Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der § 5c IIfSG regelt das Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizi-nischen Behandlungskapazitäten. Mit dieser Regelung soll das Risiko einer Benachteiligung ins-besondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten, …

CPV: 73100000 Servicios de investigación y desarrollo experimental
Plazo:
25 de noviembre de 2024 a las 10:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Organismo adjudicador:
Bundesministerium für Gesundheit
Número de premio:
51735#00003

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Gesundheit
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Beschreibung : Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der § 5c IIfSG regelt das Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizi-nischen Behandlungskapazitäten. Mit dieser Regelung soll das Risiko einer Benachteiligung ins-besondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten, die aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhanden sind, reduziert werden, indem die Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) ausschließlich nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getrof-fen werden darf. Krankenhäuser mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sind ver-pflichtet, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen und in einer Verfahrensanweisung insbesonde-re die organisatorische Umsetzung der Entscheidungsabläufe festzulegen. Die Evaluation des § 5c IIfSG wird interdisziplinär insbesondere auf Grundlage rechtlicher, me-dizinischer und ethischer Erkenntnisse durch voraussichtlich 10 unabhängige Sachverständige durchgeführt, die jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Gesundheit als Auftraggeberin und dem Deutschen Bundestag benannt werden. Der Auftragnehmer fungiert als Koordinator, der den organisatorischen und methodischen Rahmen vorgibt, der es den Sachverständigen er-möglicht, die Evaluation des § 5c IfSG durchzuführen. Als Grundlage für die Evaluation durch die Sachverständigen sind in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit intensivmedi-zinischer Versorgung in Deutschland durch den Auftragnehmer Daten zur Beantwortung der in der Leistungsbeschreibung genannten Evaluationsaspekte in Form einer online Befragung zu erheben. Die Befragungsinhalte werden durch die Sachverständigen vorgegeben. Ergänzend zur quantitativen Befragung der Krankenhäuser sind in einem Mixed Methods Ansatz strukturierte quantitative und qualitative Befragungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, der Leitungs-ebenen sowie der Rechtsabteilungen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der Regelungen des § 5c IfSG in den Einrichtungen durchzuführen.
Kennung des Verfahrens : e8f27b49-dff0-446d-b876-8d31dbe1915f
Interne Kennung : 51735#00003
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption :
Betrugsbekämpfung :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe :
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge :
Entrichtung von Steuern :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :
Zahlungsunfähigkeit :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Koordinierung der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Beschreibung : Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Koordinierung der wissenschaftlichen Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der § 5c IIfSG regelt das Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizi-nischen Behandlungskapazitäten. Mit dieser Regelung soll das Risiko einer Benachteiligung ins-besondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten, die aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhanden sind, reduziert werden, indem die Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizini-scher Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) ausschließlich nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getrof-fen werden darf. Krankenhäuser mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sind ver-pflichtet, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen und in einer Verfahrensanweisung insbesonde-re die organisatorische Umsetzung der Entscheidungsabläufe festzulegen. Die Evaluation des § 5c IIfSG wird interdisziplinär insbesondere auf Grundlage rechtlicher, me-dizinischer und ethischer Erkenntnisse durch voraussichtlich 10 unabhängige Sachverständige durchgeführt, die jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Gesundheit als Auftraggeberin und dem Deutschen Bundestag benannt werden. Der Auftragnehmer fungiert als Koordinator, der den organisatorischen und methodischen Rahmen vorgibt, der es den Sachverständigen er-möglicht, die Evaluation des § 5c IfSG durchzuführen. Als Grundlage für die Evaluation durch die Sachverständigen sind in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit intensivmedi-zinischer Versorgung in Deutschland durch den Auftragnehmer Daten zur Beantwortung der in der Leistungsbeschreibung genannten Evaluationsaspekte in Form einer online Befragung zu erheben. Die Befragungsinhalte werden durch die Sachverständigen vorgegeben. Ergänzend zur quantitativen Befragung der Krankenhäuser sind in einem Mixed Methods Ansatz strukturierte quantitative und qualitative Befragungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, der Leitungs-ebenen sowie der Rechtsabteilungen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der Regelungen des § 5c IfSG in den Einrichtungen durchzuführen.
Interne Kennung : 51735#00003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 44 VgV
Beschreibung : - Bieterbogen, - Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern, - Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe, - Erklärung der Bietergemeinschaft, - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, - Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen, - ggf. Selbstreinigung, - Auszug Handelsregister.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Anlage E „Eigenerklärungen zur Eignung“ Formular-Ziffer VIII
Beschreibung : - Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen. Der Bietende / die Bietergemeinschaft müssen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung mindestens 6 im projektrelevanten Umfeld beschäftigen, wovon mindestens 3 Mitarbeiter/innen für das Projekt zur Verfügung stehen. Dies gilt als Mindestanforderung. - Referenzen - Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen - Sonstige Mitarbeiter/innen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Anlage E „Eigenerklärungen zur Eignung“ Formular-Ziffer VII
Beschreibung : - Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bietende sich auf die Eignung von anderen Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmern) beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unternehmen und Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht. Der jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens muss mindestens 250.000 Euro betragen. Dies gilt als Mindestanforderung. - Bankauskunft - Betriebshaftpflichtversicherung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/11/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Gesundheit
Registrierungsnummer : 991-02297-50
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53175
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : 0000
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : db717171-9a83-4167-be7e-c37de40684c6 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/10/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00625644-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 202/2024
Datum der Veröffentlichung : 16/10/2024