iMedOne KIS-Anbindung Patientenportal

Das Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge plant, dass bereits im Einsatz befindliche Krankenhausinformationssystem iMedOne von Telekom Clinical Solutions GmbH an das neu beschaffte Patientenportal anzubinden. Die aktuell im Einsatz befindlichen und hier relevanten Module von iMedOne sind Basislizenzen, Arbeitsplatzlizenzen (=installierte Clients), Arbeitsplatzlizenzen Add On, Patientenmanagement Komponenten, Arztarbeitsplatz Komponenten, Komponenten Klinische …

CPV: 72268000 Servicios de suministro de software
Lugar de ejecución:
iMedOne KIS-Anbindung Patientenportal
Organismo adjudicador:
Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
Número de premio:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
Rechtsform des Erwerbers : Organisation, die einen durch eine zentrale Regierungsbehörde subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : iMedOne KIS-Anbindung Patientenportal
Beschreibung : Das Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge plant, dass bereits im Einsatz befindliche Krankenhausinformationssystem iMedOne von Telekom Clinical Solutions GmbH an das neu beschaffte Patientenportal anzubinden.
Kennung des Verfahrens : bd70fdfc-5331-4215-8695-9382ebe7d92b
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72268000 Bereitstellung von Software

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
RL2014/24/EU - GWB, VgV
§ 14 Abs. 4 VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : §§ 123, 124 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Anbindung Patientenportal
Beschreibung : Die aktuell im Einsatz befindlichen und hier relevanten Module von iMedOne sind Basislizenzen, Arbeitsplatzlizenzen (=installierte Clients), Arbeitsplatzlizenzen Add On, Patientenmanagement Komponenten, Arztarbeitsplatz Komponenten, Komponenten Klinische Pfade, Medizincontrolling Komponenten, Qualitätssicherung Komponenten, intersektorale Versorgung, Plegekomponenten, Leistungsstellenmodule, Ressourcenmanagement, Ambulanzmanagement System, Spezialschnittstellen, Basisschnittstellen (Richtung IN), Basisschnittstellen (Richtung OUT), DICOM Komponenten, Integration DRG Werkzeuge, Arbeitsplatzwerkzeuge und stationäre Abrechnung. Das Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge erfüllt hierbei die geforderten Voraussetzungen, die wie folgt beschrieben sind: Bereitstellung einer sicheren Verbindung zwischen Krankenhaus und Portal durch das Klinikum, die Lizenz für das iMedOne Ressourcenmanagement, die darin konfigurierte Kalenderfunktion und den iMedOne Arztarbeitsplatz. Um die Patientendaten aus dem iMedOne Krankenhausinformationssystem in das neue Patientenportal einzupflegen, braucht das Klinikum eine Anbindung zum iMedOne KIS. Diese Anbindung erspart dem Klinikpersonal einen erheblichen Zeitaufwand, beschleunigt die klinikinternen Prozesse und reduziert die Fehleranfälligkeit beim Verarbeiten von Patientendaten.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72268000 Bereitstellung von Software

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 36 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex­Ante­Bekanntmachungen relevante Zehn­TagesFrist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex­Ante­Bekanntmachungen relevante Zehn­TagesFrist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Landes Berlin -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Die Telekom Clinical Solutions GmbH kann aber unabhängig vom Hersteller des Patientenportals, also für viele auf dem Markt existierenden Patientenportalhersteller eine Anbindung anbieten. Die Anschaffung einer Anbindung eines anderen Herstellers birgt die erhebliche Gefahr, dass das angeschaffte Patientenportal, aufgrund der technischen Inkompatibilität nicht an das vorhandene KIS iMedOne von Telekom Clinical Solutions angebunden werden kann. Dies könnte zu einer Fehlinvestition hinsichtlich der angeschafften Anbindung führen und müsste als „sunk-costs“ abgeschrieben werden und eine neue Anbindung angeschafft werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Implementierung der Anbindung ist, dass das Patientenportal eine Schnittstelle zum im Klinikum vorhandenen KIS anbietet. Dies kann nur vom KIS Hersteller geleistet werden. Es waren zusätzliche Dienstleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH zu beschaffen, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Da es um eine Erweiterung des bestehenden Systems mit proprietären Schnittstellen geht, kann sowohl aus wirtschaftlicher als auch technischer Sicht die Anbindung ausschließlich durch den bereits vorhandenen KIS-Hersteller geschaffen werden. Insofern ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Anbindung Patientenportal
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Anbindung Patientenportal
Titel : iMedOne Anbindung Telekom
Datum der Auswahl des Gewinners : 18/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 18/02/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms : Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm) (2014/2020)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH
Registrierungsnummer : Steuer-ID-Nr.: 349/5995/0015
Postanschrift : Herzbergstraße 79
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10365
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 261 3013-350
Fax : +49 261 3013-359
Internetadresse : https://www.keh-berlin.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : t:493090138316
Postanschrift : Martin-Luther-Straße 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +493090138316
Fax : +49 03090137613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH
Registrierungsnummer : USt.-ID-Nr.: DE254935158
Postanschrift : Friedrich-Ebert-Allee 140
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 621 846012220
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 30d73874-8a3f-47fc-9f1f-f7eaad0c38e2 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/02/2025 08:45 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00113911-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 36/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/02/2025