Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y435R5S Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Freiraumplanerische Qualität - Städtebauliche Qualität - Klimaneutralität und Nachhaltigkeit - Wirtschaftlichkeit b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgelder: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 105.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 2.666,66 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 29.500 Euro 2. Preis: 18.500 Euro 3. Preis: 11.000 Euro 2 Anerkennungen à: 7.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrin bzw. dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger*in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgericht Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): Sachpreisrichter*innen: - Jochen Eisermann (CDU), Bezirksbürgermeister - Mark Krippner (SPD), stellv. Bezirksbürgermeister - Frank Schmidt (BfHo), stellv. Bezirksbürgermeister - Henning Keune (Stadtverwaltung), Technischer Beigeordneter - Dr. Christoph Diepes (Stadtverwaltung), Fachbereichsleiter Fachpreisrichter*innen: - Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Hochschule Ostwestfalen-Lippe - Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster - Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum - Madeleine Wolf, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Dortmund - Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn - Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn Hinweis: Stellvertretende, Sachverständige Beratende und Vorprüfende werden in der Auslobung benannt. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausloberin erklärt, dass bei der Umsetzung des Projekts einer der Preisträger*innen, in der Regel der/die Gewinner*in, mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt wird, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Kontext der angesprochenen Teilfläche im Teilbereich "Brucker Platz" besteht ein Vorbehalt in Bezug auf das Auftragsversprechen, da dieser sich in Privatbesitz befindet. Zwischen dem privaten Eigentümer und der Stadt Hagen wird für diese Teilfläche ein öffentliches Nutzungsrecht anstrebt. Für das weitere Verfahren "Hohenlimburg an die Lenne" muss aufgrund von Förderbedingungen im September 2025 ein Förderantrag gestellt werden. Für den Förderantrag ist eine abgeschlossene Vorentwurfsplanung und eine Kostenschätzung durch den/der späteren Auftragnehmer*in vorzulegen. Das daran anschließende Verfahren steht somit unter dem Vorbehalt der Förderzusage durch die Fördermittel gebende Stelle. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der/die 1. Preisträger*in. Sollte mit dem/der 1. Preisträger*in keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. ------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens soll folgende Leistung vergeben werden: - Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (HZ IV) Es werden mindestens die Planungsleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 1-5 vergeben. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrages vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. In der ersten Bearbeitungsstufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel werden die Leistungsphasen 4 und 5 bei dem Auftragnehmer abgerufen. Ab der Leistungsphase 4 über-nimmt der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) die Betreuung des Projektes. Im weiteren Verlauf kann der WBH ebenfalls die Leistungsphasen 6-9 stufenweise beauftragen. --------------------------------------------------------------------------------------------------- Terminschiene: Bewerbungsschluss: 08.06.2024, 12 Uhr; Preisgerichtsvorbesprechung/Auswahl TN: 24.06.2024; Versand der Auslobungsunterlagen: 04.07.2024; Einsendeschluss für Rückfragen: 15.07.2024; Einführungskolloquium: 19.07.2024; Abgabe der Planunterlagen: 20.09.2024; Sitzung des Preisgerichts: 28.10.2024