Kommunikative Begleitung Umweltwirtschaftsstrategie NRW

Kommunikative Begleitung Umweltwirtschaftsstrategie NRW Rahmenvereinbarung Die Leistung beinhaltet die professionelle Unterstützung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verstetigung und zum Ausbau der kommunikativen Aufgaben anlässlich der Umsetzung der Umweltwirtschaftsstrategie von Nordrhein-Westfalen. Vorgesehen ist ein schrittweises, an der Umsetzung der Umweltwirtschaftsstrategie orientiertes, Vorgehen. Sämtliche Kommunikationsaufgaben werden …

CPV: 79416200 Servicios de consultoría en relaciones públicas, 79340000 Servicios de publicidad y de marketing, 79341000 Servicios de publicidad, 79341100 Servicios de consultoría en publicidad, 79341400 Servicios de campañas de publicidad, 79342000 Servicios de marketing, 79342200 Servicios de promoción, 79411100 Servicios de consultoría en desarrollo comercial, 79822500 Servicios de diseño gráfico, 90710000 Gestión medioambiental
Lugar de ejecución:
Kommunikative Begleitung Umweltwirtschaftsstrategie NRW
Organismo adjudicador:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Número de premio:
24/036

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Kommunikative Begleitung Umweltwirtschaftsstrategie NRW
Beschreibung : Kommunikative Begleitung Umweltwirtschaftsstrategie NRW
Kennung des Verfahrens : ab445d73-c98d-445b-80f0-c0860921b94a
Interne Kennung : 24/036
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79341000 Werbedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79341100 Werbeberatung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79342000 Marketing
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79342200 Reklamedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79822500 Dienstleistungen im Grafik-Design
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90710000 Umweltmanagement

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Emilie-Preyer-Platz 1
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40479
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMY1W04CJAW Weitere Informationen ergeben sich aus den im Vergabemarktplatz NRW den Vergabeunterlagen beigfügten folgenden Dokumenten: - "Verfahrensmemorandum" (unter der Rubrik "Sonstiges" aufgeführt) - "Hinweise zur Form der Einreichung von Intereressenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten" (Formular 312/322 EU) (unter der Rubrik "Sonstiges" aufgeführt) - "Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW" (Formular 511 EU) (unter der Rubrik "Sonstiges" aufgeführt).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : § 124 Abs. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn die Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : § 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Korruption : § 123 GWB Absatz 1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Nr. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), Nr. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Nr. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : § 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 1 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : § 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : § 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : § 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Nr. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung : § 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Nr. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : § 123 GWB Absatz 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Nr. 1 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Zahlungsunfähigkeit : § 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : § 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : § 124 GWB Absatz (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8.das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn Nr. 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern : § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Kommunikative Begleitung Umweltwirtschaftsstrategie NRW
Beschreibung : Rahmenvereinbarung Die Leistung beinhaltet die professionelle Unterstützung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verstetigung und zum Ausbau der kommunikativen Aufgaben anlässlich der Umsetzung der Umweltwirtschaftsstrategie von Nordrhein-Westfalen. Vorgesehen ist ein schrittweises, an der Umsetzung der Umweltwirtschaftsstrategie orientiertes, Vorgehen. Sämtliche Kommunikationsaufgaben werden auf das übergeordnete Ziel der Umweltwirtschaftsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Dabei muss die Auftragnehmerin die jeweiligen politischen Hintergründe sowie die individuellen Interessenlagen beteiligter Akteurinnen und Akteure beachten. Alle Kommunikationsmaßnahmen sind sinnvoll und strategisch miteinander zu vernetzen. Die Leistung ist auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung in einem Zeitraum von vier Jahren zu erbringen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgeschätzt werden, ob alle vorgesehenen Leistungsbausteine abgerufen werden oder Ergänzungen nötig sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Priorisierungen innerhalb der Laufzeit vorzunehmen bzw. nach Fortschritt der jeweiligen Leistungsbausteine neu zu bewerten und Aufgabenschwerpunkte festzulegen. Ebenfalls kann vom heutigen Stand nicht in Gänze abgeschätzt werden, welche Printmedien (z.B. Faltblätter, Broschüren) über die aufgeführte Broschürenreihe hinaus innerhalb der nächsten vier Jahre produziert werden sollen. Abhängig von politischen Entwicklungen (z. B. Wahl einer neuen Landesregierung) und jeweiligen Teilerfolgen der Maßnahmen zur Umsetzung der Umweltwirtschaftsstrategie kann sich die Notwendigkeit eines zusätzlichen Bedarfes oder eine Bedarfsminderung an Veröffentlichungen ergeben. Aus den nachfolgend aufgeführten Leistungsbausteinen kann der Auftraggeber konkrete Leistungen abrufen. Die Beauftragung erfolgt nach Bedarf auf Abruf. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, innerhalb der bei Abruf zu vereinbarenden Reaktionszeit tätig zu werden und die Arbeiten entsprechend der vereinbarten Terminsetzung abzuschließen. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz/ eine Mindestabnahmemenge von Leistungen besteht nicht. Mögliche Leistungsbausteine: 1. Weiterentwicklung Kommunikationskonzept und Konzeption öffentlichkeitswirksamer Formate 2. Webportal Umweltwirtschaft www.umweltwirtschaft.nrw.de 3. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 4. kommunikative Beratung Details zu den konkreten Leistungen und den einzelnen Positionen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Interne Kennung : 24/036

