Beschreibung
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Teil 1 (Mindestbedingungen): Mitarbeiterzahl: Angaben zur personellen Ausstattung beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Fachkräfte, die einen Hochschulabschluss als Architekt oder Bauingenieur nachweisen können. Gefordert wird eine Mitarbeiterzahl von 10, gegebenenfalls einschließlich des Büroinhabers / der Büroinhaberin. Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern kann die Mindestbeschäftigtenzahl durch Addition erfüllt werden. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen. Teil 2: Referenzen: Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden Referenzen mit mindestens folgenden Eigenschaften: Eine Referenz für ein Projekt der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. lufttechnische Anlagen, 4. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (insbesondere badetechnische Anlagen), 5. Gebäudeautomation im Zusammenhang mit der Sanierung und Attraktivierung eines Hallenbades mit Saunabereich. Eine Referenz für ein Projekt der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. lufttechnische Anlagen, 4. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (insbesondere badetechnische Anlagen), 5. Gebäudeautomation im Zusammenhang mit der Sanierung und Attraktivierung eines Hallenbades mit Saunabereich oder alternativ ein Projekt im Zusammenhang mit dem Neubau eines Hallenbades. Alle Referenzen sollen mindestens die Anforderungen der Honorarzone III der Anlage 15, Nr. 15.2 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI 2021 erfüllen. Mindestens 1 Referenz muss den Nachweis beinhalten, dass der Bieter mindestens die Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung, Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. lufttechnische Anlagen, 4. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (insbesondere badetechnische Anlagen), 5. Gebäudeautomation ausgeführt hat und die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist. Bei einer Referenz ist der Nachweis, dass mit der Leistungsphase 8 begonnen wurde, ausreichend. Die Referenzen dürfen seit Ablauf des Jahres 2024 (31.12.2024) jeweils maximal 8 Jahre alt sein. Die Gesamtkosten (KG 410, 420, 430, 470, 480) sollen mindestens EUR 3 Mio. netto ausmachen. Mindestangaben der Referenzen: Aufraggeber, Leistungen / Leistungsphasen, Leistungsanforderungen gemäß der einschlägigen Honorarzonen der Anlage 15, Nr. 15.2 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI 2021, Leistungszeitraum/Fertigstellung, Gesamtkosten KG 410, 420, 430, 470, 480, kurze Projektbeschreibung (maximal 1 DIN-A4-Seite je Referenz) Bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Anforderungen durch Addition erfüllt werden. Es muss also nicht jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied alle Referenzanforderungen erfüllen. Maßgeblich ist, dass der Bieter als Gesamtheit alle Anforderungen erfüllt.