Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 iVm § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste Linienbündel "Stadtverkehr Emden"

Die Stadt Emden ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 NNVG Aufgabenträgerin für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. …

CPV: 60112000 Servicios de transporte por la vía pública, 60140000 Transporte no regular de pasajeros
Lugar de ejecución:
Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 iVm § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste Linienbündel "Stadtverkehr Emden"
Organismo adjudicador:
Stadt Emden
Número de premio:

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Stadt Emden
Rechtsform der zuständigen Behörde : Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 iVm § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste Linienbündel "Stadtverkehr Emden"
Beschreibung :
Kennung des Verfahrens : ba8a8aba-26c5-4b21-bed4-65979201b84b
Vorherige Bekanntmachung : 712820-2022
Vorherige Bekanntmachung : 789472-2023
Verfahrensart : Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen : Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : A. Entgegen der unter Ziffer 2.1 getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Stadt Emden wird eine gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV veranlassen, in der sie unter Bezugnahme auf diese Vergabebekanntmachungen ihren Veröffentlichungspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachkommen wird. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass diese Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist. C. Gründe für Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung des öDA: Die Stadt Emden war berechtigt den öDA nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt an die Stadtverkehr Emden GmbH (SVE) zu vergeben. Die SVE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Emden GmbH (SWE), welche ihrerseits über eine direkte Minderheitsbeteiligung und über eine mittelbare hundertprozentige Beteiligung an der Wirtschaftsbetriebe Emden GmbH (WBE) im vollständigen gesellschaftsrechtlichen Eigentum der Stadt steht. Die Stadt ist damit in der Lage, über die Weisungskette WBE – SWE – SVE mittels der Ausübung ihrer Rechte in der jeweiligen Gesellschafterversammlung den ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der SVE im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 GWB bzw. Art. 2 lit. j) VO 1370/2007 auszuüben. Das Tätigkeitskriterium im Verhältnis zwischen Stadt und SVE ist ebenfalls eingehalten und wird auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des öDA erfüllt sein (§ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Umsätze der SVE resultieren ausschließlich aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Stadtverkehrs, mit denen sie von der Stadt auf Grundlage des öDA betraut ist. Die gegenwärtig und künftig mit dieser Verkehrserbringung erzielten Umsätze (insb. Fahrkartenverkauf ÖPNV) stehen damit sowohl in einem kausalen Zusammenhang mit der gegenwärtigen als auch mit der beabsichtigen Vergabe des öDA und sind damit der Stadt zuzurechnen (BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Darüber hinaus bestehen keine privaten Kapitalbeteiligungen an der SVE (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen für eine Inhouse-Gesellschaft im Sinne des § 108 Abs. 1 GWB erfüllt. Die SVE hält ebenfalls die Anforderungen an die Selbsterbringung i.S.d. Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 ein, indem sie einen beudeutenden Teil der Verkehrsleistung selbst erbringen wird. Dieser Eigenanteil wird bei 20 - 30 % liegen (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.20 - Verg 26/17). Hierzu wird die SVE ihrem Fahrdienstleister insbesondere Busse und Bordrechner unentgeltlich beistellen (bestätigt durch VK Lüneburg, B. v. 29.11.16 (Az.: VgK - 43/2016). D. Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des BM der Justiz und für Verbraucherschutz und des BA für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes). Zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: 04131/15-3308 Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 iVm § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste Linienbündel "Stadtverkehr Emden"
Beschreibung : Die Stadt Emden ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 NNVG Aufgabenträgerin für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die SVE vorgenommen. Die Direktvergabe des öDA erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG und umfasst das Linienbündel „Stadtverkehr Emden“ i. S. d. §§ 9 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit d) PBefG gemäß Kap. 13 und 11.2.2 des Nahverkehrsplans "Stadt Emden 2023". Die (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzenden Dokument Direktvergabe Stadtverkehr Emden“ zu entnehmen. Das Ergänzende Dokument ist unter https://www.emden.de/rathaus/verwaltung/fb-300-stadtentwicklung-und-wirtschaftsfoerderung/fd-stadtplanung/oeffentliche-auslegungen/bekanntmachungen abrufbar. Der öDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 NNVG) in Betracht (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Emden. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehr und von Bedarfsverkehr in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öDA kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter - insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - nach Art. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Nach § 6 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschG müssen im maßgeblichen Referenzzeitraum von den zum Einsatz kommenden leichten Nutzfahrzeugen grundsätzlich mindestens 38,5 % saubere leichte Nutzfahrzeuge gemäß § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG sein. Von den zum Einsatz kommenden schweren Nutzfahrzeugen müssen gemäß § 6 Abs. 2 lit. b) SaubFahrzeugBeschG mindestens 45 % saubere schwere Nutzfahrzeuge gemäß § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG, und davon gemäß § 6 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG mindestens die Hälfte emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge gemäß § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG sein. Zwischenzeitlich ist die entsprechende länderübergreifende Branchenvereinbarung in Kraft getreten, der auch das Land Niedersachsen und der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) angehören. Diese Branchenvereinbarung soll die Einhaltung der erforderlichen Mindestbeschaffungsquoten auf der Ebene des jeweiligen Landes insgesamt oder im Verbund mit anderen Ländern sicherstellen. Die Stadt Emden beabsichtigt vor diesem Hintergrund von den unter Nr. 11.2.3. des Nahverkehrsplans "Stadt Emden 2023" festgelegten Anforderungen abzuweichen und sich dieser Branchenvereinbarung und den damit verbundenen Meldeverfahren anzuschließen.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Emden, Kreisfreie Stadt ( DE942 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 01/01/2025
Laufzeit : 120 Monat

