1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung
:
Stadt Krefeld, vertreten durch den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, dieser wiederum vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Rechtsform der zuständigen Behörde
:
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber