Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Erklärung dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vorliegt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Betrugsbekämpfung
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Zahlungsunfähigkeit
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§ 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Entrichtung von Steuern
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.