Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Korruption
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Betrugsbekämpfung
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von Steuern
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Ausschluss erfolgt auf Grundlage der §§ 123 und 124 GWB.