Beschreibung
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Die Hans-Geiger-Schule ist eine Grundschule auf der sogenannten Hambacher Höhe im Stadtbezirk Neustadt an der Weinstraße in der Hans-Geiger-Straße 21, 67434 Neustadt. Sie wurde1959/60 als einzügige Schule in Massivbauweise mit Satteldach in Hanglage gebaut und nach dem Physiker Hans Geiger benannt. 1964 wurden der Schulhof und die Grünanlagen angelegt. Da die Schule keine eigene Turnhalle hat, findet der Sportunterricht in naheliegenden Vereinssportstätten statt. Um den stetig wachsenden Schülerzahlen Raum zu geben, wurde ab dem Schuljahr 1996/97 erst ein und ab dem Schuljahr 2007/08 ein zweiter Container hinter der Schule im Schulhof aufgestellt, in die zwei Klassen und die Nachmittagsbetreuung ausgelagert wurden. Die Schule wurde im Jahr 2010 energetisch saniert. Im Zuge des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) und einer möglichen Förderung wurde durch die Stadtverwaltung Neustadt a.d.W. eine Bedarfsermittlung in Bezug auf Ganztagsbetreuung und Schulent-wicklung vorgenommen um eine mögliche bauliche Maßnahme an der Hans-Geiger-Schule zu ermitteln. Die Zahlen von 2010 bis heute 2024 zeigen deutlich eine Entwicklung zur Zweizügigkeit auf, welche aktuell durch die Containeranlagen aufgefangen wird. So wurde die aktuelle Bruttobestandsfläche an Klassen-, Lernmittel-, Lehrer und Schulleitungsräumen von ca. 385m² durch einen ca.135m² Container für die Schule und einen ca. 75m² Container für die Betreuung ergänzt. Da bis 2030 abzusehen ist, dass es bei einer Zweizügigkeit bleiben wird und die Containeranlagen stark in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig sind, wurde von der Stadt beschlossen den Mehrbedarf durch eine Erweiterung der Hans-Geiger-Schule abzudecken, umso auf die Containeranlagen verzichten zu können. Im Sinne des GaFöG soll diese Maßnahme in die Förderung aufgenommen werden, so dass die Erweiterung im Bereich der Betreuung in Form hybrid genutzter Klassenräume gestaltet werden muss. Die Förde-rung sieht eine Antragsstellung bis zum 30.06.2025, sowie die Baufertigstellung bis zum 31.12.2027 vor. Baulich wurde im Bebauungsplan bereits ein Planungsfeld für eine Erweiterung vorgesehen. Außerdem soll ein Weiterbetrieb der Schule ohne größere Eingriffe ermöglicht werden. Daher ist das im B-Plan vor-gesehene Baufeld zu nutzen. Besonderes Augenmerk muss auf die Zugänglichkeit des Baufeldes gelegt werden, da die Hans-Geiger-Schule sich in einer Hanglage befindet, eingeschossig zur Hans-Geiger-Straße und zweigeschossig zum rückseitigen Schulhof hin. Weiterhin sollte während der Umsetzung der laufende Betrieb, der auch die Nutzung des Schulhofes inkludiert, nicht oder nur gering gestört werden und die an den Pausenhof ange-gliederte Spielanlage bzw. Grünfläche muss weitestgehend nutzbar bleiben. Aufgrund dieser engen örtlichen Bedingungen stellt die Einrichtung bzw. der Ablauf der Baustelle eine besondere Herausforderung dar, so dass hier eine modulare bzw. Leichtbauweise mit einem hohen Vorfertigkeitsgrad favorisiert wird. Die pädagogische Konzeption der HGS ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhanden, sprich die räumliche Organisation der Lern- und Unterrichtsbereiche, offene Lernlandschaft, Cluster, Klassenraum plus etc., ist nicht definiert und muss somit im Zuge der Entwurfsfindung erarbeitet werden. Der Anbau selbst ist auf dem vorgegebenen Baufeld zu planen und an den Bestand sinnvoll anzuschließen. Funktionale Räume, wie Betriebs- und Sanitärräume sind ebenfalls mit dem Bestand abzustimmen. Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Neustadt sollte hier ein Heizungs- bzw. Lüftungskonzept und der dazugehörige Platzbedarf einberechnet werden. WCs/Urinale sind aktuell, in Anlehnung an die ASR A4.1, ausreichend im Bestand vorhanden, müssen aber bei der Planung in Bezug auf Gleichzeitigkeit und Barrierefreiheit überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Prinzipiell ist die Möglichkeit der Barri-erefreiheit mit oder ohne Anschluss an den Bestand aufzuzeigen. Die Leistung umfasst die Planung der Grundleistungen aus der Objektplanung Gebäude und Innenräume mit den Leistungsphasen 1 bis 8. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 als Stufe I beauftragt. Voraussetzung für eine Beauftragung der Stufe II ist insbesondere die Bewilligung von Fördermitteln durch Zuwendungsbescheid, ein Beschluss eines kommunalen Gremiums sowie eine gesicherte Finanzie-rung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Stufe 2 besteht nicht. Das Angebot erfolgt als Honorarangebot nach HOAI § 34 ff Gebäude und Innenräume. Der Leistungserbringungsort ist Neustadt an der Weinstraße. Gemäß "Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus" stehen der Hans-Geiger-Schule in Hinblick auf die Zweizügigkeit insgesamt 730 - 880 m² für Schulräumlichkeiten und zusätzlich 150 - 250 m² für eine reine Betreuung zur Verfügung. Der Bedarf in Hinblick auf die Zweizügigkeit besteht aus 8 Klassenräumen und 3 Räumen für die Betreuung, bestehend aus Betreuungsraum, Ruheraum und Lagerraum. Da im Bestand 4 Klassenräume zur Verfügung stehen muss der Anbau 4 hybrid nutzbare Unterrichtsräume bereitstellen, sowie einen separaten Raum für die Betreuung mit angegliedertem Ruheraum und Lager. Dem Betreuungsraum ist eine kleine Küchenzeile zuzuordnen, die zu Lernzwecken genutzt werden soll. Des Weiteren ist eine Halle oder auch überdachter Bereich mit Zugang zum Pausenhof gewünscht für ent-sprechende Versammlungen. Nach DIN277 beträgt die derzeitige Nutzfläche im Bestand ca. 470 m², so dass die restliche förderfähige Fläche für den Anbau zu kalkulieren ist.