Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Tagfaltern und Widderchen 2025 bis 2028

Bayern plant in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz den Aufbau eines landesweiten repräsentativen Insektenmonitorings, welches Teil des bundesweiten Monitoringprogramms sein wird. Seit dem Jahr 2021 werden in Bayern erste Bausteine daraus umgesetzt. Als Kulisse für die Untersuchungen wird auf das bereits bestehende System der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen zurückgegriffen. Die …

CPV: 71222000 Servicios de arquitectura para instalaciones al aire libre, 71222100 Servicios de cartografía de zonas urbanas
Plazo:
9 de enero de 2025 a las 10:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Tagfaltern und Widderchen 2025 bis 2028
Organismo adjudicador:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Número de premio:
2024000469

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bayerisches Landesamt für Umwelt
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Tagfaltern und Widderchen 2025 bis 2028
Beschreibung : Bayern plant in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz den Aufbau eines landesweiten repräsentativen Insektenmonitorings, welches Teil des bundesweiten Monitoringprogramms sein wird. Seit dem Jahr 2021 werden in Bayern erste Bausteine daraus umgesetzt. Als Kulisse für die Untersuchungen wird auf das bereits bestehende System der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen zurückgegriffen. Die einen Quadratkilometer großen Stichprobenflächen bilden in Anzahl und Verteilung die vorhandenen Standorttypen und Landnutzungen Bayerns ab, sodass das Monitoring Bestandstrends für das ganze Land wiedergeben kann. Auf diesen Stichprobenflächen werden in regelmäßigen Abständen Daten zu Biomasse, Arten- und Individuenzahlen ausgewählter Insektengruppen erhoben. Die Indikatorgruppe „Tagfalter und Widderchen“ wird in Bayern seit dem Jahr 2021 untersucht. Hierzu wurden 187 Stichprobenflächen (SPF) etabliert, die nun sukzessive erneut untersucht werden sollen. Dabei erfolgt auf 167 Flächen eine Kartierung im zeitlichen Abstand von 4 Jahren zum ersten Monitoring. Zusätzlich erfolgt auf 20 Flächen ein jährliches Monitoring (Unterstichprobenflächen (USP)). So ergibt sich pro Los ein Schwerpunktjahr mit der Kartierung aller Flächen und drei Jahre mit bis zu drei zu kartierenden USP.
Kennung des Verfahrens : f8f93558-41d5-4935-ba63-f9508a199699
Interne Kennung : 2024000469
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71222100 Kartierung städtischer Gebiete

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Augsburg
Postleitzahl : 86179
Land, Gliederung (NUTS) : Augsburg, Kreisfreie Stadt ( DE271 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Unterfranken
Beschreibung : Unterfranken
Interne Kennung : 91778c71-10b4-48ce-b262-c78002c9efaa

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Nieder-/Oberbayern
Beschreibung : Nieder-/Oberbayern
Interne Kennung : c40f498e-1c2f-4cfd-a0b5-a04bc9291d9d

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Südschwaben
Beschreibung : Südschwaben
Interne Kennung : dbc603ea-9d54-48d2-a1fe-a32bae32fa85

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Oberfranken
Beschreibung : Oberfranken
Interne Kennung : 6d43d6b7-131e-4993-996f-1c68fa3528f8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Niederbayern
Beschreibung : Niederbayern
Interne Kennung : 859423f4-5919-4258-a76e-be95839e38e0

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Schwaben
Beschreibung : Schwaben
Interne Kennung : ff13593b-d8f1-4876-9937-73348e6686aa

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Berchtesgadener Land
Beschreibung : Berchtesgadener Land
Interne Kennung : 4ceadf7b-bb95-4873-aa14-289a2e8a8b6f

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 2. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 3. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Franken
Beschreibung : Franken
Interne Kennung : 1d02fe1b-9f41-4332-921f-e24e61e9a50a

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Mittelfranken
Beschreibung : Mittelfranken
Interne Kennung : 9f9c920c-949d-43b6-a690-db18254599c0

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : Oberpfalz
Beschreibung : Oberpfalz
Interne Kennung : 8adc0293-2b70-45ec-84e0-3ec519d97fd6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : südwestliches Oberbayern I
Beschreibung : südwestliches Oberbayern I
Interne Kennung : 4e686532-18ac-42bb-8de1-b1d85891724d

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0012

Titel : Oberpfalz / Niederbayern
Beschreibung : Oberpfalz / Niederbayern
Interne Kennung : 0461f00c-454c-40c0-8d31-ad3339cfbde6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0013

Titel : nördliches Oberbayern
Beschreibung : nördliches Oberbayern
Interne Kennung : 806c358d-e4fa-4ada-9290-bf38cb702609

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0014

Titel : südwestliches Oberbayern II
Beschreibung : südwestliches Oberbayern II
Interne Kennung : 9e884182-b35a-425a-85d8-21fcb936a6fa

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0015

Titel : südliches Oberbayern
Beschreibung : südliches Oberbayern
Interne Kennung : ead46352-859c-4728-a73c-ca0a3ba4cb8c

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 2. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 3. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0016

Titel : südöstliches Oberbayern
Beschreibung : südöstliches Oberbayern
Interne Kennung : 69574f5c-8276-42af-9634-1fd36f4c0586

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/suitabilitycriteria 1. Projektleitung: Es muss eine projektleitende Person, welche dem LfU als Hauptansprechperson dient, benannt werden. Sofern die Kartierung nur durch eine Person durchgeführt wird, ist diese automatisch projektleitend. Die projektleitende Person hat mindestens drei aussagekräftige sowie abgeschlossene Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Umfang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes Eine Überprüfung der Referenz ist vorgesehen. 2. Sprachkenntnisse: Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die mit dem Auftrag betraute Projektleitung muss über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. 3. ggf. Bei der Beteiligung von Neueinsteigern: Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigenden die Möglichkeit zu bieten, an dem Tagfalter- und Widderchen-Monitoring mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartierenden-Team durchaus begrüßt. Der prozentuelle Anteil am gesamten Kartierungsumfang sollte dabei allerdings entsprechend deren Qualifikation und Erfahrung einen geringen Umfang (kleiner 30% des Kartierungs-Gesamtumfanges) betragen. Die projektleitende Person hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung des Tagfalter- und Widderchen-Monitorings notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteigende ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: • Uni-/FH-(Bachelor-/Master-)Ausbildung mit zoologischem oder sonstigen fachlich verwandten Schwerpunkten, wodurch eine gute Artenkenntnis vorausgesetzt werden kann • Nachweis eigener Kartiererfahrung bei entomologischen Kartierungen • Nachweis eigener Kartiererfahrung in sonstigen vergleichbaren Kartierungen in Bayern • Nachweis über umfassende Fortbildungen zur Ökologie und Bestimmung der zu kartierenden Arten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c48bde5c-770d-4f00-85d3-57c2094f8106/awardcriteria 1. Referenzen des eingesetzten Personals Sollten Sie Angebote auf verschiedene Lose abgegeben, brauchen Sie das Formblatt "Persönliche_Referenzen" pro Kartierer und dessen Referenzen nur einmal ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Kartierenden in dem genannten Projektteam ein Formblatt "Persönliche_Referenzen" ausfüllen müssen. Bei der Bewertung wird unterschieden, ob es sich um Lose ohne alpinen Anteil, mit alpinem Anteil oder ausschließlich alpine Lose handelt. Entsprechend werden separate Wertungsbögen verwendet. Durch die getrennte Auswertung soll gewährleistet wer-den, dass den anspruchsvollen alpinen Flächen zum einen ausreichend Rechnung getragen wird, diese zum anderen aber nicht übermäßig in die Bewertung einfließen sofern sie für ein Los nicht relevant sind. Die fachliche Gesamtbewertung des Angebots erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierenden. Dabei werden die Einzelbewertungen der Kartierenden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen (laut Formblatt "Projektteam") an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Kartierenden-Team aufsummiert. Die maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei für Lose ohne alpinen Anteil 43 Punkte, für Lose mit alpinem Anteil 67 Punkte und für primär alpine Lose 55 