Servicios de limpieza de ventanas
Glas- und Fenstereinigung
Die Glas- und Fensterreinigung umfasst die Reinigung von ein-, zwei- oder mehrseitigen Verglasungen. Grundsätzlich erfolgt die Glas- und Fensterreinigung zweiseitig. Die Glas- und Fensterreinigung umfasst die Reinigung von ein-, zwei- oder mehrseitigen Verglasungen. Grundsätzlich erfolgt die Glas- und Fensterreinigung zweiseitig. Bei der Reinigung ist zur Sicherung der Reinigungsqualität der Einsatz …
Deutschland-Herne: Fensterreinigung
2024/S 009-021090
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05916-03001-95
Postanschrift: Mont-Cenis-Platz 1
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@fah.nrw.de
Telefon: +49 23239651113
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fah.nrw.de/
Nationale Identifikationsnummer: 05916-03001-95
Postanschrift: Mont-Cenis-Platz 1
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachbearbeiterin Liegenschaften, Frau Regina Schwoerer
E-Mail: regina.schwoerer@fah.nrw.de
Telefon: +49 23239651002
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fah.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Fenstereinigung
Die Glas- und Fensterreinigung umfasst die Reinigung von ein-, zwei- oder mehrseitigen Verglasungen. Grundsätzlich erfolgt die Glas- und Fensterreinigung zweiseitig.
Die Glas- und Fensterreinigung umfasst die Reinigung von ein-, zwei- oder mehrseitigen Verglasungen. Grundsätzlich erfolgt die Glas- und Fensterreinigung zweiseitig.
Bei der Reinigung ist zur Sicherung der Reinigungsqualität der Einsatz von objektbezogenem Aufsichtspersonal (z. B. Vorarbeiter) erforderlich.
Mängel in den Reinigungsleistungen müssen nachgebessert werden.
Hauptleistungen
Die Glas- und Fensterreinigung umfasst die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen (aufgeteilt nach Leistungsarten (LA), Leistungsintervallen und Reinigungsflächen).
Sämtliche Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung durchzuführen und einsatzbezogen zu dokumentieren.
Die vorgesehenen Ausführungszeitpunkte sind mindestens eine Woche vor Reinigungseinsatz dem AG bekanntzugeben. Es soll damit gewährleistet sein, dass der Dienstbetrieb des AG störungsfrei ablaufen kann.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das im und am Gebäude eingesetzte Personal während der Dauer der Leistungserbringung telefonisch erreichbar ist.
Glas- und Fensterreinigung ohne Rahmen
Die Glas- und Fensterflächen, auch Glasdächer von außen liegenden Windfängen, werden mit einem geeigneten Reinigungsmittelzusatz gereinigt. Die Kanten der Scheiben sind mit dem Leder abzustreichen, wobei auch die Ecken mit zu erfassen sind. Nach dem Ledern muss ggf. poliert werden. Glas- und Fensterflächen, auf denen der Wischer nicht zum Einsatz kommt (z. B. Riffelglas, kleine Glasflächen, Lichtkuppeln), werden nach dem klassischen Verfahren der Glas- und Fensterreinigung mit dem Leder bearbeitet. Hierzu werden die Glas- und Fensterflächen mit einem sauberen Einwaschtuch bzw. Einwaschgerät eingewaschen. Im Gegensatz zum sauberen Wischen ist nach dem Abledern meist ein Nachpolieren mit dem Poliertuch erforderlich.
Die Innenglasreinigung beinhaltet auch die Entfernung von Renovierungsverschmutzungen.
Glas- und Fensterreinigung inklusive Rahmen
Die Ausführung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Glas- und Fensterreinigung inkl. Rahmen beinhaltet neben der Bearbeitung der o.a. Glas- und Fensterflächen auch das Einwaschen der Rahmen, Beschläge, Scharniere und Fensterfalze. Dies erfolgt mit entsprechenden Tüchern sowie durch streifenfreies Nachledern aller Rahmenflächen und - teile.
Die Rahmenkomplettreinigung beinhaltet die Beseitigung von fest haftendem Schmutz.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen gelten als allgemeine Nebenleistungen der beschriebenen Leistung:
• Auffangen des Spritz- und Fließwassers
• Entsorgung des Reinigungswassers, soweit vom zuständigen Umweltamt gefordert
• Simse, Podeste, Fenster-/Türrahmen aller Art, sowie Metall- und Rohrkonstruktionen sind von Staub und anderen Verschmutzungen zu befreien soweit diese durch die Leistungserbringung verunreinigt wurden.
• Die Reinigung des Zwischenraumes bei Kastenfenstern.
• Öffnen und ordnungsgemäße Verschließung bzw. Verriegelung der Fenster etc. nach dem Reinigungsvorgang
• Evtl. Glasflächen mit Glashobel (Klinge) abhobeln, damit die fest haftendeN Verunreinigungen entfernt werden.
• Rahmen inkl. Beschläge, Scharnieren und Falzen mit Spezialmittel reinigen (Schwamm bzw. Bürste) und streifenfrei nachledern.
Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Dies betrifft vor allem innenliegende und außenliegende Fensterbretter / -bänke.
Fensterbänke im Verwaltungsbereich werden vom Nutzer des Raumes leer geräumt. Dazu ist die Glas- und Fensterreinigung mindestens eine Woche vorher beim Ansprechpartner des AG anzukündigen. Bei Nichteinhaltung des angekündigten Termins sind die Fensterbänke für den Nachholtermin auf Kosten des AN abzuräumen und der vorherige Zustand nach erfolgter Reinigung wiederherzustellen.
Reinigungsziel
Ein vertragsgemäßes Reinigungsziel wird erreicht, wenn der einzelne Reinigungsgegenstand bzw. die Reinigungsfläche „sauber" ist, d. h.
• frei von aufliegenden losen / haftenden Verschmutzungen, [z.B. Staub, Schmierfilm]
• Streifen- und Rückstandsfrei [z. B. Staub, von Schlieren, Klebstoff oder Farbresten]
• sowie keine Verfleckungen aufweist [z. B. durch Insekten, Wolkenbildunge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben