677
Stadt : Friedenweiler
Postleitzahl : 79877
Land, Gliederung (NUTS) : Breisgau-Hochschwarzwald ( DE132 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 012f9db7-4175-477f-9767-64b5246a53ca - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/03/2025 15:01 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00183491-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 57/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/03/2025