Beschreibung
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. erg. durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt HVA BStB Eigenerklärung Eignung), ergänzt durch - geforderte auftragsspez. Einzelnachweise vorzulegen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspez. Einzelnachweise. Auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zur Bestätigung. Für Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenenTeilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (103 HVA B-StB Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistungen, 104.1 HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit, 104.2HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Auf gesondertes Verlangen vorzulegen zu einem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, dass - ihm für die Eignungsleihe die erforderlichen Kapazitäten anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind (105 HVA BStB Verpflichtungserklärung). - Namen, des gesetzlichen Vertreters sowie Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen. - Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der"Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Eigenerklärung zur Eignung: Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Eigenerklärung: - keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, - der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzenoder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, - ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, - ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. - Die Bieter haben zudem die den Vergabeunterlagen beiliegende Verpflichtungserklärung zu Tariftreue auszufüllen und dem Angebot beizufügen sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktionen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. - Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. - dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat, - ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. - ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer - ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen ist, - ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist, - ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. - dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist Auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung - Angaben zur Zahlung von Steuer, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit beitragspflichtig, - und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit dieses derartige Bescheinigungen ausstellt, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan - Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen) - Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder beider Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft: - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen