Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
:
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen ist. Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.9 des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Unbeschadet der gesetzlichen und in den geltenden Vergabeordnungen getroffenen Regelungen führen folgende Gründe zum Ausschluss eines Angebotes: 1) Angebote, die nicht form- oder fristgemäß eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, werden ausgeschlossen. 2) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen. 3) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, werden ausgeschlossen. 4) Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig, soweit es sich nicht um geforderte oder aus-drücklich zugelassene Einträge bzw. Ergänzungen des Bewerbers/Bieters handelt. Angebote, an denen solche unzulässigen Änderungen vorgenommen wurden, werden ausgeschlossen. 5) Nicht zugelassene Nebenangebote werden ausgeschlossen. 6) Sofern Nebenangebote zugelassen sind, werden diese nur berücksichtigt, sofern die vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Mindestanforderungen erfüllt werden. 7) Angebote, bei denen die Übereinstimmungsliste dem Angebot nicht ausgefüllt in elektronischer Form im Excel-Format beiliegt, werden ausgeschlossen, wenn die Übereinstimmungsliste im Excel-Format nach einmaliger Aufforderung durch die Vergabestelle nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgefüllt nachgereicht wird. 8) Angebote, bei denen das Leistungsverzeichnis dem Angebot nicht ausgefüllt in elektronischer Form im Excel-Format beiliegt, werden ausgeschlossen, wenn das Leistungsverzeichnis im Excel-Format nach einmaliger Aufforderung durch die Vergabestelle nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgefüllt nachgereicht wird. 9) Angebote, bei denen zwingend zu erfüllende Anforderungen nicht vollständig erfüllen, werden, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall eine aus diesem Einzelfall heraus begründete Abweichung zugelassen ist, ausgeschlossen. 10) Sofern Nebenangebote zugelassen sind, werden auch diese ausgeschlossen, wenn die im Lastenheft als zwingend zu erfüllenden Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall eine aus diesem Einzelfall heraus begründete Abweichung zugelassen ist. 11) Angebote von Bietern, die in Bezug auf das Vergabeverfahren eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, werden (unter Berücksichtigung des Verhältnismäßig-keitsgrundsatzes) ausgeschlossen.