Freiwillige Feuerwehr Leonberg; Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) nach DIN14530-27

Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) nach DIN14530-27 Lieferung eines Allrad-Fahrgestells mit Aufbau, geeignet zum Aufbau eines HLF 20 Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20

CPV: 34144213 Vehículos de lucha contra incendios, 34139200 Chasis con carrocería
Plazo:
26 de septiembre de 2024 a las 10:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Freiwillige Feuerwehr Leonberg; Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) nach DIN14530-27
Organismo adjudicador:
Stadt Leonberg
Número de premio:
LEO-2024-0154

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Leonberg
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Freiwillige Feuerwehr Leonberg; Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) nach DIN14530-27
Beschreibung : Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) nach DIN14530-27
Kennung des Verfahrens : 0b9b1ceb-c45d-428f-a187-e5b13904a10d
Interne Kennung : LEO-2024-0154
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Belforter Platz 1
Stadt : Leonberg
Postleitzahl : 71229
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bieterfragen sind bis spätestens 19.09.2024, 12.00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor. Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden- Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen: — download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System; — download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung; — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch —— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen; —— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg; —— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe; —— telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601-476; —— elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Kommunikation: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. weitere Auskünfte erteilt: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich überdie elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : VgV und GWB

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Bitte beachten Sie, dass alle Ausschlussgründe des § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) greifen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Fahrgestell und Aufbau
Beschreibung : Lieferung eines Allrad-Fahrgestells mit Aufbau, geeignet zum Aufbau eines HLF 20
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34139200 Fahrgestelle mit Karosserieaufbau

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Römerstraße 134
Stadt : Leonberg
Postleitzahl : 71229
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Dem AG muss durch den AN die Möglichkeit der Aufbaugestaltung ohne Mehrkosten gegeben werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter ansässig ist. Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftragesnotwendig ist. Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Vorbehalten bleibt, von Bietern, gegen die im Februar 2011 ein Bußgeld durch das Bundeskartellamt wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt wurde, auf Anforderung ferner folgende Nachweise zu verlangen: — Ausgefüllte Bietererklärung zur Zusicherung bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, — Bescheinigung der Zertifizierung Bau darüber, dass die Angaben in der Bietererklärung angemessen und zutreffend sind und die angegebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen. Mit dem Angebot ist ferner abzugeben: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer, 2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer, 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, 4. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. 5. Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen. Mit dem Angebot ist ferner abzugeben: - Dem Angebot ist ein Beladeplan für die feuerwehrtechnische Beladung, Ausbaupläne in Form von technischen Zeichnungen und eine Gewichtsverteilung sowie eine Aufgliederung der Einzellasten für die feuerwehrtechnische Beladung beizufügen. - Es ist eine aussagefähige und detaillierte Gewichtsbilanz zu erstellen. Diese muss, neben der Lastverteilung vorne/hinten, auch die Lastverteilung links/rechts berücksichtigen; Das tatsächliche Leergewicht des HLF 20 ist anzugeben. - Das Fertigungswerk des Auftragnehmers muss vollständig nach ISO 9001:2015 sowie nach ISO 14001:2015 zertifiziert sein. Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sowie über die gesamte Projektlaufzeit aktuell und gültig sein. Alle Zertifikate müssen bei der Angebotsabgabe übermittelt werden. - Die Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik, der StVZO, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den gültigen feuerwehrtechnischen Normen DIN EN 1846 und DIN 14505, sowie DIN 30722 entsprechen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Werkstatt
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Verfügbarkeit 'Vor-Ort-Service'
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ersatzteilgarantie
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gewährleistung
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Beurteilung Fahrzeugausschuss
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 26/09/2024 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 26/09/2024 10:00 +02:00
Ort : entfällt
Zusätzliche Informationen : Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Leonberg
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Beladung
Beschreibung : Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Römerstraße 134
Stadt : Leonberg
Postleitzahl : 71229
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der AN zu LOS 2 "Beladung" hat die gem. Leistungsverzeichnis zu liefernde Beladung an den Fertigungsstandort des AN zu LOS 1 "Fahrgestell und Aufbau" auf seine Kosten zu liefern.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter ansässig ist. Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftragesnotwendig ist. Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Vorbehalten bleibt, von Bietern, gegen die im Februar 2011 ein Bußgeld durch das Bundeskartellamt wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt wurde, auf Anforderung ferner folgende Nachweise zu verlangen: — Ausgefüllte Bietererklärung zur Zusicherung bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, — Bescheinigung der Zertifizierung Bau darüber, dass die Angaben in der Bietererklärung angemessen und zutreffend sind und die angegebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen. Mit dem Angebot ist ferner abzugeben: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer, 2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer, 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, 4. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. 5. Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen. Mit dem Angebot ist ferner abzugeben: - Dem Angebot ist ein Beladeplan für die feuerwehrtechnische Beladung, Ausbaupläne in Form von technischen Zeichnungen und eine Gewichtsverteilung sowie eine Aufgliederung der Einzellasten für die feuerwehrtechnische Beladung beizufügen. - Es ist eine aussagefähige und detaillierte Gewichtsbilanz zu erstellen. Diese muss, neben der Lastverteilung vorne/hinten, auch die Lastverteilung links/rechts berücksichtigen; Das tatsächliche Leergewicht des HLF 20 ist anzugeben. - Das Fertigungswerk des Auftragnehmers muss vollständig nach ISO 9001:2015 sowie nach ISO 14001:2015 zertifiziert sein. Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sowie über die gesamte Projektlaufzeit aktuell und gültig sein. Alle Zertifikate müssen bei der Angebotsabgabe übermittelt werden. - Die Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik, der StVZO, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den gültigen feuerwehrtechnischen Normen DIN EN 1846 und DIN 14505, sowie DIN 30722 entsprechen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Werkstatt
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Verfügbarkeit 'Vor-Ort-Service'
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ersatzteilgarantie
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gewährleistung
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Beurteilung Fahrzeugausschuss
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 26/09/2024 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 26/09/2024 10:00 +02:00
Ort : entfällt
Zusätzliche Informationen : Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Leonberg
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Leonberg
Registrierungsnummer : 08115028-A9899-38
Postanschrift : Belforter Platz 1
Stadt : Leonberg
Postleitzahl : 71229
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, -Zentrale Vergabestelle-
Telefon : +49 7152-990-3118
Fax : +49 7152-990-3429
Internetadresse : https://www.leonberg.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721 926-8730
Fax : +49 721 926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c6f91dfa-6a7d-42e2-afb3-6c246f406752 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/08/2024 15:31 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00502879-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 163/2024
Datum der Veröffentlichung : 22/08/2024