Zusätzliche Informationen
:
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, 2 Vergabelose (losweise Angebote sind möglich, losweise Vergabe vorbehalten) *** LOS 1: Hauptbauleistungen Oberbau, Tiefbau/Kabeltiefbau: Umbau Gleisanlagen Oberbau/ Tiefbau Strecke 6362 km 15,1 – 15,6, Bf.-Gleis 23, Strecke 6822 km 0,0 – 1,2 (2,5 km Gleise, 2 x Weichenein-u. Ausbau (dv. 1 Bauweiche), herstellen Entwässerungsleitungen, Kabeltiefbau), Dammerhöhung 0 – 1 m Strecke 6822 auf ca. 0,8 km, Bauzeitliche Schutzmaßnahmen Umwelt, 50 Hz (Anpassung Weichenheizungsanlagen), Neubau TK-Anlage, Kampfmittelerkundung, Entsorgung Boden/Abbruch bzw. Transport der über den AG zu entsorgenden Stoffe bis Übergabestelle/Tarifpunkt, Deklaration ausgebauter Stoffe/Abbruchmaterialien, Ausführungsplanung und Vermessung *** LOS 2: Hauptbauleistungen Konstruktiver Ingenieurbau, Verbau und Lärmschutz: Ersatzneubau Krbw km 0,642 (6822), Stahlbetonwiderlager mit seitlicher Vorfertigung, eingleisiger Stahlfachwerk-Überbau mit seitlicher Montage auf Traggerüst, Stützweite 58 m, Neubau von 5 Stützwänden Strecke 6822 (Stützwand 01 bahnrechts km 0,474 - km 0,605 (Trägerbohlwand mit Stahlbeton-FT-Ausfachung, L bis 10 m), Stützwand 02 bahnlinks km 15,255 - km 15,285 (Stahlspundwand, L bis 20m), Stützwand 03.1 bahnlinks km 0,676 - km 0,720, Stützwand 03.2 bahnlinks km 0,720 - km 0,821 (beide: Trägerbohlwand mit Stahlbeton-FT-Ausfachung), Stützwand 04.1 bahnlinks km 15,351- km 15,363 (Stahlspundwand), Neubau Stützwand 04.2 bahnrechts km 0,839 - km 0,891 (Stahlbeton-Winkel-FT) Erweiterung Lärmschutzwand km 15,263 - km 15,320 km, Maßnahmen an einem Kabel Dritter, Entsorgung Boden/Abbruch bzw. Transport der über den AG zu entsorgenden Stoffe bis Übergabestelle/Tarifpunkt, Deklaration ausgebauter Stoffe/Abbruchmaterialien, Ausführungsplanung und Vermessung *** Die Leistungen der OLA, für LBP/CEF und für vorlaufende Kampfmittelsondierungen werden separat ausgeschrieben, überschneiden sich aber in Teilen mit der Ausführung der Leistungen aus Los 1 und Los 2. *** Geplanter Start des Vergabeverfahrens: 18.02.2025 (geplante Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) *** Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU, SektVO, Offenes Verfahren *** Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.