1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Hamburger Friedhöfe -AöR-
Rechtsform des Erwerbers
:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen
Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung