Beschreibung
:
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär). 2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers: - dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B, - wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO) oder, - rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (§298 StGB), Bestechung (§334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB), - dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, - dass wegen der in §123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, - dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, - dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann. 3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht - nicht älter als 6 Monate 4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate 5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate 6. evtl. Erklärung der BewGe/BiGE bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE) 7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl) 8. Vertraulichkeitserklärung 9. Tariftreueerklärung 10. Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind zu beachten und einzuhalten. MINDESTKRITERIEN für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb (siehe ErklMindestkriterien): - Zertifizierung durch die Verordnung (EG) 517/2014 Umgang mit Kältemittel - Erklärung über die Beschäftigung von mindestens drei Mechatronikern für Kältetechnik im Klima- und Gastrobereich - Notdienstbereitschaft 24/7 im Falle von Störungen/Mängel, die auch nur im Ansatz veranstaltungsgefährdende Relevanz haben könnten, akut sind oder in der Perspektive von nachfolgenden Tagen akut werden - Wartung wird nur von ausgebildetem Fachpersonal vorgenommen. Fachpersonal ist Personal (Monteur, Meister, Techniker, Ingenieur oder vergleichbare Qualifikation) mit einschlägiger beruflicher Qualifikation. - Das eingesetzte Personal beherrscht mindestens die folgende sprachliche Kompetenz beherrscht: Deutsch B1 (gemäß des Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER), um in der Lage sein, in deutscher Sprache verfasste Prüfzeugnisse, Verordnungen und Gesetzestexte zu verstehen und Herstelleranweisungen und Montageanleitungen umsetzen zu können. Die AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizusehen bzw. zu verlangen. Werden die o. g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch vom Unterauftragnehmer bzw. Bietern der Bietergemeinschaft beizubringen. Teilnahmeanträge, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Das Teilnahmeantragsformular der AG ist vom Bewerber ausgefüllt und signiert in Textform gem. §126b BGB elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Andernfalls führt es zwingend zum Ausschluss.