Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024

a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Grundlage sind daneben …

CPV: 64210000 Servicios telefónicos y de transmisión de datos
Lugar de ejecución:
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Organismo adjudicador:
Gemeinde Schöntal
Número de premio:
AV20FFF9-EU

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Schöntal
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Beschreibung : a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen sowie der GIS-Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages. c) Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Inhalte konkret und nachvollziehbar erläutern: i) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z.B. Langlebigkeit, und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit), ii) Ausweisung der Höhe des Zuschusses, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitslücke, durch vollständiges Befüllen der bereitgestellten Muster (Finanzplan), iii) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, iv) vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, v) erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten, vi) technisches Konzept über den Aufbau und Betrieb des Gigabit-Netzes gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, vii) nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, viii) Angaben zum Servicekonzept gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, ix) spätester Zeitraum der vollständigen Errichtung des Gigabit-Netzes und dessen Inbetriebnahme gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, x) Realisierungs- und Zahlungsplan xi) Angaben zu den indikativen Vorleistungspreisen gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xii) Änderungsvorschläge bezüglich des Muster-Zuwendungsvertrages, wie in der Bekanntmachung beschrieben. Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen werden und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.
Kennung des Verfahrens : 2bf0df59-bdb0-44d2-9fd1-19e94e059a93
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : 74214 Schöntal
Stadt : Schöntal
Postleitzahl : 74214
Land, Gliederung (NUTS) : Hohenlohekreis ( DE119 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 17 380 765,19 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Weitere zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Beschreibung : Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
Interne Kennung : AV20FFF9-EU

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : 74214 Schöntal
Stadt : Schöntal
Postleitzahl : 74214
Land, Gliederung (NUTS) : Hohenlohekreis ( DE119 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung : Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung über die Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. c) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124GWB genannten Ausschlussgründe entsprechend bei dem Bewerber nicht vorliegen. d) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt und im Auftragsfall erfüllen wird. e) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält, f) Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. g) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. h) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG. i) Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Sachschäden. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse der Bewerber durch Abrufen eines aktuellen Handelsregisterauszugs zu prüfen. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte (Eignungsleihe), hat er sämtliche vorstehend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (Kapazitäten des vorgesehenen Unternehmens) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung zu fordern. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: • Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzufordern. Auf Verlangen des Auftraggebers sind Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte (Eignungsleihe), hat er sämtliche vorstehend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (Kapazitäten des vorgesehenen Unternehmens) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung zu fordern. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: • Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische Fachkunde
Beschreibung : Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angabe von mind. 2 Referenzen für vergleichbare Projekte. Vergleichbar sind Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung nach Aufgabenstellung, also Art, Größe und Umfang vergleichbar sind. Folgende Anforderungen müssen durch jede Referenz erfüllt werden: • Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes, mit welchem Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s gewährleistet werden. Folgende Anforderungen müssen durch die Referenzen insgesamt erfüllt werden: • Erschließung von mind. 1.500 Gebäuden. Die Referenzen müssen aktuell sein, d.h. das Gigabit-Netz bzw. wesentliche Teile des Netzes (mindestens 80 % des Gesamtnetzes) muss nach dem 30.10.2019 in Betrieb genommen worden sein und die damit verbundene Möglichkeit für Kunden bestehen, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können. Referenzen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen (z.B. bei denen die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes vor dem vorgenannten Zeitpunkt erfolgt ist), werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet. b) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen entsprechend den Vorgaben und dem Erklärungsvordruck der Bewilligungsbehörde. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang, Kollokationen) möglich sein müssen Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte (Eignungsleihe), hat er sämtliche vorstehend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (Kapazitäten des vorgesehenen Unternehmens) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung zu fordern. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: • Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Höhe des Zuschusses
Beschreibung : siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Höhe der Endnutzerpreise
Beschreibung : siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Beschreibung : siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av232cf5-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 15/01/2025 12:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : § 56 Abs. 2, 3 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die Bewilligungsbehörden des Bundes, sowie eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des Landes Baden-Württemberg.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Bislang erklärte sich die für die Überprüfung öffentlicher Aufträge zuständige Vergabekammer bei Konzessionsvergaben zum Netzbetrieb von NGA-Netzen für nicht zuständig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und daher ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer nicht statthaft und auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe nicht einschlägig sind. Die Frage der Zuständigkeit der Vergabekammer obliegt jedoch allein der Prüfung der Vergabekammer selbst und kann daher vom Auftraggeber nicht verbindlich eingeschätzt werden. Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gemeinde Schöntal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gemeinde Schöntal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Gemeinde Schöntal
Organisation, die Angebote bearbeitet : Gemeinde Schöntal
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Schöntal
Registrierungsnummer : 08125086
Postanschrift : Klosterhof 1
Stadt : Schöntal
Postleitzahl : 74214
Land, Gliederung (NUTS) : Hohenlohekreis ( DE119 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0) 7943 9100-20
Internetadresse : http://www.schoental.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : DE811469974
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 7053fdb3-7a62-42a5-a70d-af446e384dfe - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/11/2024 14:16 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00704236-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 225/2024
Datum der Veröffentlichung : 19/11/2024