Beschreibung
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Folgende Leistungen werden vergeben: * Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Leistungsphase 1-9. * Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, Leistungsphase 1-9. Es werden jeweils mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 4 und mit Teilen der Leistungsphase 5 (Regeldetails - Siemon-Bewertungstabellen, Anlage 1.1, LPH 5, a)) vergeben. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung weiterer Leistungen in Form eines Stufenvertrages vor (Stufe 2: LPH 5, Stufe 3: LPH 6-9) Das Preisgericht wird die eingereichten Wettbewerbsunterlagen anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewerten (ohne Rangfolge): - Formalleistungen - Leistungs- und Programmerfüllung - Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften Architektur und Städtebau - Grundidee und Gesamtkonzept mit Einbindung in die Umgebung - Gestalterische Qualität der Baukörper, Innenräume, Fassaden - Gestalterische Qualität der Außenräume und Freiraumplanung - Maßstäblichkeit der ortsangemessenen Funktionen - Gesamtorganisation, Nutzung, Verknüpfung - Zuordnung und Flächenbewirtschaftung - Erfüllung der funktionalen Anforderungen - Umsetzung der erforderlichen baulichen Ansprüche aus dem Pädagogischen Raumfunktionskonzept - Barrierearmut - Baulicher Aufwand und Auswirkung auf die Gebäudebewirtschaftung - Ökologische Aspekte - Energetische Aspekte und Nachhaltigkeit Nach dem Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen einer Verhandlung, die grundsätzlich nur mit dem Gewinner beabsichtigt ist; es wird sich jedoch vorbehalten, bei wichtigen Gründen (auch) mit den übrigen Preisträgern zu verhandeln. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden den durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter (stimmberechtigt) 1. Herr Prof. Jörg Friedrich 2. Frau Prof. Rouli Lecatsa 3. Herr Prof. Claus Anderhalten 4. Herr Wilhelm Pörtner 5. Herr Anton Hornstein 6. Herr Arndt Hausschild Sachpreispreisrichter (stimmberechtigt) 7. Timo Natemeyer, Gemeinde Bad Essen, Bürgermeister 8. Heinfried Helms, Gemeinde Bad Essen, Gruppensprecher CDU/FDP-Gruppe 9. Elke Matthey, Gemeinde Bad Essen, Gruppensprecherin SPD/BündnisC-Gruppe 10. Elke Eilers, Gemeinde Bad Essen, Fraktionssprecherin Bündnis90/Die Grünen 11. Thomas Uhlen, Gemeinde Bad Essen, Vorsitzender Kinder- und Jugendausschuss Sachverständige und Berater (nicht stimmberechtigt) 12. Carsten Meyer, Gemeinde Bad Essen, Leiter FD 1 13. Monika Kuhlmann, Gemeinde Bad Essen 14. Lutz Dunkhorst, Gemeinde Bad Essen 15. Alexandra Drösemeyer, GS Bad Essen 16. Lisa-Marie Hallermann, GS Bad Essen 17. Sybille Hebenstreit, Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück Bereits ausgewählte Teilnehmer: 1. planconcept Architektur GmbH, Osnabrück 2. Böss-Architekten GmbH, Bissendorf 3. BKS Architekten GmbH, Lübbecke/Bielefeld/Hamburg/Osnabrück 4. Flatau Architekten PartG mbH, Osnabrück 5. pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück Wert des Preises: 139.000 EUR (netto, zzgl. geltender MwSt., setzt sich aus den Preissummen zusammen) 1. Preis: 35.500 EUR 2. Preis: 27.000 EUR 3. Preis: 20.500 EUR 4. Preis: 17.000 EUR 5. Preis: 11.000 EUR Anerkennung: 28.000 EUR Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Die Preissummen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Beschaffer für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell geltender Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der beschaffenden Stelle in Deutschland abgeführt.