Beschreibung
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2. Qualität - Gewichtung 30 Prozent maximale Punktzahl 100 (ungewichtet) Der Bieter ist aufgefordert, die Umsetzung der Schwerpunkte für die zu vergebenden Leistung in einer Tabelle zu erläutern und durch Pläne, Produktdatenblättern, Broschüren, Konstruktionsskizzen und durch eingehende und zweckmäßig gegliederte Beschreibungen in den einzureichenden Anlagen zu den Schwerpunkten 2.2 bis 2.5 darzulegen. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden. 2.1 Angaben des Bieters zum vorgesehenen Terminplan in Wochen oder Tagen entsprechend dem Leistungsverzeichnis, max. 20 Punkte zu erreichen: a) Pos. 1 Fertigstellung Genehmigungsplanung zur Freigabe durch die AG b) Fiktiv angenommene Dauer für das Genehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung nach Freigabe der AG c) Pos. 2 Fertigstellung Ausführungsplanung + technische Planung zur Freigabe durch die AG d) Pos. 4 Fertigstellung ERDARBEITEN + GRÜNDUNG + MEDIENERSCHLIEßUNG zur Freigabe durch die AG e) Pos. 5 Fertigstellung Leistungen AUSWEICHQUARTIER f) Pos. 6 Fertigstellung TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG zur Freigabe durch die AG g) Pos. 7 Fertigstellung FREIANLAGEN h) Pos 11 Fertigstellung UMBAU Phase 1 zu Phase 2 i) Pos. 14 Fertigstellung des RÜCKBAUS [Anlage + Freianlagen] 2.2 Darstellung der Konstruktionsprinzipien der geplanten Modulbauwerke anhand von aussagekräftigen und zur Beurteilung des Angebots erforderlichen Plänen und sonstige Unterlagen, max. 30 Punkte zu erreichen. Diese sind als Anlage einzureichen und beispielsweise anhand von Produktdatenblättern, Broschüren, Konstruktionsskizzen und Beschreibungen der angebotenen Modulbauteile/ Bauwerke zu beschreiben und für die Bauausführung darzustellen. 2.3 Erläuterung in einem Montagekonzept (Darstellung / Beschreibung Montage und Umbau der Anlage) über die beiden Phasen (1 und 2) der angebotenen Modulbau-/Containeranlagen, max. 30 Punkte zu erreichen. 2.4 Erläuterung zu den technischen Anlagen u. deren Wartung/Instandhaltung. Diese ist als Anlage einzureichen und mit Produktdatenblätter o.ä. darzulegen, max. 10 Punkte zu erreichen. 2.5 Erläuterung zum Betreiben und Warten während der Nutzungsphasen, max. 10 Punkte zu erreichen. Bewertung Zuschlagskriterium Qualität: Das Zuschlagskriterium Qualität muss insgesamt mindestens 21 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 21 Punkten insgesamt oder mit weniger als 4 Punkten pro Schwerpunkt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlen die Angaben zum Zuschlagskriterium „Qualität“ im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien Bewertung: sehr gut Anwendung bei Nr. 2.1 bis 20 Punkte: 17 - 20 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2, 2.3 bis 30 Punkte: 25 - 30 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4, 2.5 bis 10 Punkte: 9 - 10 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die glaubhaft erwarten lässt, dass die Leistungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). Bewertung: gut Anwendung bei Nr. 2.1 bis 20 Punkte: 13 - 16 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2, 2.3 bis 30 Punkte: 19 - 24 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4, 2.5 bis 10 Punkte: 7 - 8 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die glaubhaft erwarten lässt, dass die Leistungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend Anwendung bei Nr. 2.1 bis 20 Punkte: 9 - 12 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2, 2.3 bis 30 Punkte: 12 - 18 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4, 2.5 bis 10 Punkte: 5 - 6 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Leistungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, befriedigende fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben). Bewertung: ausreichend (Mindestpunktzahl) Anwendung bei Nr. 2.1 bis 20 Punkte: 5 - 8 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2, 2.3 bis 30 Punkte: 5 - 11 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4, 2.5 bis 10 Punkte: 3 - 4 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die Mängel bei der Umsetzung der Leistung aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragen). Bewertung: mangelhaft bis ungenügend: Anwendung bei Nr. 2.1 bis 20 Punkte: 0 - 4 Punkte Anwendung bei Nr. 2.2, 2.3 bis 30 Punkte: 0 - 4 Punkte Anwendung bei Nr. 2.4, 2.5 bis 10 Punkte: 0 - 2 Punkte Angaben/Darstellung/Erläuterung, die die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig. Weist eine Tendenz zur höheren Bewertungsstufe, behält sich das Wertungsgremium vor, Zwischenwerte zu bilden. Die Qualitätsangaben des Angebotes werden zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Zuschlag: Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt. Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl der Qualität den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.