Konzepterstellung für die nahtlose Integration der in diesem SDK enthaltenen Funktionalitäten in die Neuen Fahrinfo-Ap

In/Out-Ticketing ermöglicht den Fahrgästen der BVG eine intuitive Fahrpreisberechnung ohne Tarifkenntnisse oder die Eingabe von Start- oder Zielhaltestelle. Ein "Software Development Kits" (SDK) für In/Out-Ticketing ist in die Neue Fahrinfo-App (NFIA) der BVG integriert. Für die nahtlose Integration der in diesem SDK enthaltenen Funktionalitäten in die Neuen Fahrinfo-App wird ein …

CPV: 72227000 Servicios de consultoría en integración de software
Lugar de ejecución:
Konzepterstellung für die nahtlose Integration der in diesem SDK enthaltenen Funktionalitäten in die Neuen Fahrinfo-Ap
Organismo adjudicador:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Número de premio:
BEK-2024-0027

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Konzepterstellung für die nahtlose Integration der in diesem SDK enthaltenen Funktionalitäten in die Neuen Fahrinfo-Ap
Beschreibung : In/Out-Ticketing ermöglicht den Fahrgästen der BVG eine intuitive Fahrpreisberechnung ohne Tarifkenntnisse oder die Eingabe von Start- oder Zielhaltestelle. Ein "Software Development Kits" (SDK) für In/Out-Ticketing ist in die Neue Fahrinfo-App (NFIA) der BVG integriert. Für die nahtlose Integration der in diesem SDK enthaltenen Funktionalitäten in die Neuen Fahrinfo-App wird ein Konzept erstellt, welches die Anwendungsfälle der NFIA mit denen des In/Out-Ticketings zusammenführt, die technische Integration beschreibt und die visuelle Gestaltung der Oberflächen des SDK an die NFIA angleicht.
Kennung des Verfahrens : 7be3376d-8417-4745-9d37-778310a2b1db
Interne Kennung : BEK-2024-0027
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Konzepterstellung für die nahtlose Integration der in diesem SDK enthaltenen Funktionalitäten in die Neuen Fahrinfo-Ap
Beschreibung : Die Software-Entwicklungsdienstleistungen "Neue Fahrinfo-App" (NFIA) und "Frontends zur Anbindung an das BVG-Ticketing-Backend und dessen In-/Out-Funktionen" wurden an die Firma HaCon Ingenieursgesellschaft mbH vergeben. Die letztgenannte Beauftragung schließt die Integration eines "Software Development Kits" (SDK) mit den In/Out-Funktionen in die NFIA ein. Das SDK basiert auf einer von Hacon für die BVG bereitgestellten Smartphone-App für In/Out-Ticketing, welche für den Einsatz mit dem Hintergrundsystem für digitales Ticketing, erweitert um zusätzliche In/Out-Funktionen, angepasst ist. Das SKD beinhaltet grundsätzlich dieselben Funktionen wie die In/Out-App. Durch die Einbindung des SDK entstehende Redundanzen im Funktionsumfang der NFIA sollen beseitigt werden, die In/Out-Funktionalität soll ein integraler Bestandteil der Nutzeroberfläche der NFIA werden und deren bestehende Funktionen ergänzen. Dabei sind die Anforderungen an die Kommunikation des SDK mit den In/Out-Komponenten des Hintergrundsystems und die Integration in die bestehenden technischen und organisatorischen Prozesse desselben zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Aspekten Nutzerkonten, Verwalten von Zahlungsmitteln, Anzeige von Fahrtberechtigungen, Rechnungsstellung, Aktivieren der In/Out-Funktionalitäten, Datenschutz, Korrekturen von erfassten Fahrten und Erstattungen. Hacon stellt die In-Out-App für den Betrieb mit dem Hintergrundsystem bereit, auf der das SDK basiert, und die bereits mit dem In/Out-Hintergrundsystem arbeitet. Hacon besitzt zudem die Sourcecode-Rechte an der Neuen Fahrinfo-App, weshalb nur Hacon in ausreichendem Maße die technischen Möglichkeiten und Beschränkungen für die Integration berücksichtigen kann. Eine Konzepterstellung durch einen Auftragnehmer ohne die tiefere Kenntnis des SDK und der NFIA stellt nicht sicher, dass das erstellte Konzept anschließend ohne erhebliche Schwierigkeiten technisch realisiert werden kann; für die Umsetzung könnten Änderungen an einem oder beiden Modulen notwendig werden, wodurch evtl. auch zusätzliche Entwicklungsstränge samt höherem Wartungsaufwand entstehen würden. Dadurch können bei Dienstleistern der BVG-Arbeiten im Umfang einer mittleren zweistelligen Anzahl von Personentagen nötig werden, wodurch der BVG beträchtliche Zusatzkosten entstehen würden. Darüber hinaus würden eventuell notwendige Änderungen insbesondere an der komplexen Client-Server-Architektur des In/Out-Systems, des elektronischen Ticketings und den nachgelagerten Systemen erhebliche zusätzliche technische Risiken aufwerfen, deren Auswirkungen nicht abzusehen sind. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation zwischen Hintergrundsystem und Zahlungsdienstleister, Rechnungsstellung, Fahrtberechtigungen, Lieferung von Verkaufsdaten, Erstattungs- und Kundensupportfunktionen oder das Kundendatenmanagement der BVG und Fahrtauskunftssysteme. Daher ist es dem Auftraggeber gestattet, den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Dies kann erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe nur ein spezifisches Unternehmen in der Lage ist, den Auftrag aus technischen Gründen zu erfüllen oder anzubieten, wodurch ein Wettbewerb unmöglich ist.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 29/11/2024

