Beschreibung
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung über die Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. c) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124GWB genannten Ausschlussgründe entsprechend bei dem Bewerber nicht vorliegen. d) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt und im Auftragsfall erfüllen wird. e) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält, f) Erklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. g) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. h) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG. i) Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und 3.000.000,00 EUR je Schadensfall für Sachschäden. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse der Bewerber durch Abrufen eines aktuellen Handelsregisterauszugs zu prüfen. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte (Eignungsleihe), hat er sämtliche vorstehend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben und nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (Kapazitäten des vorgesehenen Unternehmens) tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung zu fordern. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: • Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, • Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie • Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.