Beschreibung
:
Bieter (Investoren) sind geeignet, wenn sie - nach den vorgelegten Unterlagen - zuverlässig sind, nachweisbar Erfahrung mit der Entwicklung ähnlicher Projekte haben (Nachweis der Fachkunde) und wirtschaftlich leistungsfähig sind, so dass die Zahlung des Kaufpreises und die Umsetzung des Projektes gewährleistet sind. Die Wettbewerbsleistungen sind von einem geeigneten Architekten, ggf. in Kooperation mit Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und/oder anderen erforderlichen Fachingenieuren zu erbringen. Sie sind geeignet, wenn sie zuverlässig und leistungsfähig sind und die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner zu führen. Ist in dem Heimatsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleitungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürlichen Personen gestellt werden. Die Planungsleistungen können auch von mehreren natürlichen und juristischen Personen erbracht werden, wenn jeder von ihnen die fachlichen Anforderungen erfüllt. Erstellt eine Person die Planungsleistungen für mehrere Bieter, so führt dies zum Ausschluss aller betroffenen Bieter. Ausgenommen hiervon sind Planungsleistungen für eine Bietergemeinschaft, die gesamthaft als solche sich am Wettbewerb beteiligt und ein Angebot abgibt. Bieter (Investoren), die die geforderten Unterlagen nicht beibringen werden ausgeschlossen. Hat ein Investor nicht alle geforderten Eignungsnachweise vorgelegt, behält sich die Ausloberin vor, Eignungsnachweise mit angemessener Fristsetzung nachzufordern oder, soweit möglich, die Eignung ohne die Nachweise zu bewerten, jeweils ohne dazu verpflichtet zu sein. Die Bieter haben dazu zusammen folgende Erklärungen/Nachweise für das Auswahlverfahren vorzulegen: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit: Bietererklärung (sog. Eigenerklärung) entsprechend den durch die Plattform zur Verfügung stehenden Mustern mit rechtsverbindlicher Unterschrift insbesondere zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Allgemeine Lage des Bieters, insbesondere a. Allgemeine Beschreibung des Unternehmens mit den Haupttätigkeiten b. Aufbau des Unternehmens c. Aktueller Handelsregisterauszug oder Auszug aus einem ähnlichen Register (nicht älter als 01.01.2024) und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: d. Bonitätsauskunft der Hausbank des Bieters, bezogen auf das Projekt e. Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren f. Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach den nationalen Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Investor seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist. Für den Bieter erforderlich: Nachweis von Referenzen aus den jeweiligen Leistungsbildern Städtebau (Honorarzone III) bzw. Gebäude und Innenräume (mind. Honorarzone III) der letzten 10 Jahre wurden zwischen Januar 2015 und Januar 2025 erbracht), jeweils mit Angabe: - der Art des Projekts, beauftragte Leistung und Umfang - des Auftraggebers (mit Kontaktdaten), - des Leistungsanteils, Größe des Objekts (Kosten und Flächen) - der Honorarzone (falls im Anwendungsbereich der HOAI), - des Ausführungszeitraums (Zeitraums der Leistungserbringung) und - von zusätzlichen individuellen Beschreibungen (sind je Referenz gesondert, auf max. 2 DIN A 4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen). Zugelassen sind auch geplante und nicht realisierte sowie in Planung oder Ausführung befindliche Objekte oder Wettbewerbserfolge. Die Höchstpunktzahl kann bereits mit nur einer Referenz erreicht werden, die beide untenstehenden Kriterien vollständig erfüllt. Sie wird: - im Leistungsbild der o.g. Leistungen zum Gebäude und Innenräume gleicher Nutzungsart und Städtebau ab einem Leistungsanteil von 100 %, Gewichtung 75 % und - bei maximaler Vergleichbarkeit der beschriebenen Planungsanforderungen aufgrund Funktionserfüllung, Nutzungsanforderung, BGF, Nutzfläche, Honorarzone Gewichtung 25 % erreicht. Bei jedem Kriterium können 0-5 Punkte (5 = sehr gut, 0 = ungenügend) erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Alle eingereichten Referenzen werden einzeln bewertet. Die Bewertungen aller abgegebenen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt. Beachten Sie für die weitere Teilnahme am 2. und 3. Teil gelten zusätzlich die Kriterien in der Aufgabenbeschreibung (Auslobung) ab III. Wertung indikatives Angebot. siehe Anlage Investorenwettbwerb "Am Dümpfel" vom 10.03.25