Zusätzliche Informationen
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Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur An-gebotsabgabe aufgefordert. Eine Referenz kann mehreren Disziplinen (min.1 /max.4) unter Angabe der Wertungsreihenfol-ge zugeordnet werden, dies hat auf dem Formblatt unter dem Punkt Referenzzuordnung zu er-folgen. Es sollen jeweils pro Disziplin nur drei Referenzen eingereicht werden. Werden jeweils weniger als drei Referenzen eingereicht, werden für die fehlenden Referenzen jeweils null Punkte ver-geben und diese null Punkte in die Wertung der Referenzen einbezogen. Werden jeweils mehr als drei Referenzen eingereicht, werden nur die gewertet, die in der Wertungsreihenfolge auf dem Formblatt mit den Ziffern 1 bis 3 gekennzeichnet wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Ver-merk haben. Aus den erreichten Punktzahlen wird der Mittelwert gebildet und kaufmännisch ohne Kommastelle gerundet. In die Punktewertung fließen jeweils 3 Referenzen für die Disziplinen wie folgt ein: 1. Geotechnik 2. Rückbau baulicher Anlagen 3. Altlasten bei Freiflächen 4. Schadstoffe in baulichen Anlagen Je Disziplin können bis zu 75 Punkte mit drei Referenzen erreicht werden, d.h. 25 Punkte pro Referenz und insgesamt 300 Punkte. Dabei sind Referenzen vorzulegen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung ein-schließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Für die Punktvergabe für den Bereich Geotechnik gilt wie folgt: • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen öf-fentlichen Auftraggeber nachweist. 3 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen privaten Auftraggeber nachweist. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz anre-chenbare Projektkosten der Kostengruppen 300 zu 55% und KG 400 zu 10% nach DIN 276 ≥ 2 Mio. Euro netto nachweist. 4 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Projektkos-ten zwischen ≥ 1 Mio. Euro und < 2 Mio. Euro. 2 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Kosten zwischen ≥ 0,5 Mio. Euro und < 1 Mio. Euro. 0 Punkte bei anrechenbaren Kos-ten < 0,5 Mio. Euro. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Fertigstellung der Refe-renz 2022 oder später nachweist. 3 Punkte bei einer Fertigstellung von 2019 bis 2021 und 1 Punkt bei einer Fertigstellung vor 2019. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) 1.3, Geotechnik nachweist. 3 Punkte je Re-ferenz bei Nachweis der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) 1.3, Geotechnik. 1 Punkt je Referenz bei Nachweis der Leistungsphase 1 gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) 1.3, Geotechnik • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren mit zusätzli-cher Laufzeitverlängerung von mind. einem Jahr nachweist. 3 Punkte je Referenz bei Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren ohne Laufzeitverlängerung. 0 Punkte, wenn kein Rahmenvertrag nachge-wiesen werden kann. Für die Punktvergabe für den Bereich Rückbau baulicher Anlagen gilt wie folgt: • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen öf-fentlichen Auftraggeber nachweist. 3 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen privaten Auftraggeber nachweist. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz anre-chenbare Projektkosten der Kostengruppen 300, 400 und 500 nach DIN 276 ≥ 2 Mio. Euro netto nachweist. 4 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Projektkosten zwischen ≥ 1 Mio. Euro und < 2 Mio. Euro. 2 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Kosten zwi-schen ≥ 0,5 Mio. Euro und < 1 Mio. Euro. 0 Punkte bei anrechenbaren Kosten < 0,5 Mi-o. Euro. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Fertigstellung der Refe-renz 2022 oder später nachweist. 3 Punkte bei einer Fertigstellung von 2019 bis 2021 und 1 Punkt bei einer Fertigstellung vor 2019. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungsstufen 1 bis 4 gemäß AHO-Heft Nr. 18 Planungsbereich Rückbau nachweist. 3 Punkte je Referenz bei Nachweis der Leistungsstufen 1 bis 3 gemäß AHO-Heft Nr. 18 Planungsbereich Rückbau. 1 Punkt je Referenz bei Nachweis der Leistungsstufen 1 bis 2 gemäß AHO-Heft Nr. 18 Planungsbereich Rückbau. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren mit zusätzli-cher Laufzeitverlängerung von mind. einem Jahr nachweist. 3 Punkte je Referenz bei Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren ohne Laufzeitverlängerung. 0 Punkte, wenn kein Rahmenvertrag nachge-wiesen werden kann. Für die Punktvergabe für den Bereich Altlasten bei Freiflächen gilt wie folgt: • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen öf-fentlichen Auftraggeber nachweist. 3 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen privaten Auftraggeber nachweist. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz anre-chenbare Projektkosten der Kostengruppen 210, 330, 340, 350, 470 u. 590 nach DIN 276 ≥ 2 Mio. Euro netto nachweist. 4 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Projektkos-ten zwischen ≥ 1 Mio. Euro und < 2 Mio. Euro. 2 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Kosten zwischen ≥ 0,5 Mio. Euro und < 1 Mio. Euro. 0 Punkte bei anrechenbaren Kos-ten < 0,5 Mio. Euro • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Fertigstellung der Refe-renz 2022 oder später nachweist. 3 Punkte bei einer Fertigstellung von 2019 bis 2021 und 1 Punkt bei einer Fertigstellung vor 2019. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungsstufen 1 bis 4 gemäß AHO-Heft Nr. 8 Planungsbereich Altlasten nachweist. 3 Punkte je Referenz bei Nachweis der Leistungsstufen 1 bis 3 gemäß AHO-Heft Nr. 8 Planungsbereich Altlas-ten. 1 Punkt je Referenz bei Nachweis der Leistungsstufen 1 bis 2 gemäß AHO-Heft Nr. 8 Planungsbereich Altlasten. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren mit zusätzli-cher Laufzeitverlängerung von mind. einem Jahr nachweist. 3 Punkte je Referenz bei Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren ohne Laufzeitverlängerung. 0 Punkte, wenn kein Rahmenvertrag nachge-wiesen werden kann. Für die Punktvergabe für den Bereich Schadstoffe in Objekten gilt wie folgt: • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen öf-fentlichen Auftraggeber nachweist. 3 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz einen privaten Auftraggeber nachweist. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz anre-chenbare Projektkosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 ≥ 1 Mio. Euro netto nachweist. 4 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Projektkosten zwischen ≥ 0,5 Mio. Euro und < 1 Mio. Euro. 2 Punkte je Referenz bei anrechenbaren Kosten zwischen ≥ 0,25 Mio. Euro und < 0,5 Mio. Euro. 0 Punkte bei anrechenbaren Kosten < 0,25 Mio. Euro. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Fertigstellung der Refe-renz 2022 oder später nachweist. 3 Punkte bei einer Fertigstellung von 2019 bis 2021 und 1 Punkt bei einer Fertigstellung vor 2019. • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungsschritte 0 bis 4 gemäß AHO-Heft Nr. 43 Planungsbereich "bauliche Anlagen" nachweist. 4 Punkte je Referenz bei Nachweis der Leistungsschritte 0 bis 3 gemäß AHO-Heft Nr. 43 Pla-nungsbereich "bauliche Anlagen". 3 Punkte je Referenz bei Nachweis der Leistungs-schritte 0 bis 2 gemäß AHO-Heft Nr. 43 Planungsbereich "bauliche Anlagen". 1 Punkt je Referenz bei Nachweis von mindestens Leistungsschritt 1 gemäß AHO-Heft Nr. 43 Planungsbereich "bauliche Anlagen". • 5 Punkte je Referenz werden vergeben, wenn der Bewerber die Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren mit zusätzli-cher Laufzeitverlängerung von mind. einem Jahr nachweist. 3 Punkte je Referenz bei Leistungserbringung im Rahmen eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von mind. zwei Jahren ohne Laufzeitverlängerung. 0 Punkte, wenn kein Rahmenvertrag nachge-wiesen werden kann. Hinweis der Vergabestelle: Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschrän-ken. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Die Referenzen können auf weiteren DIN A 4 Blättern (mind. 1 und höchstens 6) näher beschrieben werden. Die eindeutige Zuordnung zusätzlicher Referenzblätter ist unbe-dingt durch entsprechende Beschriftung zu gewährleisten.