Beschreibung
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Zum Nachweis der technischen und Beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (Planunterlagen, graphische Darstellungen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenzen zu (R-1) bis (R5) - Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben, - Bearbeitung mind. der Lph 2-4 und/oder mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI bzw. § 55 HOAI im Zeitraum von Januar 2019 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 und/ oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein. Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen den unter (R-1) bis (R-5) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B. für das Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für das Kriterium (R-2, R-3, R-4 oder R-5) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist zu den Referenzen anzugeben, welches Mitglied der BG diese bearbeitet hat. Außerdem ist bei den tatsächlichen Leistungserbringern die Bürozugehörigkeit zu benennen. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Sofern mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los, welche Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verfahren aufgefordert werden. Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Teilnahmewettbewerb) zugrunde gelegt: Kriterium (R-1): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für die Planungstätigkeit für Rechenzentren als Generalplaner über die Objektplanung (Architekt/Baukonstruktion), Fachplanung der Elektrotechnik, Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Sanitärtechnik. Gewertet wird 1 Referenz mit je 10 Punkten. Kriterium (R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen in der Planung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier Referenzen für die Planung von Neubauten, Modernisierung, Erweiterungen oder Umbauten von Rechenzentren, entweder als Einzelgebäude oder innerhalb eines größeren Gebäudekomplexes mit einer Leistung von mindestens 500 kW, einem PUE-Wert von < 1,3 und einer Verfügbarkeitsklasse von mindestens VK 2 gem. DIN EN 50600. Gewertet wird 1 Referenz mit je 10 Punkten. Kriterium (R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen in der Planung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier Referenzen für die Planung von Neubauten, Modernisierungen, Erweiterung oder Umbauten von Hochschul- oder Forschungsgebäuden in denen zentrale Serverräume oder größere EDV- und Netzwerktechnologie eingesetzt wurden. Gewertet wird 1 Referenz mit je 10 Punkten. Kriterium (R-4): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen in der Planung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier Referenzen für die Planung von Hochleistungsrechenzentren. Gewertet wird 1 Referenz mit je 10 Punkten. Kriterium (R-5): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen in der Planung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier Referenzen für die Planung von Neubauten, Modernisierung, Erweiterungen oder Umbauten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB). Gewertet wird 1 Referenz mit je 10 Punkten. Insgesamt können 50 Punkte erreicht werden.