Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Korruption
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Betrugsbekämpfung
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlungsunfähigkeit
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Entrichtung von Steuern
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Vorschriften der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).