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Wesentliche eigene Vermögenswerte

5.1.13 Bedingungen für den Auftrag

Auftragsbedingungen – Code : publ-ser-obl, Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Die SVE erbringt nach dem öDA öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel „Stadtverkehr Emden“ “ i. S. d. §§ 9 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit d) PBefG, welches gegenwärtig aus dem unter Ziffer 4.3.3.1 des Nahverkehrsplans "Stadt Emden 2023" aufgeführten Liniennetz und Bedienungsangebot besteht. exc-right, Einräumung ausschließlicher Rechte: Der SVE ist zum Schutz der mit dem öDA vergebenen Verkehrsleistungen ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit § 8a Abs. 8 PBefG gewährt worden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der vergebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste vor konkurrierenden Linienverkehren mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt.
Zuteilung der Einnahmen : 100

5.1.14 Qualitätsziele

Qualitätsziel – Code : other Im Übrigen verpflichtet sich die SVE, die jeweiligen Qualitätsvorgaben des Nahverkehrsplans "Stadt Emden 2023" zu beachten.
Strafgebühren und Preise – Code : Zur nachhaltigen Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Qualität bei der Erbringung des Verkehrsangebots zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung enthält der öDA ein Anreizsystem gemäß Nr. 7 des Anhangs der VO 1370/2007.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Emden
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Stadtverkehr Emden GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 iVm § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste Linienbündel "Stadtverkehr Emden"
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Inhousevergabe gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 iVm § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste Linienbündel "Stadtverkehr Emden"
Datum des Vertragsabschlusses : 08/07/2024

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Stadt Emden
Registrierungsnummer : DE 117216155
Stadt : Emden
Postleitzahl : 26721
Land, Gliederung (NUTS) : Emden, Kreisfreie Stadt ( DE942 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Fachbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Ringstraße 38b, 26721 Emden
Telefon : +49 4921 871388
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadtverkehr Emden GmbH
Registrierungsnummer : 58/200/03523
Postanschrift : Gorch-Fock-Straße 103
Stadt : Emden
Postleitzahl : 26721
Land, Gliederung (NUTS) : Emden, Kreisfreie Stadt ( DE942 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4921 83444
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4882c6c2-62f0-4141-8f15-e21287374655 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Unterart der Bekanntmachung : T02
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/10/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00609167-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 197/2024
Datum der Veröffentlichung : 09/10/2024