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79341000 Werbedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79341100 Werbeberatung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79342000 Marketing
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79342200 Reklamedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79822500 Dienstleistungen im Grafik-Design
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90710000 Umweltmanagement

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Emilie-Preyer-Platz 1
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40479
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Die Broschüren und Faltblätter sind klimaneutral zu drucken
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen: - Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Formular "Umsatzentwicklung"); ist auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beruft.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Allgemeine Eignungsanforderungen Zum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist Folgendes vorzulegen : - "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" (Formular 523 EU) - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU); für Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft anzugeben - "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" (Formular 531 EU) - sofern zutreffend - - "Erklärung Eignungsleihe" (Formular 534a EU) - sofern zutreffend -
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Zulassung oder Eintragung in einem Register erforderlich ist, ist der entsprechende Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : a) Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium vorzulegen: 1. Erfahrungen in der Kommunikation der Umweltwirtschaft bei einer öffentlichen Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, 2. Erfahrungen bei der Weiterentwicklung und redaktionellen Betreuung von Internetportalen für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, 3. Erfahrungen bei der Weiterentwicklung von Kommunikationskonzepten für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, 4. Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Verfassen von Pressemitteilungen, redaktionellen Beiträgen und Social-Media-Beiträgen für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, 5. Erfahrungen in der Erstellung von Publikationen zu Umweltthemen bei einer öffentlichen Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, 6. Erfahrungen bei der Bedienung des Content-Management-Systems Typo3. Nachweise darüber sind im Formular "Referenzliste Unternehmen" anzugeben. Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei Jahren vollständig - Beginn und Ende - erbracht wurden (gemäß dem Formular "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere Eignungsanforderungen belegt werden. Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. - ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das Teilergebnis ist in dem Formular "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum (01.01.2022-31.12.2024) darzustellen. Hinweis: Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die ab dem 01.01.2019 begonnen haben. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verpflichtet, diese Daten anzugeben; vgl. dazu "Information DSGVO" (Formular 312a/322a EU). b) Überprüfung der Referenzen/Nachforderung von Unterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten. Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bewerber vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bewerber insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Erfahrungen in der Kommunikation der Umweltwirtschaft bei einer öffentlichen Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 16,66
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Erfahrungen bei der Weiterentwicklung und redaktionellen Betreuung von Internetportalen für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 16,66
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Erfahrungen bei der Weiterentwicklung von Kommunikationskonzepten für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 16,67
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Erfahrungen im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Verfassen von Pressemitteilungen, redaktionellen Beiträgen und Social-Media-Beiträgen für eine öffentliche Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 16,67
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Erfahrungen in der Erstellung von Publikationen zu Umweltthemen bei einer öffentlichen Stelle auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 16,67
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Erfahrungen bei der Bedienung des Content-Management-Systems Typo3
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 16,67
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/04/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 23/05/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 24/04/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 159 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine Referenzen nachfordern, soweit die vom Bewerber vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bewerber insoweit unaufgefordert nachgereichte Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : keine
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 GWB). Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Der Nachprüfungsantrag ist bei der folgenden Stelle einzulegen: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Tel.: +49 221-147-2889
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Registrierungsnummer : 05111-95002-30
Postanschrift : Emilie-Preyer-Platz 1
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40479
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 2114566-0
Fax : +49 2114566-430
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
Telefon : +49 221147-3045
Fax : +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5e140f5d-c1e7-4f70-9adc-f280fbbe5312 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/03/2025 13:51 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00184481-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 57/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/03/2025