Beschreibung
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Sämtliche Maßnahmen für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltrechtskonformen Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und technischen Anlagen, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmamagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die Reaktionszeit beträgt 12 Stunden. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit einer maximalen Ausfallquote von 2% bezogen auf Störungen und technische Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben. Der AN richtet eine zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene Zentrale. Gesetzliche Anforderungen hinsichtlich von Reaktionszeiten sind für den AN bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugsanlagen und sicherheitsrelevante Anlagen von maximal 30 min. Bei außerhalb der vereinbarten Anwesenheit des AN auftretende Störungen und Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fallen, ist unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Innerhalb der vereinbarten Anwesenheit ist unverzüglich mt der Störungsbeseitigung zu beginnen. --- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV), der VDMA 24186 und nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bzw. ortsfester elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung - TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gem. aktueller Fassung - TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen zu erbringen. Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind zu berücksichtigen, dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Materialien, Betriebs- /Hilfsstoffen, Ersatz-/Austauschteilen etc. ist Vorrang zu geben, soweit Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Weitere Leistungen: -Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Optimierung -Anlagenorganisation gemäß DIN VDE 0105-100 -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft -Störungsmanagement -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement / -wartung -Kommunikationsmanagement -alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen -Nutzung eines CAFM-Systems (mit 3 webbasierten Zugriffslizenzen für die AG, ISO/IEC 27001 konform) Sonstige Leistungen: -Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst -Objektleiter -Haustechniker weitere Angaben, siehe Ziffer 5.1