Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VHTL6 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste): 1. Die Anlagengruppen 1-3 gem. § 53 HOAI wurden bearbeitet: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte, 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). 2. Die Anlagengruppen 4-5 gem. § 53 HOAI wurden bearbeitet: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). 3. Die Anlagengruppe 6 gem. § 53 HOAI wurde bearbeitet: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). 4. Die Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI wurden für die ALG 1-3 bearbeitet: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). 5. Die Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI wurden für die ALG 4-5 bearbeitet: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). 6. Die Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI wurden für die ALG 6 bearbeitet: kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). 7. Die Projektkosten der KG 400 betrugen mind. 1,5 Mio. Euro (netto): kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). 8. Bei dem Projekt handelt es sich um eine somatische, psychiatrische Klinik, Psychiatrie oder um ein Wohnheim (Pflegeheim o.ä.): kein Projekt = 0 Punkte; 1 Projekt = 1 Punkt; 2 Projekte = 2 Punkte; 3 oder mehr Projekte = 3 Punkte (insgesamt max. 3 Punkte). Insgesamt sind max. 24 Punkte zu erzielen. Gewertet werden die Projekte aus der Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 01.01.2016) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung gem. §§ HOAI) abgeschlossen wurden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Teilnahmeantrag vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Teilnahmeantrag sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Studien-/Ausbildungsnachweise) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.