Punkte. Bewertet werden die Kriterien anhand der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer – nach Bearbeitern getrennten – chronologischen Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen mit Schwerpunkt auf aktuelle Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen (soweit vorhanden): o Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung von Tagfaltern und/oder Widderchen in Regionen mit ähnlichem Naturraum o Zusätzlich falls auf Lose mit alpinem Anteil geboten wird: Nennenswerte Nachweise eigener Kartiererfahrung im alpinen Raum o Sonstige nennenswerte Nachweise, die einen sehr guten Kenntnisstand der Tagfalter und/oder Widderchen belegen o Ggf. Nachweise über sonstige relevante Fachkenntnisse Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durchführung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). Die weiteren Details der Wertung können der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) entnommen werden. 2. Projektteam: Die projektbearbeitende Person bzw. die projektbearbeitenden Personen haben jeweils mindestens drei aussagekräftige Referenzen im Zeitraum 2014 - 2024 vorzulegen. Die Referenz gilt als aussagekräftig, wenn sie die Erfahrungen in folgenden Punkten belegt: - Erfahrungen in der Kartierung von Tagfaltern und Widderchen in den entsprechenden Lebensraumtypen - Erfahrung in der Organisation und Koordination eines Projektes mit ähnlichem Um-fang bzw. ähnlicher Komplexität (bspw. ähnliche Flächenzahl pro Jahr, verschiedene Habitattypen oder Kartierungen über mehrere Jahre) - hauptverantwortliche Durchführung - Zusammenarbeit mit Behörden und ggf. weiteren Organisationen (z. B. Verbänden) - erfolgreicher Abschluss des Projektes. Sofern das Monitoring durch mehr als eine Person durchgeführt wird, muss eine Auflistung aller vorgesehenen Bearbeitenden inkl. Angabe zu den von ihnen zu bearbeitenden Losanteilen vor-liegen. Dabei sind mindestens 70 % der Kartierleistungen von erfahrenen Kartierenden durchzuführen. 3. Hinweis zur Beteiligung von Neueinsteigern Bei der Beteiligung von Neueinsteigenden sind die Anforderungen gem. Eignungskriterien zu beachten. In erster Linie wird die projektleitende Person aber auch das restliche Kartierteam die Aufgabe übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierenden den für die qualifizierte Durch-führung Kartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität deren Kartierergebnisse zu sorgen. Da also die Qualität der Einarbeitung von der fachlichen Qualifikation des restlichen Kartierteams abhängt und um Bieter bei der Beteiligung von Neueinsteigern nicht zu benachteiligen, wer-den Neueinsteiger mit der durchschnittlichen Punktzahl der übrigen Bearbeiter des Bieters bewertet (siehe "Bewertungsmatrix"). 4. Zusatz: Besonderheit bei Losen mit alpinem Anteil (Lose 3, 7, 14, 15 und 16) Alpine Flächen zeichnen sich durch ihre Lage und Beschaffenheit als besonders anspruchsvoll aus. Um sicherzustellen, dass die Flächen fachgerecht kartiert werden können, muss mindestens eine Person der angegebenen Kartierenden Erfahrung mit entsprechenden Flächen besitzen. Dabei muss es sich, im Fall der Kartierung durch Projektteams, jedoch nicht zwangsläufig um die Projektleitung handeln. Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz beizufügen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 02/01/2025 12:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 09/01/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 81 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bayerisches Landesamt für Umwelt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer : 5afc89e6-a3e7-4ae4-9230-17a75eeb3c63
Postanschrift : Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Stadt : Augsburg
Postleitzahl : 86179
Land, Gliederung (NUTS) : Augsburg, Kreisfreie Stadt ( DE271 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 928118000
Internetadresse : https://www.lfu.bayern.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Bayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer : 2da03f9a-79cf-4cb0-b3b8-2a64d7b873b1
Abteilung : Referat Z4
Postanschrift : Hans-Högn-Straße 12
Stadt : Hof
Postleitzahl : 95030
Land, Gliederung (NUTS) : Hof, Kreisfreie Stadt ( DE244 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Referat Z4
Telefon : +49 928118000
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5061a8dd-fc47-41fe-a25b-d7dc3831cbe8 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/11/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00726672-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 232/2024
Datum der Veröffentlichung : 28/11/2024