Konferenz- und Automatengetränke (Standort Sankt Augustin)

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Belieferung des AG mit Konferenz- und Automatengetränken am Standort Sankt Augustin. Der AG benötigt verschiedene alkoholische und alkoholfreie Getränke, die teilweise automatenfähig sein müssen. Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt, zu entnehmen.

CPV: 15980000 Bebidas sin alcohol, 15000000 Alimentos, bebidas, tabaco y productos afines, 15900000 Bebidas, tabaco y productos relacionados, 15910000 Bebidas alcohólicas destiladas, 15930000 Vinos, 15981000 Agua mineral, 15982000 Refrescos
Lugar de ejecución:
Konferenz- und Automatengetränke (Standort Sankt Augustin)
Organismo adjudicador:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Número de premio:
25_EU_005

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Konferenz- und Automatengetränke (Standort Sankt Augustin)
Beschreibung : Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Belieferung des AG mit Konferenz- und Automatengetränken am Standort Sankt Augustin.
Kennung des Verfahrens : 78f4cf80-2683-458c-9fa3-d6c83c4458f1
Vorherige Bekanntmachung : 565249-2023
Interne Kennung : 25_EU_005
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15980000 Alkoholfreie Getränke
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15900000 Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15910000 Destillierte alkoholische Getränke
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15930000 Weine
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15981000 Mineralwasser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15982000 Erfrischungsgetränke

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Alte Heerstr. 111
Stadt : Sankt Augustin
Postleitzahl : 53757
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXV1YYDYTM7TNLNC
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Konferenz- und Automatengetränke (Standort Sankt Augustin)
Beschreibung : Der AG benötigt verschiedene alkoholische und alkoholfreie Getränke, die teilweise automatenfähig sein müssen. Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt, zu entnehmen.
Interne Kennung : 25_EU_005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15980000 Alkoholfreie Getränke
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15900000 Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15910000 Destillierte alkoholische Getränke
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15930000 Weine
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15981000 Mineralwasser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 15982000 Erfrischungsgetränke

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Alte Heerstr. 111
Stadt : Sankt Augustin
Postleitzahl : 53757
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : § 18 Abs. 1 des Vertrages: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande und läuft zunächst zwei (2) Jahre. Der Vertrag verlängert sich maximal zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens vier (4) Jahre nach Zuschlagserteilung, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 565249-2023

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis Brutto
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Absehen Von der Veröffentlichung des Angebotspreises gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Jansens Landmarkt
Angebot :
Kennung des Angebots : 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Absehen Von der Veröffentlichung des Angebotspreises gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Absehen Von der Veröffentlichung des Angebotspreises gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Jansens Landmarkt, 53797 Lohmar
Datum des Vertragsabschlusses : 02/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Registrierungsnummer : 993-8005699900-17
Postanschrift : Glinkastraße 40
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10117
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über die Vergabeplattform.
Telefon : +49 3013001-0
Internetadresse : https://www.dguv.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 03090138316
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Jansens Landmarkt
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : HRA3369 Siegburg
Postanschrift : Auelsweg 19
Stadt : Lohmar
Postleitzahl : 53797
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Telefon : 02246 4349
Fax : 02246 2494
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 63dbe8ad-c111-47b7-ba91-8ad541530ddc - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/04/2025 13:40 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00221789-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 68/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/04/2025