Interimsvergabe Postdienstleistungen

§ 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice vergibt seine Postdienstleistungen bis zum Abschluss des derzeit laufenden Vergabeverfahrens "Postdienstleistungen" (Aktenzeichen: BW 06/23) im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Post AG. Die vom Beitragsservice benötigten Postdienstleistungen umfassen nicht nur die reine Briefzustellung, sondern auch erhebliche vor- und nachgelagerte Tätigkeiten (bspw. elektronisches …

CPV: 60160000 Transporte de correspondencia por carretera, 64000000 Servicios de correos y telecomunicaciones, 64100000 Servicios postales y de correo rápido, 64110000 Servicios postales, 64112000 Servicios postales relacionados con cartas, 64121100 Servicios de distribución postal
Lugar de ejecución:
Interimsvergabe Postdienstleistungen
Organismo adjudicador:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Número de premio:
BW 09/24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Interimsvergabe Postdienstleistungen
Beschreibung : § 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice vergibt seine Postdienstleistungen bis zum Abschluss des derzeit laufenden Vergabeverfahrens "Postdienstleistungen" (Aktenzeichen: BW 06/23) im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Post AG. Die vom Beitragsservice benötigten Postdienstleistungen umfassen nicht nur die reine Briefzustellung, sondern auch erhebliche vor- und nachgelagerte Tätigkeiten (bspw. elektronisches Rücklaufverfahren). Die Erbringung der Postdienstleistungen durch einen anderen Auftragnehmer als die Deutsche Post AG bedarf einer mehrmonatigen Projekt-/Rüstphase, in der insbesondere die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Leistungsübernahme durch den neuen Auftragnehmer auf beiden Seiten geschaffen werden müssen.
Kennung des Verfahrens : d1fa6652-3332-4a82-a38d-3f2a892b60c4
Interne Kennung : BW 09/24
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64100000 Post- und Kurierdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Freimersdorfer Weg 6
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50829
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Zweiter Erfüllungsort ist der Standort des Druckdienstleisters des Beitragsservice in Lütjensee (DEF0F)

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 221 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 221 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat am 14.11.2024 eine sog. "Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht. Der Zuschlag wurde nach Ablauf der Wartefrist am 25.11.2024 erteilt. Es handelt sich vorliegend um die Vergabebekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice vergibt seine Postdienstleistungen bis zum Abschluss des derzeit laufenden Vergabeverfahrens "Postdienstleistungen" (Aktenzeichen: BW 06/23) im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Post AG.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : BW 09/24 Interimsvertrag Postdienstleistungen
Beschreibung : Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") vergibt seine Postdienstleistungen bis zum Abschluss des derzeit laufenden Vergabeverfahrens "Postdienstleistungen" (Aktenzeichen: BW 06/23) im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Post AG. Die vom Beitragsservice benötigten Postdienstleistungen umfassen nicht nur die reine Briefzustellung, sondern auch erhebliche vor- und nachgelagerte Tätigkeiten (bspw. elektronisches Rücklaufverfahren). Die Erbringung der Postdienstleistungen durch einen anderen Auftragnehmer als die Deutsche Post AG bedarf einer mehrmonatigen Projekt-/Rüstphase, in der insbesondere die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Leistungsübernahme durch den neuen Auftragnehmer auf beiden Seiten geschaffen werden müssen.
Interne Kennung : BW 09/24 Interimsvertrag Postdienstleistungen

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64110000 Postdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Menge : 1 Stück
Optionen :
Beschreibung der Optionen : -

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Freimersdorfer Weg 6
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50829
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort ist zudem der Standort des externen Druckdienstleisters in Lütjensee (NUTS-Code: DEF0F).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2025

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 221 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 695066-2024
Zusätzliche Informationen : Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat am 14.11.2024 eine sog. "Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht. Der Zuschlag wurde nach Ablauf der Wartefrist am 25.11.2024 erteilt. Es handelt sich vorliegend um die Vergabebekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Es handelt sich um eine Direktvergabe an den bisherigen Dienstleister in Form eines Interimsvertrags. Der bisherige Dienstleister hat im vorangegangenen Vergabeverfahren BW 13/15 den Zuschlag auf Grundlage der Zuschlagskriterien "Preis" und "Qualität" erhalten.
Beschreibung : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Es handelt sich um eine Direktvergabe an den bisherigen Dienstleister in Form eines Interimsvertrags. Der bisherige Dienstleister hat im vorangegangenen Vergabeverfahren BW 13/15 den Zuschlag auf Grundlage der Zuschlagskriterien "Preis" und "Qualität" erhalten.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Es handelt sich vorliegend um eine Direktvergabe.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat am 14.11.2024 eine sog. "Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht. Der Zuschlag wurde nach Ablauf der Wartefrist am 25.11.2024 erteilt. Es handelt sich vorliegend um die Vergabebekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber : -
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren : 221 000 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 221 000 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") vergibt seine Postdienstleistungen bis zum Abschluss des derzeit laufenden Vergabeverfahrens "Postdienstleistungen" (Aktenzeichen: BW 06/23) im Wege der Direktvergabe an die Deutsche Post AG. Die vom Beitragsservice benötigten Postdienstleistungen umfassen nicht nur die reine Briefzustellung, sondern auch erhebliche vor- und nachgelagerte Tätigkeiten (bspw. elektronisches Rücklaufverfahren). Die Erbringung der Postdienstleistungen durch einen anderen Auftragnehmer als die Deutsche Post AG bedarf einer mehrmonatigen Projekt-/Rüstphase, in der insbesondere die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Leistungsübernahme durch den neuen Auftragnehmer auf beiden Seiten geschaffen werden müssen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 221 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 221 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsche Post AG
Angebot :
Kennung des Angebots : Interimsvertrag zu BW 09/24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 221 000 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : BW 09/24 Interimsvertrag Postdienstleistungen
Titel : Der Zuschlag wurde an die Deutsche Post AG erteilt, wie in der freiwilligen Ex-Ante-Transparenz Bekanntmachung (695066-2024) angekündigt.
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 25/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 221 000 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 221 000 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Registrierungsnummer : t:022150610
Abteilung : Vergabestelle
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50829
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : 000
Profil des Erwerbers : https://www.rundfunkbeitrag.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Post AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 6792
Postanschrift : Sträßchensweg 10
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : https://deutschepost.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Abteilung : Vergabekammer Rheinland
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +492211473055
Fax : +492211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 98996071-4b92-41ac-998b-9270982375ab - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/12/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00742343-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 237/2024
Datum der Veröffentlichung : 05/12/2024