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 24 650 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Die Software-Entwicklungsdienstleistungen für die Neue Fahrinfo-App (NFIA) sowie für die Frontends zur Anbindung an das BVG-Ticketing-Backend, einschließlich der In/Out-Ticketing-Funktionalitäten, wurden bereits an die Firma HaCon Ingenieursgesellschaft mbH vergeben. Diese Beauftragung umfasst ebenfalls die Integration eines SDKs, das auf einer von HaCon bereitgestellten App für In/Out-Ticketing basiert und spezifisch für die Nutzung mit dem bestehenden digitalen Ticketing-Hintergrundsystem der BVG angepasst wurde. Das SDK beinhaltet dieselben In/Out-Funktionen wie die bereits von HaCon entwickelte In/Out-App und muss nahtlos in die NFIA integriert werden. Aufgrund der Komplexität der technischen Anforderungen, insbesondere der Kommunikation zwischen dem SDK und dem Hintergrundsystem, sowie der Integration in bestehende organisatorische Prozesse, ist es notwendig, dass nur HaCon diese Arbeiten ausführt. HaCon besitzt sowohl die Rechte am Sourcecode der NFIA als auch das tiefgehende technische Wissen, das für eine erfolgreiche Integration ohne Redundanzen oder technische Probleme notwendig ist. Ein externer Auftragnehmer ohne Kenntnis des SDK und der NFIA wäre nicht in der Lage, ein Konzept zu entwickeln, das ohne zusätzliche Änderungen an einem oder beiden Modulen realisierbar wäre. Solche Änderungen würden zusätzliche Entwicklungsressourcen und erheblichen Wartungsaufwand nach sich ziehen und könnten die BVG vor unerwartete Kosten und technische Risiken stellen. Darüber hinaus könnten notwendige Anpassungen an der komplexen Client-Server-Architektur, die das In/Out-System, das elektronische Ticketing und die nachgelagerten Systeme umfasst, zu weiteren technischen Risiken führen. Diese Risiken betreffen insbesondere die Kommunikation mit Zahlungsdienstleistern, die Rechnungsstellung, die Verwaltung von Fahrtberechtigungen und Kundendaten, sowie die Erstattungs- und Supportprozesse. Aufgrund dieser technischen Gründe ist ein Wettbewerb ausgeschlossen, da nur HaCon die notwendige Expertise und die technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration des SDK in die NFIA mitbringt. Daher wird die Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Rechtliche Grundlage: Die Auftragserweiterung erfolgt gemäß § 47 Abs. 1 UVgO und § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Der Auftrag wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB Ex-ante transparent bekannt gegeben.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Hacon Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 115670237
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30163
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0)511-336 99-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f619f367-ac98-4026-ad47-a6c7aeb1113a - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/10/2024 10:35 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00634693-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 205/2024
Datum der Veröffentlichung : 21/10/2024