Korrektur der VAB vom 06.12.2023 mit der Kennung 2023-OJS235-738987-de. Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, bündelfreie Linien 650, 652, 653 und 653A.

Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, gemeinsam mit dem Enzkreis, als federführen-de Behörde im Wege eines offenen Verfahrens einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Verkehrsleistung der bündelfreien Linien 650, 652, 653 und 653A mit Wirkung zum 01.01.2026 (Betriebsbeginn) zu vergeben. Es handelt sich um eine Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien: Linie …

CPV: 60112000 Servicios de transporte por la vía pública
Lugar de ejecución:
Korrektur der VAB vom 06.12.2023 mit der Kennung 2023-OJS235-738987-de. Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, bündelfreie Linien 650, 652, 653 und 653A.
Organismo adjudicador:
Landkreis Böblingen
Número de premio:
Personenbeförderung

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Böblingen
Rechtsform der zuständigen Behörde : Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Enzkreis
Rechtsform der zuständigen Behörde : Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Korrektur der VAB vom 06.12.2023 mit der Kennung 2023-OJS235-738987-de. Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, bündelfreie Linien 650, 652, 653 und 653A.
Beschreibung :
Interne Kennung : Personenbeförderung
Verfahrensart : Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen : Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Diese Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegendem Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Auftraggeber gehen aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht des Landkreises Böblingen und des Enzkreises bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. B) Vergabe als Gesamtleistung Die Verkehrsleistungen sollen als eine Gesamtleistung vergeben werden (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. C) Anforderungen an die Verkehrsdienste: Mit dem beabsichtigten ÖDLA werden Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Der aktuell gültige Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen ist abrufbar unter: Landkreis Böblingen -Nahverkehrsplan & Linienbündelungskonzept (lrabb.de). Der aktuell gültige Nahverkehrsplan des Enzkreises und der Stadt Pforzheim ist abrufbar unter: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/ Die vorgegebenen Fahrpläne und Standards für künftige Busverkehre der Verbundlandkreise sind abrufbar unter: Landkreis Böblingen -Ausschreibungen ÖPNV (lrabb.de). Auf dem Gebiet des Landkreises Böblingen gilt der VVS-Tarif, auf Gemarkung des Enzkreises der VPE-Tarif. Für kreisgrenzenüberschreitenden Fahrten zwischen dem Landkreise Böblingen und dem Enzkreis gilt der bw-Tarif. Ausnahme: Fahrten zwischen dem Landkreis Böblingen und Heimsheim im Enzkreis unterliegen dem VVS-Tarif. Die in Bezug genommenen Dokumente sind öffentlich zugänglich (§ 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). Diese Vorinformation und die in Bezug genommenen Dokumente enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen einschließlich der in Bezug genommenen Dokumente angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und im Enzkreis, Linien 650, 652, 653 und 653A.
Beschreibung : Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, gemeinsam mit dem Enzkreis, als federführen-de Behörde im Wege eines offenen Verfahrens einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Verkehrsleistung der bündelfreien Linien 650, 652, 653 und 653A mit Wirkung zum 01.01.2026 (Betriebsbeginn) zu vergeben. Es handelt sich um eine Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien: Linie 650 Leonberg-Rutesheim-Perouse-Heimsheim-Mönsheim-Wiernsheim Linie 652 Leonberg – Rutesheim – Perouse – Heimsheim – Friolzheim - Tiefenbronn Linie 653 Weissach – Mönsheim – Wimsheim – Friolzheim – Heimsheim – Perouse – Rutesheim - Leonberg Linie 653A Rutesheim-Perouse-Heimsheim-Tiefenbronn-Heimsheim-Friolzheim-Wimsheim- Mönsheim-Wiernsheim(-Lohmersheim) In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 1.142.938 Nutzkilometer pro Jahr. Teilweise werden auf den Linien Gelenkzüge eingesetzt. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz, deren Vergabe als Gesamtleistung beabsichtigt ist. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an die Nahverkehrspläne der Landkreise Böblingen und Enzkreis in der jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Vorinformation seiner Veröffentlichungspflicht nach Art.7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III. verwiesen.
Interne Kennung : Korrektur der VAB vom 06.12.2023 mit der Kennung 2023-OJS235-738987

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Böblingen
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Enzkreis
Land, Gliederung (NUTS) : Enzkreis ( DE12B )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Laufzeit : 120 Monat

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Böblingen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Böblingen
Registrierungsnummer : DE112
Abteilung : Landratsamt Böblingen
Postanschrift : Parkstr. 16
Stadt : Böblingen
Postleitzahl : 71034
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Herr Rebmann
Telefon : 070316631962
Internetadresse : http://www.lrabb.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Enzkreis
Registrierungsnummer : DE12B
Abteilung : Amt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
Postanschrift : Zähringerallee 3
Stadt : Pforzheim
Postleitzahl : 75177
Land, Gliederung (NUTS) : Pforzheim, Stadtkreis ( DE129 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Amt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
Telefon : 072313089673
Internetadresse : www.enzkreis.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 550617fd-acd9-48e3-950c-6ced08a94359 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/11/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00700698-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 224/2024
Datum der Veröffentlichung : 18/11/2024