Beschreibung
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Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Kunstgegenstände (Objektarten), die der Versicherungsnehmer für eigene oder fremde Rechnung zu versichern hat. Hierzu zählen auch die zur Ansicht, als Sicherheit oder als Leihgaben anderer natürlicher/juristischer Personen oder gemeinnütziger Organisationen zur Verfügung gestellten oder übernommenen Kunstgegenstände (Objektarten). A.4.2 Als Kunstgegenstände (Objektarten) im Sinne dieses Vertrages sind u.a. - Gemälde und Tafelbilder - Wandteppiche - Papierarbeiten - Druckgrafiken - Fotografien - Collagen und Materialbilder - Plastiken - Skulpturen - Installationen - Kunst am Bau - Videoinstallationen - Digitale Installationen - Numismatik in Ausstellungen - Silber und Tafelbesteck sowie die - Vertäfelung, Verkleidung, fest eingebaute Innenausstattung - Skulpturen/Plastiken, die mit dem Gebäude verbunden sind - Multimediatechnik (Geldmuseum) einzustufen. Die Einstufung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neu hinzukommende Objektarten werden nachgemeldet. A.4.3 Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Teilnahme an bundesweiten Personal- und Fachmessen. Hierbei bezieht sich der Versicherungsschutz auf den Messestand des Versicherungsnehmers im Wert von maximal 20.000,00 EUR. A.4.4 Versichert sind Aufenthalte einschließlich Ausstellungen und Transporte mit Transportmitteln jeder Art von und nach sowie allen Plätzen der Erde, insbesondere - in Räumlichkeiten des Versicherungsnehmers (gemietet oder eigen), Tresoren und Sicherheitsbehältnissen - in Öffentlichen Institutionen mit Kunstsammlung - mittels Kunstspeditionen - von Künstlern (auch externen) - bei Restauratoren - bei Rahmenmachern - in Museen, Galerien, bei deren Restauratoren und Konservatoren - in Häusern/Wohnungen der Mitglieder des Vorstandes (Board) des Versicherungsnehmers oder an von dem Versicherungsnehmer festgelegten und gemeldeten Orten - bei externen Veranstaltungen - sowie auf Außenflächen A.4.5 Notwendiges Verpackungsmaterial, Rahmung und Restaurationsarbeiten von und an Kunstgegenständen sind mitversichert. A.4.6 Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Kleinstlebewesen, Schädlinge oder Nagetiere sind mitversichert. A.4.7.1. Mitversicherung numismatischer Ausstellungen - Für Ausstellungen von Münzen, Medaillen, Banknoten, Wertpapieren (historisch sowie Währungen) wird vereinbart: - Anmeldefrei mitversichert sind numismatische Ausstellungen / Ausstellungen von Münzen, Medaillen, Banknoten, Wertpapieren (historisch sowie Währungen) aus Beständen der Deutschen Bundesbank sowie zugehörige Transporte bis je 45.000 EUR pro Ausstellung / Transport (auch Transport vom Ausstellungsort zum Tresor). - Transporte werden gemäß Bundesbank-Standard durchgeführt. Die Ausstellung erfolgt in Vitrinen unterschiedlicher Wertklassen (z. B WK 1 oder höher). A.4.7.2. Mitversicherung von Ausstellungen "Goldbarren zum Anfassen - Pauschal und mitversichert sind pro Versicherungsjahr bis zu zehn Ausstellungen mit je einem einzelnen "Goldbarren zum Anfassen" inklusive zugehöriger Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (auch vom Ausstellungsort zum Tresor). - Es wird dabei ausgegangen von einem Wert von ca. 800.000,00 EUR pro Goldbarren. - In einem Schadensfalle wird der Tageskurs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts zugrunde gelegt, - Sollten mehr als zehn Ausstellungen stattfinden oder der Wert des Goldes erheblich abweichen, so erfolgt eine gesonderte Anmeldung je weiterer Ausstellung. Für die Ausstellungen (Pkt. A.4.7.1/A.4.7.2) sowie für die zugehörigen Transporte während der Ausstellung wird vertraglich vereinbart: - Ausstellung in einer Sicherheitsvitrine mit Eingriffsloch. - Begrenzung der Besucheranzahl im Raum / kein Aushändigen des Barrens an Besucher. - Videoüberwachung des Gesamtraumes der Ausstellung. - Während Publikumsverkehr wird die Vitrine von qualifizierten Sicherheitskräften bewacht. außerhalb von Publikumsverkehr - nächtliche Einlagerung im Banktresor der jeweiligen Filiale / HVW. Die zugehörigen Transporte werden von uns gemäß Bundesbank-Standard für Werttransporte durchgeführt. A.4.8 Als mitversichert gelten - interne Transporte von Nagel zu Nagel, die durch beauftragte interne Mitarbeiter geleistet werden - interne Transporte von Nagel zu Nagel, die durch beauftragte externe Mitarbeiter geleistet werden A.4.9 Ausgeschlossen sind weiter die - Gefahren des Krieges - Gefahren des Bürgerkrieges - Gefahren kriegsähnlicher Ereignisse solche Gefahren, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Ver- wendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerk- zeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben Es gelten jedoch die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 Kriegsklausel. - Gefahren der Kernenergie - Eingriffe hoher Hand - Abnutzung und Verschleiß der versicherten Kunstgegenstände (Objektarten) auf Grund natürlicher oder mangelhafter Beschaffenheit - Einwirkung bewusster oder gewollter Art auf die versicherten Kunstgegenstände (Objektarten) durch Bearbeitung, Reinigung oder Reparatur nicht autorisierter Werkstätten oder Fachbetriebe - Schäden an nicht sach- und fachgerecht verpackten Kunstgegenständen (Objektarten), die während des Transportes - von Nagel zu Nagel - entstehen (gilt nur für externe Transporte) - Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles - Schäden durch terroristische Akte